Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 20. Mai 2021

 

 

 

 

 

TOP 24
Jugendbildungswerk des Jugendamtes der Stadt Offenbach am Main
hier: Satzungsänderung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-133 (Dez. III, Amt 51) vom 05.05.2021,
2021-26/DS-I(A)0018

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der in der Anlage 1 beigefügten neuen Fassung der Satzung des Jugendbildungswerks (JBW) des Jugendamtes der Stadt Offenbach am Main wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

 

1.    Die jugendlichen Mitglieder können bei Bedarf innerhalb der Wahlperiode nachbenannt werden.

 

2.    Die Jugendvertretungen c) bis f) sind durch die jeweiligen Gruppierungen zu benennen. Der Magistrat verzichtet darauf, die entsprechenden Mitglieder namentlich einzuberufen.

 

3.    Sie ersetzt die bisherige Fassung vom 27.12.2005. Die beschlossene Satzung tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft, mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die bisherige Satzung außer Kraft.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.