Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 14.10.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0043Ausgegeben am 10.06.2021

Eing. Dat. 10.06.2021

 

 

 

 

 

Neubau einer Grundschule und Kindertagesstätte in Bieber Nord, Ausführung des Schulentwicklungsplans 2031 vom 24.07.2014 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/2024

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-176 (Dez. IV, Amt 60) vom 09.06.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Dem Neubau einer Grundschule und Kindertagesstätte in Bieber Nord,

Willi-Bauer-Straße ohne Nr., 63073 Offenbach, auf Grundlage der von Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach, sowie mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung mit Gesamtkosten in Höhe von 36.500.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.     Die erforderlichen Finanzmittel werden bei dem Produktkonto 03010100.0951000060, Investitionsnummer 0301010900601903 "Neubau Grundschule mit Turnhalle und Kita in Bieber-Nord (OPG)" wie folgt bereitgestellt:

Haushaltsmittel 2020 und früher:        2.300.000,00 €

Haushaltsmittel 2021                            2.120.000,00 €

Haushaltsmittel 2022:                         10.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:                         19.600.000,00 €

Haushaltsmittel 2024:                           2.100.000,00 €

Haushaltsmittel 2025                               380.000,00 €

Gesamt                                                 36.500.000,00 €

 

Die Erhöhung der bisher geplanten Gesamtkosten von 22.120,00,00 € auf 36.500.000,00 € sowie die Anpassung der Haushaltsmittel für die Haushaltsjahre 2022 ff erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2022.

 

3.     Die Finanzierung in Höhe von 36.500.000,00 € erfolgt aus Kreditmarktmitteln.

 

4.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 5.801.901,09 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den Rahmendienstleistungsvertrag (RDLV) für zukünftige Jahre um

1.188.301,09€/p.a.

 

5.     Die Abwicklung der Maßnahme wird von der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 02.11.2020 treuhänderisch übernommen.

 

6.     Der Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I + II wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf anzupassen.

 

 

Begründung:

 

Anlass

Durch den Beschluss zur rechtzeitigen Bedarfssicherung vom 22.06.2017 (DS I (A) 0227) „Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 vom 24.07.2014 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/24“ hat die Stadtverordnetenversammlung der Errichtung einer Grundschule und Kindertagesstätte mit BHKW zugestimmt. Der Magistrat wurde unter Punkt 3 des Beschlusses beauftragt, die erforderlichen Planungsschritte einzuleiten und die vom Stadtschulamt ermittelten kurz- und mittelfristigen Bedarfe zum jeweiligen Schuljahr umzusetzen.

 

Mit Beschluss des Magistrats (2017-313) vom 20.09.2017 wurde der Vergabe der Planungs- und Projektsteuerungsleistungen zur Erstellung der Grundlagenermittlung und Vorplanung an die OPG zugestimmt, damit die Planungs- und Kostendaten zur Herbeiführung der weiteren Beschlüsse erarbeitet werden können.

 

Die aktuelle Bevölkerungsentwicklung hat ergeben, dass mit der Wohnbebauung in Bieber-Nord und Waldhof II die ursprünglich vorgesehene zweizügige Grundschule nicht mehr ausreicht. Der Anstieg der Schülerzahlen erfordert eine Vergrößerung der Schule auf drei Züge in Verbindung mit einer Einfeldturnhalle. Die im Bebauungsplan auf dem Grundstück vorgesehene Kindertagesstätte soll ebenfalls in das Projekt integriert werden, da die begrenzte Grundstücksgröße ein einheitliches Entwurfskonzept erfordert.

 

Im Jahr 2020 wurde aus wirtschaftlichen Gründen entschieden, dass das BHKW von der EVO an einem alternativen Standort errichtet wird.

 

Lage, Gebäudehistorie und Bauwerksdaten

Beim Projekt „Neubau einer Grundschule und Kindertagesstätte in Bieber Nord“ handelt es sich um eine dreizügige Grundschule für bis zu 300 Schülerinnen und Schüler in zwölf Klassen mit Einfeldturnhalle. Die Kindertagesstätte bietet, künftig in sechs Gruppen Betreuungsplätze für 124 Kinder von null – sechs Jahren (zwei Gruppen U3 und vier Gruppen Ü3).

 

Der Neubau liegt im Stadtteil Bieber an der Willi-Bauer-Straße, Ecke Dietesheimer Straße. Westlich und südlich grenzt Wohnbebauung an das Grundstück an. Im Norden schließt der geplante öffentliche Grünzug an das Grundstück an.

 

Flurstück: Gemarkung Bieber, Flur 4, Flurstück 239/1

Grundstücksfläche: ca. 4.893 m²

 

Schulhoffläche: Die bespielbare Freifläche beträgt ca. 1.675 m², dies entspricht ca. 5,6 m² pro Schülerin/Schüler.

 

Außenanlage Kindertagesstätte: Die bespielbare Fläche beträgt ca. 920 m², dies entspricht ca. 7,4 m² pro Kind.

 

Bauwerksdaten der geplanten Maßnahme:

 

Gesamtprojekt:

Brutto-Grundfläche ca.         9.338 m²

Nettoraumfläche ca.             7.755 m²

Brutto-Rauminhalt ca.        37.874 m³

 

Davon:

Grundschule mit Sporthalle

Brutto-Grundfläche ca.         7.226 m²

Nettoraumfläche ca.             5.985 m²

Brutto-Rauminhalt ca.        30.556 m³

 

Kindertagesstätte (A):

Brutto-Grundfläche ca.         2.112 m²

Nettoraumfläche ca.             1.770 m²

Brutto-Rauminhalt ca.          7.318 m³

 

Planungs- und Baurecht

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 536A „Bieber Nord“, in Kraft getreten am 09.06.2000.

Laut Hessischer Bauordnung ist die Schule in Gebäudeklasse 5, Sonderbau, und die Kindertagestätte in Gebäudeklasse 3, Sonderbau, einzuordnen. Für Neubauten müssen die Grenzabstände laut Bauordnung von 0,4 der Gebäudehöhe, mindestens jedoch 3 m, eingehalten werden.

Das Neubauvorhaben liegt in der Tagschutzzone 2 (sowie der Nachtschutzzone) gemäß Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Frankfurt am Main.

 

Variantenvergleich

Im Rahmen einer vorgeschalteten Machbarkeitsstudie wurde die Realisierbarkeit geprüft und eine erste Variante entwickelt (Variante 1).

In der folgenden Planungsstufe 1 wurden zwei Varianten untersucht:

-       Variante 2: Gliederung in separate Baukörper, für die Schule mit Sporthalle sowie für die Kindertagesstätte. Verbunden werden die beiden Gebäude durch den Schulhof.

-       Variante 3: Monolithischer Baukörper, der Schule, Sporthalle und Kindertagesstätte in einem Gebäude aufnimmt.

Die Variante 2 wurde favorisiert. Aus den folgenden Gründen wurde diese Variante weiterverfolgt und mit den vorliegenden Planungs- und Kostendaten zum Projektbeschluss vorgelegt:

-       Das Bauwerk fügt sich besser in die Maßstäblichkeit der umgebenen Wohnbebauung ein.

-       Mit der Gliederung in zwei Baukörper für die Grundschule und die Kindertagesstätte entsteht eine klare Adressbildung. Dadurch wird die Identifikation der Nutzer mit „ihrer“ Einrichtung gefördert.

-       Der Gestaltungsbeirat empfahl in der Sitzung am 27.08.2020 aus städtebaulicher Sicht die Variante 2 zur weiteren Beplanung.

 

In der weiteren Vorentwurfsplanung wurde die favorisierte Variante 2 in insgesamt sieben Varianten weiterentwickelt. In der Variante 7 wurde, die Sporthalle auf eine Einfeldhalle reduziert sowie die Grundrisse optimiert.

Die Variante 7 stellt die wirtschaftlichste Lösung dar und wurde daher zur weiteren Planung festgelegt.

 

Wirtschaftlichkeitsvergleich Energetischer Standard

Die Gebäude sind gemäß dem geltenden Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) geplant. Das GEG löste am 01.11.2020 die bis dahin geltende Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab.

 

-       Variante Primärenergiebedarf gem. GEG-Mindeststandard

-       Variante Primärenergiebedarf gem. GEG -30 %

 

Es wurde untersucht, welche wirtschaftlichen Auswirkungen die Vorgabe GEG -30 % im Vergleich zur Bauweise nach GEG-Mindeststandard hätte. Die überschlägigen Mehrkosten für den höheren baulichen Wärmeschutz betragen ca. 200.000,00 €, welche sich aber durch die Endenergieeinsparung auf die Betriebsdauer des Gebäudes gesehen amortisieren.

Die Variante Primärenergiebedarf gem. GEG -30 % wurde aus den folgenden Gründen für die weitere Planung festgelegt:

-       Nach dem beschlossenen Klimakonzept 2035 der Stadt Offenbach sind Neubauten mit dem Standard KfW Effizienzgebäude 55 zu errichten. GEG -30 % übertrifft diese Anforderung.

-       Die Wirtschaftlichkeit konnte nachgewiesen werden.

 

Variante

GEG

GEG -30 %

Differenz Baukosten

0,00 €

+200.000,00 €

Einsparung Heizwärme p. a.

0 kWh

 93.500 kWh

Einsparung Energiekosten p. a.

0,00 €

6.300,00 €

Amortisation (ohne Kostensteigerung der Energiekosten)

 

ca. 31 Jahre

 

Ferner wurden, im Rahmen der weiteren Bearbeitung der favorisierten Variante, zwei unterschiedliche Konstruktionsarten, der Stahlbetonbau und die Holz-Hybridbauweise, hinsichtlich ihrer Machbarkeit und ihrer Wirtschaftlichkeit untersucht. Die Baukosten im Holzbau liegen im Vergleich zur Stahlbetonbauweise um rund 5 % höher. Die Mehrkosten resultieren zum einen aus dem höheren konstruktiven Aufwand, um die Anforderungen des Brandschutzes zu erfüllen, und zum anderen aus den gestiegenen Materialpreisen für Holzwerkstoffe. Ein Vorteil der Holzbauweise ist die gute CO²-Bilanz bei der Herstellung. Beim Wachstum der Bäume wird der Atmosphäre CO² entzogen und im Holz gebunden. Daher weisen Holzwerkstoffe in der Herstellung eine negative CO²-Bilanz auf. Die Stahlbetonbauweise hat konstruktive Vorzüge beim Brandschutz, gilt als dauerhaft und ist wirtschaftlich herzustellen.

 

Die Stahlbetonvariante wurde aus wirtschaftlichen Gründen zur weiteren Bearbeitung festgelegt.

 

-       Die Stahlbetonbauweise stellt sich mit einer Kosteneinsparung von ca. 1,6 Mio. EUR (KGR 200-700) als die wirtschaftlichere Lösung dar.

 

Variante

Stahlbetonbauweise

Holzhybridbauweise

Kosteneinsparung Investitionskosten ca.

1,6 Mio. €

0 €

CO²-Emission GWP Äquivalent Herstellung A1 – A3

1.715 t

-1.028 t

 

Raumprogramm und Baubeschreibung

Grundschule

Das Gebäude soll als viergeschossiger, kompakter Massivbau errichtet werden.

Der Hauptzugang zum Schulgebäude erfolgt barrierefrei über den Schulhof. Die Unterrichtsräume befinden sich im ersten und zweiten Obergeschoss, um eine kindgerechte Maßstäblichkeit zu erlangen.

Die Klassenräume sind zusammen mit ihren Gruppenräumen und dem Vorbereitungsraum der Lehrkräfte im Süden, in sogenannten Jahrgangsclustern organisiert. Im Norden befinden sich, angeschlossen an die geschossübergreifende Halle die Fachräume Kunst, Werken, EDV, Musik mit jeweils eigenen Nebenräumen sowie die Vorklasse und der Sinnesraum. Die geschossübergreifende Halle, im Zentrum des Gebäudes ist eine lichtdurchflutete und vertikale Erschließungsachse, die sämtliche Funktionsbereiche des Schulalltags miteinander verknüpft. Durch die Offenheit und klaren Farb- und Formensprache hilft sie bei der Orientierung. Im ersten Obergeschoss der Halle ist ein großzügiger Mehrzweckbereich als kommunikative Multifunktionsfläche verortet.

An den Hauptzugang im Erdgeschoss sind im Süden der auf kurzem Weg erreichbare Verwaltungsbereich und die im Norden in Richtung Park orientierte Cafeteria mit Küche verortet. Aus dem Eingangsbereich entsteht eine Blickachse über die Sitztreppen hinweg bis in die Sporthalle im Untergeschoss. Der Funktionsbereich für die Ganztagsarbeit sowie die Bibliothek sind im dritten Obergeschoss, das als Staffelgeschoss ausgebildet ist, untergebracht. Ebenfalls in dieser Ebene auf der Dachterrasse befindet sich die zusätzliche Schulhoffläche.

 

Die zur Erfüllung der Aufgaben erforderliche Nutzungsfläche (NUF) beläuft sich nach dem vom Stadtschulamt ermittelten und mit der Schule abgestimmten Raumprogramm auf ca. 4.836 m².

Das Soll-Raumprogramm geht von den Größenrichtwerten des Stadtschulamts aus. Die Flächen einiger Räume weichen von der Sollgröße nach oben oder unten ab. Die Differenzen gleichen sich in der Bilanzierung weitgehend aus. In der Summe wird das Planungssoll erfüllt. Die vorliegende Planung wurde mit dem Stadtschulamt abgestimmt.

 

Kindertagesstätte

Das Gebäude soll als dreigeschossiger, kompakter Massivbau errichtet werden.

Die Erschließung ist barrierefrei über den Eingang am Schulhof geplant. Der Eingang an der Willi-Bauer-Str. dient als Zugang für Anlieferungen. In Abhängigkeit vom späteren Nutzungskonzept kann dieser Eingang bei Bedarfe als Erschließung der Kindertagesstätte genutzt werden.

Im Erdgeschoss sind die Räume der U3-Gruppen (Krippe), ein Mehrzweckraum mit Orientierung zum Außenspielbereich und das Büro der Einrichtungsleitung verortet. Die Ü3-Gruppen (Kindergarten) mit ihren Nebenräumen im ersten und zweiten Obergeschoss erreicht man über eine interne Treppe oder den Aufzug. Über eine Außentreppe und vorgelagerte Balkone, die auch die Möglichkeit zum Spielen bieten, sind die jeweiligen Gruppenräume mit dem Außenspielbereich verbunden. Die Gruppenräume erhalten jeweils direkt zugeordnete Differenzierungsräume bzw. im U3-Bereich Schlafräume. Die WC-Räume sind ausreichend dimensioniert, um einen Wickeltisch mit Wasseranschluss unterzubringen. Im zweiten Obergeschoss befinden sich die Küche, der zweite Mehrzweckraum sowie die Personalräume.

 

Die zur Erfüllung der Aufgaben erforderliche Nutzungsfläche (NUF) beläuft sich nach dem vom EKO ermittelten und abgestimmten Raumprogramm auf ca. 852 m².

Das Soll-Raumprogramm geht von den Größenrichtwerten der „Planungs- und Ausführungsstandards für Kindertagesstätten in Offenbach“ aus. Die Flächen einiger Räume weichen von der Sollgröße nach oben oder unten ab. Die Differenzen gleichen sich in der Bilanzierung weitgehend aus. In der Summe wird das Planungssoll erfüllt. Die vorliegende Planung wurde mit dem EKO abgestimmt.

 

Grundstückserweiterungen als Möglichkeiten der baulichen Erweiterung

Bereits vor der Grundlagenermittlung wurde festgestellt, dass sich keine geeigneten Flächen in der Umgebung befinden.

 

Konstruktion

-       Die Gründung des Kellergeschosses der Schule erfolgt als WU-Konstruktion.

-       Die Gründung der Kita (nicht unterkellert) erfolgt ebenfalls durch eine Bodenplatte Erforderliche Baugrundverbesserungsmaßnahmen sind dem Baugrundgutachten zu entnehmen.

-       Außenwände: Tragende Außenwände, Stahlbeton mit Stärken zwischen 25 cm und 35 cm.

-       Außenwandbekleidung außen / Fassade: Gedämmte, hinterlüftete Fassade aus Faserzement-Plattenwerkstoff.

-       Fenster und Außentüren: Holz-Aluminium-Fenster mit Dreifach-Verglasung gemäß Wärmeschutzberechnung. Sonstige Außentüren: Holz-Aluminium-Rahmentüren mit erhöhtem Einbruchschutz (RC2), Einbruchmeldeanlage.

-       Sonnenschutz: Außenliegende, in Schienen geführte Sonnenschutzanlage (Raffstore), elektrisch betrieben und mit Windwächter überwacht.

-       Nachtauskühlung: In Aufenthaltsräumen erfolgt die Nachtauskühlung über dezentrale Lüftungsgeräte beziehungsweise alternativ über Fenster mit Stellmotoren und Lamellen zum Einbruchschutz.

-       Innenwände: Tragende Innenwände aus Stahlbeton, nichttragende Innenwände in Trockenbauweise, Gipskartonwände mit unterschiedlich auf die Schallschutzanforderungen eingestellten Aufbauten und Vorwände für nicht sichtbare Leitungsführung.

-       Decken und Dach: Aus Stahlbeton.

-       Treppen: tragende Konstruktion aller Treppenanlagen werden in Stahlbeton ausgeführt. Die Treppenläufe werden als Betonfertigteil schallentkoppelt geplant.

-       Umwehrungen der Fluchtbalkone der Kindertagesstätte sowie auf dem Schulhof im 3. OG, als Absturzsicherung sind großflächig verspannte Edelstahlnetzte geplant.

-       Bodenbeläge: in allen Bereichen Linoleum oder Kautschuk, davon ausgenommen sind die Treppenhäuser, die Küche, der Kunst- und Werkraum und die Sanitärbereiche. In der Küche werden Bodenfliesen, rutschhemmend R12, im Dünnbettverfahren verlegt. Die Sanitärbereiche werden aus hygienischen Gründen in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt mit einer pflegeleichten, fugenlosen Epoxidharzbeschichtung, rutschhemmend R10, versehen.

-       Dach: Flachdach mit extensiver Dachbegrünung.

 

Außenanlagen

Vor dem Hintergrund der städtebaulichen Anordnung der Gebäude von Kindertagesstätte und Grundschule gliedern sich die Außenanlagen im Wesentlichen in zwei voneinander getrennte, separate Bereiche.

Die Außenanlagen von Schule und Kindertagesstätte werden geprägt durch ihre städtebauliche Einbindung sowie der Lage der Gebäude auf dem Flurstück. Daraus ergeben sich Freiräume mit unterschiedlichen Funktionen. Insbesondere wird die Schule durch die Thematik der Schulhöfe, in unterschiedlichen Höhenlagen, charakterisiert.

Zwischen Kita und Schule liegt der zentrale Schulhof, der bis unmittelbar an die Willi-Bauer-Straße grenzt. Der Kernbereich dieser Fläche liegt ca. 1,0 m über dem Niveau der Straßen und schließt im Norden an die geplante öffentliche Grünfläche an. Östlich des Gebäudes, an der Dietesheimer Straße, befindet sich der sog. Tiefhof, eine ca. 2,0 m unter Straßenniveau liegende Außenfläche, zur Erschließung der Sporthalle. Als Erweiterung der Schulhoffläche dient die als Dachterrasse ausgebildete Dachfläche im dritten OG. Diese Erweiterung begründet sich mit der knappen Verfügbarkeit von freien Außenflächen auf dem Grundstück. Nördlich des Schulgebäudes, unmittelbar am Grünzug, sind die Terrasse der Cafeteria und die Andienung der Küche geplant. Die Außenspielbereiche der Kindertagesstätte sind nördlich und westlich des Gebäudes verortet. Kindertagesstätte und Schule werden über die Willi-Bauer-Straße erschlossen. Entlang der Straße sind Funktionsbereiche bzw. Abstellplätze für Pkw, Fahrräder und Müll verortet. Die frei nutzbaren Außenanlagen müssen aufgrund der hohen Nutzungsdichte hoch strapazierfähig sein (Schulhofflächen gesamt: 1.675 m² bei ca. 300 Schülern entspricht 5,58 m² pro Schüler, Außenanlagen Kindertagesstätte 920 m² bei 124 Kindern entspricht 7,42 m² pro Kind).

 

Schulhof EG

Der zentrale Schulhof (ca. 895 m²) ist im Bereich zwischen den Zugängen von Kita und Schule ebenerdig und fällt zur Straße hin mit einem Gefälle von ca. 4,5 % flach ab. Die Flächen sind mit einfachem grauen Betonsteinpflaster befestigt, punktuell mit hellen und dunklen Steinen akzentuiert. An den Rändern dieser Fläche sind, parallel zu den Fassaden von Kita und Schule, im Abstand von ca. 3,0 m in Teilbereichen Mauerblöcke aus Sichtbeton und farblich gestalteten Holzbalken angeordnet. Sie sollen zum Sitzen, Hüpfen oder Balancieren animieren. Es entsteht somit eine räumliche Trennung des Hofs. Die zentrale Mitte des Hofs, der schwerpunktmäßig für Lauf-, Fangspiel- und Ballspiele genutzt werden soll, wird entlang der Fassaden in einer Breite von ca. 3,0 m abgegrenzt. Hier befinden sich die Lauf- und Verbindungswege zu den Eingängen von Schule und Kindertagesstätte. Der Bereich zwischen Eingang Schule und Zugang Straße wird mit Baumstandorten gestaltet, die von Sitzmauern aus Sichtbeton kreisförmig umschlossen sind und als Treffpunkte einladen sollen. Als weiterer Gestaltungsschwerpunkt, u. a. als Ausgleich der Höhensituation ist auf einer Fläche von ca. 100 m² ein zentrales multifunktionales Spielgerät angeordnet. Ein Zugang zum Park ist über das Areal der Schule geplant.

 

Schulhof OG

Die Schulhoffläche im dritten Obergeschoss des Schulgebäudes hat eine Flächengröße von ca. 780 m² und ist mit farbig gestaltetem dauerelastischen Fallschutzbelag befestigt. Die Flächen sind zu ca. 60 % mit einer ca. 3,5 m hohen Pergola, als Regen- und Sonnenschutz, überdeckt. Für die Förderung der motorischen Fähigkeiten, wie Balancieren, Klettern, Hangeln, werden einfache, auf die Höhe der Pergola abgestimmte Spiel- und Klettergeräte angeordnet. Die Flächen können aber auch zum Rädchenfahren genutzt werden.

 

Tiefhof UG

Die ca. 305 m² große Außenfläche, im Bereich Ecke Willi-Bauer-Straße / Dietesheimer Straße, liegt ca. 2,0 m unterhalb des angrenzenden Straßenniveaus und dient zur Erschließung der Sporthalle. Die Flächen sind analog zum Schulhof mit einfachem Betonsteinpflaster geplant. Durch die Höhensituation und der erforderlichen barrierefreien Erschließung ist eine Rampenanlage in Verbindung mit Treppenstufen geplant, die zum Sitzen und Verweilen genutzt werden können.

 

Außenanlage Kindertagesstätte

Die Erschließung der Kindertagesstätte erfolgt über den Schulhof sowie über einen weiteren Eingang an der Willi-Bauer-Straße. Der bespielbare Außenbereich hat eine Gesamtfläche von 920 m². Der Außenspielbereich für die U3-Gruppen befindet sich unmittelbar an der den Gruppenräumen vorgelagerten Terrassen. Die Fläche wird mit einfachen Betonsteinplatten befestigt. Ergänzt wird der Bereich für die U3-Kinder mit einer Sandspielfläche, die mit Mauerblöcken, Findlingen und Holzstämmen eingefasst und damit eine Abtrennung zum Ü3-Breich darstellt. Für die Ü3-Gruppen sind verschiedene Spielangebote, wie eine Vogelnestschaukel und eine Kletterwand, gleichzeitig Sichtschutz zur westlichen Grundstücksgrenze, vorgesehen. Zentraler Bereich ist eine Sandspielfläche, in Verbindung mit einem Wasser- und Matschplatz. Befestigte Flächen sind aus einfachem Betonsteinpflaster angelegt und als Rundweg zum Rädchenfahren geeignet. Ein Außengeräteraum für die Außenspielgeräte ist vorgesehen. Für Pflege- und Unterhaltungsarbeiten, u. a. Sandaustausch, ist eine Zuwegung von der Willi-Bauer-Straße aus möglich. Die Anlage wird mit einem Stabgitterzaun, Höhe und Material analog zur Schule, eingezäunt. Die prägenden Bestandsbäume, welche innerhalb sowie unmittelbar außerhalb der Kita-Außenanlagen stehen, werden erhalten und in die Planung integriert. Planung und Baumaßnahme werden ebenfalls mit dendrologischen Maßnahmen begleitet.

 

Stellplätze

Es werden gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Offenbach vom 12.09.2013 insgesamt zehn PKW-Stellplätze und 25 Fahrradabstellplätze für Schule und Kindertagesstätte benötigt. Zwei Stellplätze werden barrierefrei geplant. Die Stellplätze sind an der Grundstücksgrenze entlang der Willi-Bauer-Straße vorgesehen.

 

 

Technische Gebäudeausrüstung

Heizung/Wärmeerzeugung

Die Wärmeversorgung erfolgt über das Nahwärmenetz der Energienetze Offenbach GmbH (ENO). Das Wärmeverteilnetz wird im UG der Schule aufgebaut. Hier ist die Übergabe der Fernwärme über eine Trennstation (Hausübergabestation) auf das „eigene“ Verteilnetz geplant. In diesem Technikraum wird der Heizkreisverteiler errichtet, der sowohl die Kindertagesstätte wie auch die Schule mit Wärme versorgt. Beide Gebäudeteile (Kita und Schule) werden über Warmwasserheizkörper mit Wärme versorgt. Die Turnhalle wird über eine Deckenstrahlheizung versorgt, in die zugleich die Beleuchtung integriert wird

 

Raumlufttechnische Anlagen

Die Küchen, die innenliegenden Räume sowie die Sanitärräume der Schule und der Kindertagesstätte werden über Lüftungsgeräte belüftet.


Für die Klassenräume und alle Räume mit ähnlicher Nutzung wurde am 29.03.2021 von Dezernat IV entschieden, dass dezentrale Lüftungsgeräte vorgesehen werden sollen. Es handelt sich hierbei um in die Fassade integrierte dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung. Je nach Raumgröße und Nutzeranzahl werden ein bis zwei Geräte pro Raum benötigt.

 

Diese Änderung der bisherigen Planung konnte planerisch noch nicht in die vorliegenden Planunterlagen eingearbeitet werden, jedoch wurden bereits die Kosten ermittelt und sind in der Kostenberechnung enthalten.

 

Die dezentralen Lüftungsgeräte dienen auch der Nachtauskühlung. Bei Nebenräumen ohne Lüftungsgeräte ist für die Nachtauskühlung eine automatisierte Fensterlüftung vorgesehen.

 

In der Kindertagestätte werden Gruppenräume, Schlafräume und der Personalraum ebenfalls mit den beschriebenen dezentralen Lüftungsgeräten ausgerüstet.

 

Wasser

Abwasseranlagen/Regenwassernutzung

Grundsätzlich sind die zwei Gebäudeteile Kindertagestätte und Schulgebäude mit eigenen Abwasserübergabeschächten an den öffentlichen Kanal angeschlossen. Beide erhalten jeweils einen Fettabscheider und einen Probeentnahmeschacht gemäß den Vorgaben des Entsorgungsbetriebs ESO. Das anfallende Niederschlagswasser wird in einer Zisterne gesammelt, um die geforderte gedrosselte Einleitung in den Kanal zu erreichen. Diese Rückhaltung wird zwischen Kindertagesstätte und Schule unter dem Schulhof vorgesehen. Die Bewässerung der Außenanlagen und der Fassadenbegrünung erfolgt über diesen Speicher.

 

Trinkwasser

Die Trinkwasserinstallation erfolgt entsprechend den aktuellen Vorschriften und den geltenden Regeln der Technik. Sowohl in der Schule als auch in der Kindertagesstätte erfolgt die Warmwasserbereitung aus Gründen der Trinkwasserhygiene dezentral. Die in der Kindertagesstätte befindlichen Wickeltische werden mit Wasser- und Stromanschluss ausgerüstet.

 

 

Elektro

Stromversorgung

Die Stromversorgung des Neubaus erfolgt aus dem Niederspannungsnetz der Energieversorgung Offenbach.

 

Telekommunikation

Die Gebäude erhalten eine Anbindung an das Netz der Deutschen Telekom ebenso wie an das städtische Glasfasernetz. Intern erfolgt eine sternförmige, strukturierte Verkabelung.

 

Beleuchtung

Die Planung der Beleuchtungsanlage erfolgt nach den Richtlinien DIN 5035 „Innenbeleuchtung mit künstlichem Licht" und ASR 7/3 Arbeitsstättenrichtlinien „Künstliche Beleuchtung". Es kommt durchgängig Beleuchtung mit LED-Technik zum Einsatz.

 

Blitzschutz

Die Gebäude erhalten eine Blitzschutzanlage gemäß VDE 0185, neueste Fassung.

 

Brandmeldeanlage

Zur Früherkennung von Entstehungsbränden ist in Abstimmung mit Brandschutzplaner und Feuerwehr eine Hausalarmanlage vorgesehen. Eine Aufschaltung auf die Feuerwehr ist nicht erforderlich.

 

Gebäudealarmierungsanlage (ELA)

Es ist eine elektroakustische Alarmierungsanlage vorgesehen, die auch Sprachdurchsagen ermöglicht.

 

Einbruchmeldeanlage

Für beide Gebäude ist eine Einbruchmeldeanlage vorgesehen.

 

Sicherheitsbeleuchtung

Die Sicherheitsbeleuchtung wird über eine Zentralbatterieanlage sichergestellt. Die Überbrückungszeit ist mit drei Stunden bemessen.

 

Planungskonzept Küche

Küche Kindertagesstätte

Die Kücheneinrichtung wird für die Verpflegung von bis zu 150 Kindern ausgelegt. Die Küche befindet sich im zweiten Obergeschoss und ist als vollwertige Küche mit hohem Frischkostanteil geplant. Die Küche der Kindertagesstätte wurde am 30.03.2021 vom Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz bezüglich der Funktionalität und Einhaltung der Hygienerichtlinien geprüft und zur Ausführung freigegeben.

 

Küche Schule

Die Kücheneinrichtung der Schule ist als Ausgabeküche mit Warmanlieferung geplant. Die Kapazität ist für 300 Essen ausgelegt. Technisch wird die Küche aber auch als Speisenaufbereitungsküche vorgerüstet, d. h. die notwendigen Medienanschlüsse für Konvektomaten u. ä. sind eingeplant. Die Küche wurde am 30.03.2021 vom Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz bezüglich der Funktionalität und Einhaltung der Hygienerichtlinien geprüft und zur Ausführung schriftlich freigegeben.

 

Barrierefreiheit

Der Planungsprozess wird durch eine Sachverständige für barrierefreies Bauen beratend unterstützt. Ferner wurde die Planung mit dem kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen abgestimmt.

Die Gebäude werden über den Schulhof an der Willi-Bauer-Straße barrierefrei erschlossen. Für die Sporthalle in der Schule wird zusätzlich ein barrierefreier Zugang für Externe an der südöstlichen Gebäudeecke hergestellt. Auch das Außengelände der Kindertagesstätte ist barrierefrei erreichbar. Die innere Erschließung von Schule und Kindertagesstätte erfolgt barrierefrei über Personenaufzüge. Im Schulgebäude befindet sich in jedem Geschoss und in der Kindertagesstätte im Obergeschoss ein barrierefreies WC. Bei der Auswahl der Spielgeräte wird darauf geachtet, dass sie teilweise auch für mobilitätseingeschränkte Kinder im Sinne der Inklusion nutzbar sind.

 

Brandschutz

Derzeit befinden sich die Planungen in der Leistungsphase 3. In der jetzt folgenden Leistungsphase 4 ist die Brandschutzplanung zu detaillieren und als ganzheitliches Brandschutzkonzept für den Bauantrag abzuschließen. Eine unmittelbare Umsetzung kann jedoch erst nach Prüfung und Bestätigung des endgültigen Brandschutzkonzepts durch die Baugenehmigungsbehörde erfolgen.

 

Klimaschutz und Energieeffizienz

Aus Gründen des Klimaschutzes wird gem. dem beschlossenen „Klimakonzept 2035“ der Stadt Offenbach der Wärmeschutz optimiert, sodass der nach GEG geforderte maximale jährliche Primärenergiebedarf um 30 % unterschritten wird. Damit wird ebenfalls der Standard KfW/BEG EG 55 erfüllt.

Es werden ausschließlich Leuchten mit LED-Technik eingebaut.

 

Dach- und Fassadenflächen für Begrünung und Photovoltaik

Dach- und Fassadenbegrünung

Gemäß Bebauungsplan ist eine Fassadenbegrünung mit 25 % der Fassadenfläche einschließlich Fensterflächen gefordert. Aufgrund des nutzungsbedingt hohen Fensteranteils sowie den Brandschutzanforderungen (Mindestabstände Bewuchs zu Fenstern) kann eine Begrünung von 18 % der Fassadenflächen erreicht werden.

Als Rank- und Kletterhilfen werden im Zuge der Hochbaumaßnahme Netze aus Edelstahl an der Fassade befestigt. In wenigen Teilbereichen sind reine, erdgebundene Pflanzungen der Klettergehölze möglich. Zum größten Teil befinden sich die Pflanzstandorte im Bereich von befestigten Flächen. Wie für die Baumstandorte, sind Maßnahmen zur Erweiterung des durchwurzelbaren Raums notwendig. Für die Begrünungsmaßnahmen auf der Dachterrasse im dritten OG werden Container bzw. Pflanzgefäße aufgestellt. Die Wasserbereitstellung erfolgt generell automatisiert (Niederschlagswasser aus dem Regenwasserpufferspeicher mit Nachversorgung über Trinkwasser). Als Kletterpflanze kommt überwiegend Wilder Wein (Parthenocissus quinquefolia‚ Engelmannii) zur Ausführung. Die Container auf dem Dach werden mit Kleinsträuchern, u. a. Spierstrauch, Duftjasmin oder Ranunkelstrauch bepflanzt. Aus brandschutztechnischen Aspekten hat das Netz einen Mindestabstand von 1,0 m zum Dach und ca. 1,0 m Abstand zu Fenstern und Türen. Der Abstand zur Fassade beträgt ca. 0,5 m und unterliegt gemäß Brandschutzkonzept keinen Auflagen bezüglich dieser Distanz.

Dachbegrünung

Gemäß Bebauungsplan sind die Dachflächen dauerhaft, extensiv zu begrünen. Die zur Verfügung stehenden Dachflächen der Schule und der Kindertagesstätte werden mit einer Substratschicht von ca. 80 mm extensiv begrünt.

 

Photovoltaik

Die Nutzung der Dachflächen für Photovoltaikanlagen wurde geprüft. Die möglichen Flächen sind äußerst begrenzt.

-       Das dritte OG der Schule wird etwa mit der Hälfte der Grundfläche als Staffelgeschoss (ca. 780 m²) ausgebildet. Die restliche Dachfläche ist als Dachterrasse geplant und wird der Schule als zusätzliche Schulhoffläche zur Verfügung gestellt.

-       Auf den Dachflächen des Staffelgeschosses ist mittig, wie im Entwurf darstellt, die Aufstellung eines Lüftungsgeräts geplant.

-       Auf dem Dach der Kindertagesstätte (ca. 700 m²) ist ebenfalls mittig die Aufstellung eines Lüftungsgeräts geplant.

Die möglichen Flächen für eine sinnvolle Nutzung durch Photovoltaik reduzieren sich aus den genannten Gründen erheblich. Aufgrund der knappen Platzverhältnisse auf den Dachflächen sowie der geplanten Aufstellung von Lüftungsgeräten wird auf die Nutzung durch Photovoltaikanlagen verzichtet. Die Dachflächen werden entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans extensiv begrünt.

 

Altlasten/Bodenschutz

Die eingeholte Auskunft aus der Altflächendatei Hessen ergab keine bekannten Altlastenvorgänge.

 

Immissionsschutz

Lärmschutz: Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb der Tagschutzzone 2 des Frankfurter Flughafens. Gemäß den Angaben der Fraport AG beträgt der Fluglärm zur Tagzeit LAeq = 55-56 dB (ohne Berücksichtigung von Lärmminderung).

Der Schallschutz gegen Außenlärm, hier maßgeblich Fluglärm, erfolgt nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm, Fluglärmgesetz, und gemäß der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt am Main.

Die Ausnahmegenehmigung nach § 5 Abs. 1 FluLärmG befindet sich im Antragsverfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt.

 

Auch wegen des hohen Lärmeintrags bei Fensterlüftung und der damit einhergehenden Störungen des Unterrichts wurde in Abstimmung mit dem Schulamt und dem Dezernat IV entschieden, die Gebäude mit dezentralen Lüftungsgeräten auszurüsten.

 

Eingriff in Gehölzbestände

Mit den geplanten Maßnahmen zur Gestaltung der Außenanlagen von Kindertagesstätte und Schule sowie der Herstellung von Flächen für die Baustelleneinrichtung werden Eingriffe in die Kronentraufbereiche von bestehenden Bäumen notwendig. Die Wurzeln im Kronentraufbereich (KTB), der Stamm sowie die Krone der zu erhaltenden Bäume sind durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Lagerflächen sind im KTB unzulässig. Eingriffe in den KTB bestehender Bäume ist auf das notwendige Minimum zu beschränken.

Es wird darauf hingewirkt, dies auf ein unumgängliches Minimum zu beschränken, sofern das begrenzte Platzangebot und die Zwänge aus der jeweiligen Flächennutzung dies zulassen.

 

Artenschutzgutachten

Im Zuge der Durchführung der Erschließungsmaßnahmen wurde eine Artenschutzgutachten erstellt. Die darin dargelegten Maßnahmen werden im Zuge der Erschließungsmaßnahmen umgesetzt. Ein explizit auf das gegenständliche Grundstück abgestimmtes Artenschutzgutachten ist daher nicht erforderlich. Die Vorgaben des Artenschutzgutachtens werden bei der Errichtung des Bildungskomplexes berücksichtigt.

 

Interimsunterbringung

Das bereits seit Juli 2020 in Betrieb befindliche Interimsgebäude an der Willi-Bauer-Straße für die Grundschule wird bis zur Inbetriebnahme des Neubaus genutzt.

 

Kosten

Die Kostenberechnung erfolgte nach DIN 276, gegliedert bis in die dritte Ebene. Berücksichtigt wurde die zu erwartende Preissteigerung im Baugewerbe von 4 % bis zur Auftragsvergabe im vierten Quartal 2021 bzw. ersten Quartal 2022 sowie ein Anteil von 10 % für Unvorhergesehenes. Die Gesamtkosten liegen nach Kostenberechnung vom 22.04.2021 bei brutto 36.409.065,85 €.

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Es wurden im Planungsverlauf unterschiedliche bauliche und energetische Varianten entwickelt und untersucht (siehe „Variantenvergleich“).

 

Fördermittel

Die geplanten Neubauten werden den energetischen Standard eines „Effizienzgebäudes 55 (EG 55)“ nach BEG erreichen, sodass Zuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragt werden können.

 

Die voraussichtlichen Fördermittel (als Zuschuss) betragen 15 % der förderfähigen Herstellungskosten. Die Fördermittel wurden noch nicht beantragt. Die Berechnungen für den Förderantrag sowie die Beantragung der möglichen Fördermittel erfolgen in der nächsten Planungsstufe.

 

Risikobetrachtung

Unvorhersehbares

Nicht vorhersehbare Kosten sind als pauschaler Ansatz in einer Höhe von 10 % eingestellt. Aktuell erkennbare Unsicherheitsfaktoren hinsichtlich der Projektkosten werden wie folgt aufgeführt:

 

Altlasten/Boden

Der vorhandene Boden wurde bisher lediglich einer punktuellen Untersuchung unterzogen, die Ergebnisse der Proben auf die Fläche als Annahme übertragen. Die Bodenuntersuchungen werden im Hinblick auf eine möglichst wirtschaftliche Ausführung baubegleitend während der Aushubarbeiten fortgeführt. Risiken bestehen insbesondere bzgl. der Kosten für die Entsorgung belasteten Bodenmaterials, weil die Preise der Anbieter aktuell sehr stark variieren.

 

Kostensteigerung aufgrund der Baukonjunktur

Angesichts der aktuellen Baukonjunktur sind Preise z. Zt. extrem schwer vorhersehbar, da bei der bundesweit extrem hohen Auslastung der Baufirmen die Auftragsvergaben, wenn überhaupt, oft nur zu erhöhten Preisen erfolgen können.

Bietermangel/Insolvenz von Bau- und Produktionsfirmen

Mit der seit März 2020 bestehenden Pandemiesituation kamen einzelne Bauunternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten. In der Folge kommt es unter Umständen zu einem Verlust möglicher Bieter, so dass weniger (oder keine) Teilnehmer an Vergabeverfahren teilnehmen. Dies kann zu höheren Angebotspreisen führen. Falls Vergabeverfahren aufgrund mangelnder Angebote wiederholt werden müssen, kann dies zu zeitlichen Verzögerungen führen.

 

Unvorhersehbares

Nicht vorhersehbare Kosten sind als pauschaler Ansatz in einer Höhe von 10 % eingestellt.

Trotz der vorgenannten Sicherheiten in der Kostenberechnung kann, aufgrund der unvorhersehbaren Marktentwicklung, eine Mehrkostenvorlage im Zuge der Bauausführung nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

 

Folgekostenberechnung

Siehe Anlage.

 

Terminplanung

 

                        09.06.2021 Magistrat Projektbeschluss

24.06.2021 Stadtverordnetenversammlung Projektbeschluss

                        02.07.2021 Abgabe Bauantrag

                        03.01.2022 Baubeginn

                        01.08.2023 Übergabe an Nutzer

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Einweisung Nutzer

Die Nutzer wie auch die für den Betrieb zuständige GBM Service GmbH

werden nach Baufertigstellung in die Funktionsweise des Gebäudes sowie der Gebäudetechnik eingewiesen.

 

Abstimmungen mit Fachämtern/Genehmigungsstellen

Alle Maßnahmen wurden planungsbegleitend fortlaufend im Einzelnen erläutert und einvernehmlich abgestimmt mit Stadtschulamt Offenbach, Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach (EKO), Bauaufsichtsamt, Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Berufsfeuerwehr Offenbach (Vorbeugender Brandschutz), Stadtplanung, Verkehrsplanung und Stadtgrün.

 

Schulkonferenz

Das Projekt wurde am 19.05.2021 im Rahmen der Schulkonferenz der Grundschule Bieber vorgestellt. Änderungen wurden von der Schulkonferenz nicht gewünscht. Die Schulkonferenz befürwortet die Umsetzung der vorgestellten Planung. Zu einigen Aspekten der Ausstattung, Gestaltung und der späteren betrieblichen Organisation wurden Vorschläge, Wünsche und Empfehlungen formuliert, die im Rahmen der weiteren Planung auf Umsetzbarkeit geprüft und wenn möglich in Abstimmung mit der Schule und dem EKO berücksichtigt werden.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Zu dem oben näher bezeichneten Vorgang nehmen wir wie folgt Stellung:

Untere Naturschutzbehörde

 

Aus unserer Sicht bestehen bei plankonformer Umsetzung keine Bedenken.

 

Begründung:

Die Belange der Satzung zum Schutz der Grünbestände der Stadt Offenbach am Main sind nicht betroffen, es besteht kein Genehmigungsvorbehalt für Baumfällungen oder Maßnahmen im Kronentraufbereich. Da jedoch der Erhalt von Einzelbäumen als Maßnahme zur Minimierung der (durch das Bauplanungsrecht legalisierten) Eingriffe im Aufstellungsprozess des Bebauungsplans ausdrücklich empfohlen wurde (siehe Erläuterungsbericht und artenschutzrechtliches Gutachten zum B-Plan 536A), begrüßen wir Ihre Absicht, noch bestehende Einzelbäume nach Maßgabe der DIN 18920 während der Bauzeit zu schützen. Über die Anwendung der im Kap. 8 „Freianlagen“ von Götte Landschaftsarchitekten (Ordner 9) getroffenen Grundsätze zum Umgang mit schützenswerten Bäumen auf Baustellen hinaus, sehen wir keine weiteren Auflagen erforderlich.

 

Hinweis zum Artenschutz:

Das Anbringen von Nisthilfen als freiwillige Artenhilfsmaßnahme wird nochmals ausdrücklich empfohlen, da dies gerade in Zeiten des Rückgangs der Artenvielfalt nicht nur aus pädagogischen Gesichtspunkten, sondern auch aus Gründen der städtischen Vorbildfunktion angebracht ist. Insbesondere beim Neubau kann der Artenschutz auf besondere Weise berücksichtigt werden: Hier können von Beginn an in die Fassade einsetzbare Fledermaushöhlen-Bausteine (sog. „Fassadenreihen-Quartiere“) eingeplant werden. Diese Elemente vertragen sich nachweislich mit Wärmedämmung, über Näheres kann die Untere Naturschutzbehörde die Planer/Architekten gerne beraten.

 

Untere Wasserbehörde

Hinweis zur Zuständigkeit:

Antragsteller des Bauvorhabens ist der Magistrat der Stadt Offenbach.

Wenn die Bauherrschaft bei der Stadt Offenbach bzw. bei einem Unternehmen, an dem die Stadt mit mehr als 50 % beteiligt ist, angesiedelt ist, liegt die wasserbehördliche Zuständigkeit nach § 64 Abs. 5 Hessisches Wassergesetz (HWG) bei der Oberen Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt. Insofern ist das RP Darmstadt als Obere Wasserbehörde einzubinden.

 

Weitere Hinweise:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 536A Bieber Nord, ebenfalls im Trinkwasserschutzgebiet Mühlheim, Schutzzone IIIB.

Aus den Festsetzungen des B-Planes ergibt sich, dass Niederschlagswasser der Dachflächen auf dem Grundstück in geeignete Rückhalteanlagen, Zisternen oder Gartenteiche zu leiten und als Brauchwasser zu verwenden ist.

Benutzungen des Grundwassers (z.B. Grundwasserhaltung) sind bei der Oberen Wasserbehörde zu beantragen.

Gemäß Bodengutachten vom 03.08.2020 (Baugrundinstitut Franke-Meißner) wird aufgrund der örtlichen Bodenverhältnisse eine Versickerung von Oberflächenwasser als nicht sinnvoll bzw. praktisch nicht möglich bewertet.

Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Kraftstoffe, Maschinenöl, Schmiermittel), ist durch geeignete Maßnahmen (z.B. Unterlegen einer dicken flüssigkeitsdichten Folie oder Wanne) sicherzustellen, dass keine dieser Stoffe in das Erdreich gelangen können. Bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen ist unverzüglich die Untere Wasserbehörde oder die Stadtpolizei zu informieren.

Werden Kälteanlagen mit Ethylen- oder Propylenglycol auf dem Dach eingesetzt, ist das Niederschlagswasser dieser Flächen gemäß § 19 Abs. 4 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in einen Schmutz- oder Mischwasserkanal einzuleiten.

 

Altlasten / Bodenschutz

Hinweise:

1.    Sollten bei Erdarbeiten sensorische Auffälligkeiten festgestellt werden, ist das Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt, Dez. 41.1, Tel. 069/2714-2920 zu verständigen und die weitere Vorgehensweise zu abzustimmen. 

2.    Einstufung und Entsorgungswege von Erdaushub sind mit der zuständigen Abfallbehörde beim RP Darmstadt abzustimmen.

3.    Der Einbau von Boden muss gemäß Richtlinie für die Verwertung von Bodenmaterial, Bauschutt und Straßenaufbruch in Tagebauen und im Rahmen sonstiger Abgrabungen (sog. hessische Verfüllrichtlinie, veröffentlicht im Staatsanzeiger Hessen vom 03. März 2014) erfolgen. Details können der Vollzugshilfe der LABO zu § 12 Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) vom 11.09.2002 entnommen werden.

4.    Boden für Freiflächen muss außerdem die Vorsorgewerte der Bundesbodenschutzverordnung gemäß Anhang 2, Ziffer 4 einzuhalten.

5.    Um Bodenverdichtungen auf Grünflächen zu vermeiden, ist die Befahrung durch Bau- und Lieferfahrzeuge sowie das Lagern von Baumaterialien und Abbruchmassen auf die zu versiegelnden Flächen zu beschränken. Sofern eine Befahrung weiterer Flächen unvermeidlich sein sollte, sind geeignete Maßnahmen zur Schonung des Bodengefüges vor schädlichen Verdichtungen zu treffen wie z.B. die Verwendung von Fahrzeugen mit großflächiger Lastverteilung oder das Anlegen einer bodenschonenden Baustraße.

6.    Insbesondere Mutterboden ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen. Eine Vermischung mit Fremdmaterialien ist zu vermeiden.

7.    Soweit eine Menge von mehr als 600 m³ Boden aufgebracht wird, ist der Bodenauftrag vor Beginn der Maßnahme bei der Unteren Bodenschutzbehörde unter Vorlage von Eignungsnachweisen anzuzeigen.

 

Begründung:

Altlasten sind zwar keine bekannt, sensorische Auffälligkeiten können jedoch auf schädliche Bodenveränderungen hinweisen. Das RP Darmstadt, Dez. 41.1 entscheidet als zuständige Boden-und Altlastenbehörde, ob sanierungsbedürftige Bodenbelastungen vorliegen. Laut Gutachten des Baugrundinstituts Franke-Meißner vom 03.08.2020 liegen Auffüllungen im Oberbodenbereich vor. Die abfalltechnische Einstufung führt zu einer Klassifizierung Z 1.1. In Teilbereichen wird aufgrund eines hohen TOC-Gehaltes eine höhere Einstufung erwartet. Es ist daher davon auszugehen, dass ein Teil des Bodenaushubs entsorgt werden muss (z. B. für die verkehrstechnische Erschließung). Die Vorgaben der o.g. genannten Richtlinie und Vollzugshilfe dienen zur Vermeidung von schädlichen Bodenveränderungen bzw. dem Schutz von Bodenfunktionen (insbesondere auch dort, wo eine durchwurzelbare Bodenschicht gebildet werden soll). Die Vorsorgewerte der Bundesbodenschutzverordnung zielen auf die geplante sensible Nutzung der Freiflächen durch Kinder ab. Sie gewährleisten außerdem auch eine schadlose Versickerung von Niederschlagswasser.

 

Immissionsschutz

Hinweise:

1.    Als nichtgenehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) ist die Baustelle so zu betreiben, dass die allgemeinen Anforderungen des § 22 BlmSchG erfüllt sind. Vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen (Emissionen von Lärm, Staub, Licht und Erschütterungen) sind zu verhindern bzw. nach dem Stand der Technik unvermeidbare zu minimieren. Geeignete Maßnahmen zur Minimierung von Staubemissionen sind z. B. die Maßnahmen der TA Luft, Ziffer 5.2.3 (Befeuchtung von staubenden Materialien, Einhausung von Bereichen mit Staubentstehung und / oder Auswahl von emissionsarmen Technologien).

2.    Die Maßnahmen zur Reduzierung von Gerätelärm ergeben sich aus der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) in Verbindung mit der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVwV Baulärm).

3.    Das Vorhaben befindet sich in der Nachtschutzzone der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt am Main. Daher sind gemäß § 2 und § 3 der 2. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (der Flugplatzschallschutzmaßnahmenverordnung) für Aufenthaltsräume besondere Schallschutzanforderungen zu erfüllen. Details regelt die DIN 4109:2016.

Begründung: Der Immissionsschutz für nichtgenehmigungsbedürftige Anlagen liegt in der Zuständigkeit des Magistrats. Die allgemeinen Anforderungen des § 22 BImSchG werden durch die TA Luft bzw. 32. BImSchV konkretisiert. § 15 Absatz 2 HBO fordert einen der Lage und Nutzung des Gebäudes entsprechenden Schallschutz (der im Detail in der DIN 4109 geregelt wird). Der Schallschutznachweis ist vor Ausführung der einzelnen Bauabschnitte der Bauaufsicht vorzulegen. Weitere aktive Schallschutzmaß-nahmen (Lärmschutzwand an der B 448 bzw. an der Bahntrasse) sind bereits vorgesehen, so dass ein ausreichender Schallschutz zu erwarten ist.

 

Klimaschutz / Energie

Aus unserer Sicht bestehen bei plankonformer Umsetzung keine Bedenken.

Die Anforderungen aus dem Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“, verkürzt „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG) werden eingehalten und durch einen Wärmeschutznachweis belegt.

Hinweise sind aus unserer Sicht in folgendem Umfang erforderlich:

Hinweise:

Es bestehen Abweichungen bzgl. der im B-Plan festgesetzten Mindestanforderungen für Fassadenbegrünungen. Hier wäre ein Ausgleich zu schaffen. Hierzu wird bei der zuständigen Stelle ein Antrag auf Abweichung vom B-Plan gestellt, weitere Erfordernisse werden in diesem Verfahren festgesetzt.

Anpassung an den Klimawandel

Der Klimawandel wird sich in der Stadt Offenbach neben einer Erhöhung der Jahresdurchschnittstemperatur v.a. durch häufigere Extremereignisse wie Hitzetage, Trockenheit und Starkregen auswirken. Die Versiegelung von Flächen verstärkt die Überwärmung der Siedlungsbereiche zusätzlich. Um diesem sogenannten Wärmeinseleffekt entgegenzuwirken und um mögliche Schäden durch den Klimawandel zu minimieren sind Maßnahmen an Gebäuden und Freiflächen zu empfehlen:

1.    Minimierung der versiegelten Fläche (Gebäude und Freiflächen) zur Minderung der Aufheizung sowie Erhalt von Versickerungsfläche

2.    Ausführung notwendiger befestigter Flächen wie z.B. Wege und Stellplätze in offener, versickerungsfähiger Bauweise mit möglichst geringer Aufheizung

3.    Dach- und Fassadenbegrünung zur Kühlwirkung und als Regenwasserrückhalt

4.    Anpflanzung von Bäumen insbesondere zur Beschattung befestigter Bodenflächen und des Gebäudes

5.    Hitze- und Sonnenschutz am Gebäude

Zur Förderung des Radverkehrs ist zu empfehlen, die Fahrradstellplätze auf der Außenanlage mit Bügeln und einem Witterungsschutz auszustatten sowie sichere Abstellplätze für Lastenfahrräder zu errichten. Da es sich um eine Grundschule handelt, ist es unbedingt zu empfehlen zusätzlich zu Fahrradstellplätzen auch Stellplätze für Roller anzubieten.

 

Erläuterung der Kostenberechnung

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor. Das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement wird sich, wie in allen gleichgelagerten Fällen, um Fördermittel bemühen. Die entsprechenden Förderanträge werden nach der Beschlussfassung im nächsten Planungsschritt erstellt.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 5.801.901,09 €.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Lageplan

 

Hinweis: Antrag und Anlage wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.