Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0054Ausgegeben am 01.07.2021

Eing. Dat. 24.06.2021

 

 

 

 

 

„Masterplan NOx“, Maßnahme „Planungsleistungen und Bauleistungen für den Austausch Steuergeräte und Aufrüstung Detektion an Lichtsignalanlagen im Zuge der Umsetzung des Masterplan NOx-Minderung - UVM 7 Verkehrsverflüssigung (gemäß der Streckenzüge 1 - 6), hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-190 (Dez. IV, Amt 60) vom 23.06.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Der Umsetzung des Projekts „Masterplan NOx“ - Maßnahme Planungsleistungen und Bauleistungen für den Austausch Steuergeräte und Aufrüstung Detektion an Lichtsignalanlagen im Zuge der Umsetzung des Masterplan NOx-Minderung - UVM 7 Verkehrsverflüssigung (gemäß der Streckenzüge 1 - 6) nach der vom Referat Verkehrsplanung erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenermittlung, abschließend mit 3.625.000,00 € brutto, wird zugestimmt.

 

2.       Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und auf dem Produktkonto  

        12010100.0960000060 „Masterplan NOx – Digitalisierung kommunaler

        Verkehrssysteme“, Investitionsnummer 1201010900601803, PN 1023, wie folgt 

        bereitgestellt:
       
        Haushaltsmittel 2020 und früher:  3.625.000,00 €

 

3.       Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Fördermittel nach dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017 – 2022“, Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“, Produktkonto 12010100.3600000060 :                                                                           1.631.000,00 €

       Kreditmarktmittel:                                            1.994.000,00 €
       Gesamt:                                                           3.625.000,00 €

 

 

Begründung:

 

Mit dem „Masterplan NOx-Minderung Stadt Frankfurt a. M. und Stadt Offenbach a. M.“ haben die beiden Städte Maßnahmen aus dem Bereich der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ erarbeitet, die zu einer Reduzierung der NOx-Emissionen beitragen sollen. Ziel des Masterplans ist es, Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung des Verkehrs zu formulieren und zu bewerten, die es den beiden Städten erlauben, ihre NOx-Emissionen bis unter den Grenzwert zu reduzieren.

Zur Vermeidung der drohenden Fahrverbote und der Verbesserung der Luftqualität wurde von der Bundesregierung das Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ beschlossen. In diesem werden Mittel bereitgestellt, um Maßnahmen für eine nachhaltige und moderne Verkehrsabwicklung in deutschen Städten zu initiieren. Gegenstand des Sofortprogramms ist die Förderung der Maßnahmen u. a. im Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“.

Im Rahmen des Masterplans „NOx-Minderung Stadt Frankfurt a. M. und Stadt Offenbach a. M.“ wurden Maßnahmen entwickelt, die ihren Fokus auf den Bereich Digitalisierung des Verkehrs setzen. Auf Basis des Masterplans wurden anschließend Ende August 2018 Förderanträge für die einzelnen Maßnahmen eingereicht.

 

Die Stadt Offenbach hat in der Stadtverordnetenversammlung am 23.05.2019 mit dem Grundsatzbeschluss 2016-21/DS-I(A)0595 der Umsetzung des Masterplans NOx zugestimmt.

 

Die Maßnahme „UVM-7: Verkehrsverflüssigung“ ist Teil des Masterplans NOx. Mit der Maßnahme „UVM-7: Verkehrsverflüssigung“ wird eine spürbare Verbesserung des Verkehrsablaufs und Minderung der Wartezeiten und damit einhergehend eine Reduzierung der Luftemissionen in Offenbach a. M. ermöglicht. Von der Umsetzung der Maßnahme sind alle Anlagenteile, insbesondere die Steuergeräte und die (fehlende) Detektion an den Knotenpunkten, betroffen. Weiterhin sind die lokal versorgten Signalsteuerungen nicht an die aktuellen Verkehrsbelastungen angepasst. Auch fehlt bei der überwiegenden Anzahl der Anlagen eine zeitgemäße verkehrsabhängige Steuerung als Grundvoraussetzung für einen leistungsfähigen Verkehrsablauf. Dem wird von der geplanten Maßnahme abgeholfen.

 

Die Umsetzung der Maßnahme wird zu 50 % vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert. Die Förderzusage für die Maßnahme „UVM-7: Verkehrsverflüssigung“ liegt seit dem 05.12.2018 vor und beläuft sich in Summe auf 3.933.263,00 €.

 

Erläuterungen zum Umfang der Maßnahmen

 

Mit der geplanten Maßnahme sollen die restlichen Lichtsignalanlagen auf den sechs Streckenzügen im Zuge der Maßnahme „UVM-7: Verkehrsverflüssigung“ geplant und umgebaut werden.

 

Im Einzelnen handelt es sich um Verkehrserhebungen (soweit keine Zähldaten vorhanden sind), die Simulation der noch ausstehenden Streckenzüge, die Planungsleistungen für die einzelnen Lichtsignalanlagen und um den Austausch bzw. die Aufrüstung der Steuergeräte sowie die Aufrüstung der Detektion an den Lichtsignalanlagen.

 

A) Verkehrserhebung

Für die Ermittlung der Kosten der Verkehrserhebungen werden fünf Querschnittszählungen sowie 15 Knotenstromerhebungen, davon sieben an 3-armigen Knotenpunkten und acht an 4-armigen Knotenpunkten, angesetzt.

 

B) Simulation

Für die Streckenzüge 1: Berliner Straße und 2: Südlicher Ring wurden die Simulationen bereits erstellt. Aufgrund der verzögerten Bearbeitung einzelner Knoten im Zusammenhang mit verschiedenen Bauvorhaben sind jedoch einzelne Lichtsignalanlagen (K 60, K 24 und K 25) nachträglich in die bereits vorliegenden Simulationen zu integrieren. Für die restlichen Streckenzüge 3: Mainstraße (6 LSA), 4: Sprendlinger Landstraße (12 LSA), 5: Waldstraße (12 LSA) und 6: Mühlheimer Straße (9 LSA) steht die Simulation des Verkehrsflusses noch aus.

 

C) Planung

Die Planungsleistungen für die Streckenzüge 1: Berliner Straße und 2: Südlicher Ring sind bereits beauftragt und zum größten Teil abgeschlossen.

Um den bereits abgeschlossenen Streckenzug 1: Berliner Straße und den Streckenzug 2: Südlicher Ring Ost zu vervollständigen, werden die Planungsleistungen an den Lichtsignalanlagen K 24 und K 25 ergänzt. Eine frühere Bearbeitung war aufgrund der jeweiligen verbundenen Bauvorhaben nicht zielführend. Zudem sind die Planungsleistungen für die Streckenzüge 3 – 6 in der Kostenermittlung aufgeführt.

 

D) Umbaukosten

Insgesamt sollen an 25 Lichtsignalanlagen der Austausch des Steuergeräts und die Aufrüstung der Detektion vorgenommen werden. An vier Lichtsignalanlagen wird nur das vorhandene Steuergerät aufgrund der Aufrüstung der Detektion nachgerüstet. Somit werden in Summe 29 Lichtsignalanlagen umgebaut.

 

Bei 18 Steuergeräten der Lichtsignalanlagen handelt es sich um die mittlerweile veraltete Geräte-Generation vom Typ M bzw. MS. Vier der Steuergeräte der Lichtsignalanlagen gehören der Geräte-Generation vom Typ C 800 an und drei der Steuergeräte der Geräte-Generation Typ C 900. Die Gerätetyp M, MS und C 800 sind mittlerweile veraltet. Da alle Gerätetypen vom Hersteller abgekündigt wurden, ist die Ersatzteilbeschaffung nicht mehr möglich. Dementsprechend muss bei Schäden / Reparaturen auf die Lagerhaltung der ENO zurückgegriffen werden, welche unter diesen Umständen bereits einen kritischen Lagerbestand gemeldet hat. Zudem ist eine Änderung der Signalsicherung nur noch eingeschränkt möglich, was bei den notwendigen Änderungen an der Signalisierung im Rahmen der Maßnahme „UVM-7: Verkehrsverflüssigung“ äußerst problematisch würde.

 

Um weiterhin einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, wozu die Stadt Offenbach im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Verkehrssicherungspflicht verpflichtet ist, sollen die Steuergeräte gegen die aktuelle Steuergeräte-Generation ausgetauscht werden. Im Rahmen des Austauschs wird die Signalisierung vorschriftsgemäß den aktuellen Richtlinien angepasst. Darüber hinaus werden die veralteten Detektionseinrichtungen dem aktuellen Stand der Technik entsprechend nachgerüstet. Die Wartungskosten ändern sich gegenüber den heutigen Steuergeräten nicht.

 

Erläuterung zur Kostenberechnung

 

Über die Maßnahme wurde vom Referat Verkehrsplanung eine detaillierte Kostenermittlung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 3.625.000 € brutto abschließt. In der Gesamtsumme von 3.625.000 € sind ca. 15 % für Unvorhergesehenes enthalten. Der Eigenanteil der Stadt Offenbach liegt bei 1.994.000 € brutto.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Freigabe der Haushaltsmittel begonnen werden. Die Förderzusage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit liegt seit dem 06.06.2018 vor.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen zur Einsichtnahme aus.

 

Hinweis: Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.