Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0032/1Ausgegeben am 23.06.2021

Eing. Dat. 23.06.2021

 

 

 

Unverzügliche Einführung der digitalen Bauakte und des digitalen

Baugenehmigungsverfahrens

Änderungsantrag CDU vom 23.06.2021

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich die Abwicklung von

Baugenehmigungsverfahren über weitestgehend digitale Dokumentübermittlung

einzuführen.

 

Um die Einführung so reibungsfrei wie möglich zu gewährleisten, sollen den Mitarbeitern der Bauaufsicht ausreichende Schulungsangebote gemacht werden, um sicher mit dem Verfahren umgehen zu können. Ziel muss es jedoch sein, das Verfahren noch in der

zweiten Jahreshälfte 2021 zur Anwendung zu bringen.

 

Die Mitarbeiter der Bauaufsicht sind technisch so auszustatten, dass sie über geeignete Geräte (z.B. Tablets und winkelverstellbare Touchscreen-Bildschirme) -sowohl am

Arbeitsplatz als auch zu Ortsterminen- jederzeit auf die notwendigen Akten zugreifen und diese auch direkt bauverfahrensgerecht bearbeiten können.

 

Parallel dazu soll das Bauarchiv elektronisch gesichert werden, um Archivalien digital zur Einsichtnahme und Ausgabe an Berechtigte zur Verfügung zu stellen und entsprechende interne Verfahren zu beschleunigen.

 

 

Begründung:

 

Das Verfahren der Firma ITEBO wurde im April 2013 bereits unter dem Namen „ElBa“ (Elektronische Bauakte) in Oberursel eingeführt und mit großem Erfolg angenommen. Im November 2013 wurden nach Auskunft der Leiterin der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Oberursel bereits 50% aller Bauanträge digital eingereicht. Der Werra-Meißner-Kreis verfügt bereits über mehrere Jahre Erfahrung mit dem digitalen Verfahren. Ebenfalls seit vielen Jahren nimmt der Kreis Offenbach Bauantragsspezifische Unterlagen nur noch digital an.

 

Bis heute werden hingegen in der Stadt Offenbach für ein Baugenehmigungsverfahren nach §63 HBO neben dem Antrag alle Unterlagen und Berechnungen nur in ausgedruckter Form und alle original unterschrieben, die Baubeschreibung und die Planzeichnungen sogar 4-fach ausgedruckt (alle original unterschrieben durch Verfasser und Bauherren). Nach Eingang (während der Corona-Pandemie nur über Sammelbox ohne Eingangsbestätigung) werden die Unterlagen mit Bitte um Stellungnahme an die Fachbehörden verteilt. Allein dieser Postvorgang nimmt unnötig viel Zeit und Arbeitskraft ohne jede Bearbeitung in Anspruch. Es entsteht darüber hinaus ein umfangreicher Schriftverkehr, wenn Unterlagen nachgefordert werden oder Unklarheiten bestehen. Dies geschieht, obwohl mittlerweile die Anträge fast ausschließlich digital erstellt werden.

 

Da gemäß OZG (Onlinezugangsgesetz) bis 2022 die Verwaltungsverfahren auf digitale Systeme umgestellt werden müssen, wurde zwar eine Arbeitsgruppe eingeführt, die entsprechende Umstellungen voranbringen soll. Dies ist jedoch ein Verfahren, das auch unabhängig von der unverzüglichen Einführung der digitalen Bauakte verfolgt werden kann.

Die Anforderungen an die Bearbeitung der Bauakten sind speziell der Bauaufsicht zuzuordnen und stellen innerhalb der Verwaltung sowieso ein in sich geschlossenes System. Letztendlich werden die Akten jedoch in einer dokumentenechten Form (pdf) archiviert und sind somit auch außerhalb des Systems einzubinden.

 

Wenn jedoch weiter unnötig mit der tatsächlichen Einführung du Anwendung zugewartet wird, wird die Menge an ausgedrucktem Papier, die aufwendig eingescannt werden muss, weiter unnötig anwachsen.

 

Nach jüngster über die Presse gegebenen Auskunft hat sich das Land mit den Unteren Bauaufsichtsbehörden verständigt, die seit mehreren Jahren nun seitens der Stadt Frankfurt selbst in der Entwicklung befindlich Software zu nutzen und landesweit als Standard vorzugeben.

 

Obwohl die Stadt Offenbach nach Auskunft des Magistrats sich als Modellkommune bewerben will, besteht kein Grund, die bis dahin noch verbliebene Zeit ungenutzt ins Land gehen zu lassen. So müssen die Mitarbeiter der Bauaufsicht in der sich jetzt bietenden Gelegenheit im Sommer umfassend ausgerüstet werden, um die Umstellung möglichst reibungslos von Statten gehen zu lassen. Da Frankfurt schon vor einigen Jahren die Arbeitsplätze technisch passend zum System ausgerüstet hat, kann Offenbach ebenso verfahren. Eine Annahme von Daten statt Papier wird im Kreis Offenbach schon seit Jahren praktiziert und bedeutet keinen Widerspruch zur geplanten Einführung des digital organisierten Genehmigungsverfahrens.

 

Zur Sicherung einer erfolgreichen Einführung des Verfahrens sollen neben den Schulungen für die Verwaltungsmitarbeiter dann aber auch Informationsveranstaltungen für weitere Betroffene (Architekten, Ingenieure, Nachweisberechtigte, Prüfstatiker) durchgeführt werden.

 

Dies bedeutet sowohl für Planer, als auch für die Verwaltungsmitarbeiter eine enorme Arbeitserleichterung, eine Beschleunigung und Transparenz des Verfahrens und vermeidet Unmengen von wiederholenden Papierausdrucken. Darüber hinaus entfallen bis auf die letzte Zustellung Portokosten.

 

Selbstverständlich kann und muss das bisherige Verfahren parallel weiterhin angeboten werden.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.