Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0018Ausgegeben am 06.05.2021

Eing. Dat. 06.05.2021

 

 

 

 

 

Jugendbildungswerk des Jugendamtes der Stadt Offenbach am Main

hier: Satzungsänderung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-133 (Dez. III, Amt 51) vom 05.05.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der in der Anlage 1 beigefügten neuen Fassung der Satzung des Jugendbildungswerks (JBW) des Jugendamtes der Stadt Offenbach am Main wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

 

1.    Die jugendlichen Mitglieder können bei Bedarf innerhalb der Wahlperiode nachbenannt werden.

2.    Die Jugendvertretungen c) bis f) sind durch die jeweiligen Gruppierungen zu benennen. Der Magistrat verzichtet darauf, die entsprechenden Mitglieder namentlich einzuberufen.

3.    Sie ersetzt die bisherige Fassung vom 27.12.2005. Die beschlossene Satzung tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft, mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die bisherige Satzung außer Kraft.

 

 

Begründung:

 

Dem Jugendbildungswerk ist es als Teil des Jugendamtes der Stadt Offenbach am Main wichtig, Partizipation in allen Bereichen aktiv zu leben. Daher sind die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungsausschusses des Jugendbildungswerks der Stadt Offenbach jugendliche Vertreterinnen und Vertreter. Nach der aktuellen Fassung der Satzung werden alle Mitglieder vom Magistrat für die Dauer der Stadtverordnetenversammlung benannt.

 

Die Praxis zeigt, dass die aktuelle Benennung der Mitglieder für die Jugendvertretungen in der Praxis nicht umsetzbar ist, da sie nicht der Lebenswelt von Jugendlichen entspricht. Die Legislaturperioden der entsendenden Jugendvereinigungen (Kinder- und Jugendparlament, Stadtschülerrat und Stadtjugendring) dauern zwischen 1 - 2 Jahre, danach wechseln oftmals die zuständigen Jugendlichen. Die Lebenswelt von Jugendlichen ist schnelllebig und unterliegt vielen Änderungen, so dass sich Jugendliche oftmals nicht für mehrere Jahre verpflichten können.

 

Die Satzung des Jugendbildungswerks soll daher der Lebenswelt der Jugendlichen angepasst werden.

 

Im Sinne des Partizipationsgedankens sollen die Jugendvereinigungen eigenständig entscheiden können, wen sie zum Verwaltungsausschuss des Jugendbildungswerks des Jugendamtes der Stadt Offenbach entsenden möchten.

Hierdurch wird gleichzeitig eine größere Flexibilität ermöglicht, durch die einfacher auf Veränderungen eingegangen werden kann.

 

Durch die enge Zusammenarbeit mit der Leitung des Jugendbildungswerks wird sichergestellt, dass die Jugendlichen auf den Verwaltungsausschuss vorbereitet werden und den aktuellen Stand kennen, so dass die Arbeit nicht beeinträchtigt wird.

 

Die Stellungnahmen des Rechtsamtes und der Kämmerei bescheinigen die erfolgte Abstimmung.

 

Der Entwurf der Satzungsänderung wurde am 04.03.2021 im Jugendhilfeausschuss im Rahmen seines Anhörungsrechts vorgestellt. Änderungsanträge wurden nicht gestellt.

Anlagen:

-       Neufassung der Satzung (Anlage 1)

-       Synopse (Anlage 2)

 

Hinweis: Der Antrag und Anlagen wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.