Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0021Ausgegeben am 06.05.2021

Eing. Dat. 06.05.2021

 

 

 

 

 

Instandsetzungen und Verbesserungsmaßnahmen an Schulen und Kitas in Anlehnung an die Mittelverwendung des Rahmendienstleistungsvertrags (RDLV) mit der GBM

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-137 (Dez. IV, Amt 60) vom 05.05.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der GBM Service GmbH Offenbach werden in Anlehnung an die Mittelverwendung gemäß RDLV als Bauunterhaltungsbudget für die städtischen Schulen und Kitas die jährlichen Finanzmittel aus den unten angegebenen Produktkonten in Höhe von 2.000.000,00 € für die Schulen und 500.000,00 € für die Kindertagesstätten zur Verfügung gestellt.

 

Aus den zur Verfügung stehenden Mitteln werden die in Abstimmung mit dem Referat Gebäudebetrieb und Instandhaltung, Bereich Hochbaumanagement, Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, festgelegten folgenden, wie auch weiteren noch abzustimmenden Projekte, umgesetzt:

 

Schulen:

a.    Zweiter Rettungsweg, Fassaden- und Fenstersanierung sowie Heizungserneuerung, Friedrich-Ebert-Schule, Am Wiesengrund 43, 63075 Offenbach am Main

b.    Neugestaltung (Entsiegelung) Schulhof, Sanierung Toilettenanlage, Leibnizschule Altbau, Parkstraße 1, 63067 Offenbach am Main

c.    Fassadensanierung, Sanierung Toilettenanlage, Humboldtschule, Humboldtstraße 30, 63069 Offenbach am Main

d.    Fassadensanierung, Anne-Frank-Schule, Eberhard-von-Rochow-Straße 43, 63069 Offenbach am Main

 

Kitas:

a.    Hitzeschutzmaßnahmen an der Kindertagesstätte 5, Frühlingsaustrasse 12 a, Offenbach am Main

b.    Nachhallmaßnahmen nach Feststellung des Bedarfs durch entsprechende Messungen in ausgewählten Bereichen an Kindertagesstätten in Offenbach am Main

c.    Beschattungsmaßnahmen im Freigelände der Kindertagesstätte 5, Frühlingsaustrasse 12 a, Offenbach am Main

d.    Beschattungsmaßnahmen im Freigelände der Kindertagesstätte 7, Arnoldstraße 17, Offenbach am Main.

2.    Die hierfür erforderlichen Finanzmittel stehen auf den folgenden Produktkonten zur Verfügung:

a.    03130100.6161000060 „Allgemeine Schulsanierungsmaßnahmen“ im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 2.000.000,00 €. Weiterhin sind noch Rückstellungen in Höhe von 4.873.095,17 € vorhanden, die für die o. g. Maßnahmen verwendet werden. Ein Beschluss hierüber ist bereits in den Vorjahren erfolgt.

b.    06010500.6161000060 „Allgemeine Sanierungsmaßnahmen in Kindertagesstätten“ im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 500.000,00 €. Weiterhin sind noch Rückstellungen in Höhe von 500.000,00 € vorhanden, die für die o. g. Maßnahmen verwendet werden. Ein Beschluss hierüber ist bereits in den Vorjahren erfolgt.

 

3.    Die jährlich verfügbaren Haushaltsmittel werden durch das mittelverwaltende Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, nach Abruf durch die GBM, angewiesen und die Verwendung wird bis Juni des Folgejahrs durch die GBM in Form einer Auflistung dargestellt.

 

 

Begründung:

 

Die Durchführung von Maßnahmen ist im Rahmen des RDLV Bestandteil der Aufgaben der GBM Service GmbH Offenbach. Die hierfür vorhandenen Mittel wurden im Haushalt auf den Produktkonten 03130100.6161000060 „Allgemeine Schulsanierungsmaßnahmen“ sowie 06010500.6161000060 „Allgemeine Sanierungsmaßnahmen in Kindertagesstätten“ zur Verfügung gestellt.

 

Um die Maßnahmen zügig ausführen zu können, bietet es sich an, die Abwicklung in Anlehnung an den RDLV über die GBM Service GmbH Offenbach ausführen zu lassen. Da es sachlich und fachlich sinnvoll ist, die im Tenor, Punkt 1, aufgeführten Schulsanierungsmaßnahmen im Rahmen der Bauunterhaltung des RDLV umzusetzen, werden der GBM Service GmbH Offenbach die unter Punkt 2 im Tenor genannten Mittel übertragen.

 

Über andere Fördertöpfe wie beispielsweise dem Gesetz zum Regional-lastenausgleich und die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen des baulichen Schallschutzes (NORAH) werden weitere bauliche Maßnahmen an anderen Schulen finanziert, z. B an der Goethe-, der Eichendorff- und der Anne-Frank-Schule.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.