Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0055Ausgegeben am 01.07.2021

Eing. Dat. 24.06.2021

 

 

 

Wachstum und nachhaltige Erneuerung

„Revitalisierung des ehem. chem. Farbwerks zwischen Offenbach und Bürgel“

hier: Grundsatzbeschluss über die Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-191 (Dez. IV, Amt 60) vom 23.06.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Das vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Abstimmung mit der INNO Innovationscampus GmbH & Co KG erstellte Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Auslage a) wird gemäß §171 b Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) als konzeptioneller Rahmen und Leitfaden des Stadtumbaus beschlossen.

 

  1. Gemäß § 171 b Abs. 1 BauGB wird das in Auslage b) planzeichnerisch dargestellte Gebiet, bestehend aus den Teilgebieten A, B und C als Stadtumbaugebiet beschlossen.

 

  1. Die im Maßnahmenkatalog des Konzepts aufgeführten Maßnahmen zur Umsetzung des Entwicklungskonzepts werden im Teilgebiet A durch die INNO Innovationscampus GmbH & Co KG und in den Teilgebieten B und C durch die Stadt Offenbach umgesetzt.

Die gemeinschaftliche Standortentwicklung erfolgt in der in Kap. 9 des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts sowie in Auslage c) schematisch dargestellten Bearbeitungsstruktur.

 

  1. Für die in Verantwortung der Stadt Offenbach umzusetzenden Einzelmaßnahmen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts sind im Zuge der weiteren Konkretisierung jeweils Projektbeschlüsse der Stadtverordnetenversammlung einzuholen.

 

Die Finanzierung der Maßnahmen im Ergebnishaushalt erfolgt über das Produktkonto 09010600.6179000260 „Stadtumbau – ehemalige Farbwerke“, für Maßnahmen im Investitionshaushalt über das Produktkonto 09010600.0951000060 „Stadt-umbau – ehemalige Farbwerke“, Investitionsnummer 0901060900601803.

 

Die im Rahmen der Städtebauförderung über die Laufzeit des Förderprogramms generierten Bundes- und Landesfördermittel für förderfähige Maßnahmen fließen anteilig gemäß jeweiligem Maßnahmenträger an Stadt und INNO. Die Förderung beträgt knapp 70 % der förderfähigen Kosten.

 

 

Begründung:

 

Zu 1:

Gemäß § 171 b Abs. 2 BauGB und den hessischen Leitlinien zum Programm „Stadt-umbau in Hessen“ hat sich die Stadt Offenbach am Main mit ihrem Grundsatzbeschluss zur Bewerbung um Aufnahme in das Programm vom 25.06.2016 (2011-16/DS-I(A)0846) verpflichtet, ein Integriertes städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) zu erarbeiten. Um dieser Anforderung fristgemäß gerecht zu werden, wurde das Konzept 2017 erarbeitet und mit der Einschränkung seiner Vorläufigkeit aufgrund der ungeklärten Altlastensituation und des seinerzeit nicht absehbaren Grundstückszugriffs auf die Werksbrache am 06.09.2017 (2016-21/DS-I(A)0274) von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main beschlossen. Entsprechend wurde das ISEK vom Fördergeber mit Schreiben vom 05.03.2018 auch nur vorläufig anerkannt. Nach Erwerb der Industriebrache durch die Stadt Offenbach am Main im Jahr 2020 (Grundsatzbeschluss vom 02.04.2020; 2016-21/DS-I(B)0020) wurde vom Fördergeber die Vorlage der Fortschreibung des ISEKs gefordert. Ihre fristgemäße Erarbeitung erfolgte in Abstimmung zwischen Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement und der INNO Innovationscampus GmbH & Co KG. Mit Schreiben vom 18.02.2021 genehmigte das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen das Konzept mit Auflage zur Überarbeitung einiger redaktioneller Änderungswünsche und forderte seine Beschlussfassung bis Juli 2021.

Zwischenzeitlich wurden Teilflächen der Werksbrache an die Fa. Samson veräußert, aus denen sich - je nach planerischer Konkretisierung in Abstimmung zwischen dem neuen Investor, der INNO und der Stadt - ggf. Änderungserfordernisse des räumlichen Konzepts aus dem ISEK ergeben könnten; insbesondere zeichnet sich das Erfordernis zur Modifikation des „Innovationsbands“ (vgl. Konzeptidee „Innovationscampus“, Masterplan Offenbach am Main 2030) ab. Diese eventuelle planerische Anpassung wirkt sich jedoch nicht auf die Grundzüge des Stadtumbaus gemäß Integriertem städtebaulichem Entwicklungskonzept aus. Vergleichbare konzeptionelle Anpassungserfordernisse wird es im laufenden Stadtumbauprozess vsl. auch weiterhin geben. Daher steht die Veräußerung an die Fa. Samson nicht im Widerspruch zum fortgeschriebenen Konzept und kann das ISEK in der als Auslage a) vorliegenden, vom Ministerium genehmigten Fassung beschlossen werden.

 

Zu 2:

Das Planungsgebiet des Stadtumbaus umfasst entsprechend der Antragstellung der Stadt Offenbach im Jahr 2016 (vgl. o.g. Beschluss) neben der Brache des ehemaligen chemischen Farbwerks weitere Flächen und gliedert sich in 3 Teilbereiche:

-       Teilgebiet A umfasst die Werksbrache

-       Teilgebiet B die Trasse der Hafenbahn und

-       Teilgebiet C die Trasse der im Masterplan verankerten Verbindungsstraße von der Mühlheimer Straße über die Laskastraße, Laskabrücke und den Schneckenberg bis zur B 448.

Das Gesamtgebiet wird im Sinne des § 171 b Abs. 1 BauGB als Stadtumbaugebiet festgelegt. Im beschriebenen Zuschnitt ist es geeignet, die Gesamtheit der zur Revitalisierung der Werksbrache zum „Innovationscampus“ zweckmäßigen Maßnahmen, wie sie im ISEK aufgezeigt sind, abzubilden.

 

Zu 3:

Die Entwicklung des „Innovationscampus“ steht in enger Wechselwirkung mit den in den Teilgebieten B und C des Stadtumbaugebiets verfolgten Einzelmaßnahmen. Daher bedarf es zur Standortentwicklung im Sinne des ISEKs einer engen Zusammenarbeit von INNO, Stadtverwaltung und politischen Entscheidungsträgern. Diese bildet sich in der in Auslage c) schematisch dargestellten Organisations- und Bearbeitungsstruktur ab. Aufgezeigt ist darin zudem, in welchen Handlungsfeldern und Planungsphasen weitere institutionelle und zivilgesellschaftliche Akteure (einschließlich Bürger) eingebunden werden. In der Terminologie des Fördergebers bildet die dargestellte Bearbeitungsstruktur die „Lokale Partnerschaft“. Sie wird in der Städtebauförderung vom Fördergeber ausdrücklich gefordert: „Das Programm versteht sich als Gemeinschaftsinitiative. Lokale Akteure sowie Bürgerinnen und Bürger werden zur Definition von Zielen und Maßnahmen der Fördervorhaben frühzeitig in die Konzeptentwicklung eingebunden – als Ideengeber, als Multiplikatoren, aber auch als Träger eigener Initiativen. Das Programm sieht daher die Gründung Lokaler Partnerschaften als Vernetzung von Politik, Verwaltung und Bürgern vor. Dies erfordert in den Fördergebieten ein koordiniertes, kooperatives und vernetztes Vorgehen mit hohem Bedarf an Management“ (Quelle: https://nachhaltige-stadtentwicklung-hessen.de/foerderprogramme/wachstum-und-nachhaltige-erneuerung.html, aufgerufen am 26.05.2021, 13:12 Uhr).

Die Grundzüge der Planung des ISEKs wurden 2015 im informellen Planungsprozess des Masterplans „Offenbach am Main 2030“ unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet. Umsetzungsbezogene Beteiligungsformate zu Einzelmaßnahmen des Stadtumbaus folgen gemäß Darstellung im Schaubild sukzessive nach Vorliegen des genehmigten Rahmensanierungsplans und dem sich daraus ableitenden Projektfortschritt.

 

Zu 4:

Für die Umsetzung der Maßnahmen im Teilgebiet A des Stadtumbaus zeichnet die INNO verantwortlich. Anteilig für dortige förderfähige Maßnahmen der Standortentwicklung erhält sie die dafür gewährten Zuschüsse von Bund und Land.

In Verantwortung der Stadt liegt (weiterhin) die „Verbindungsstraße zwischen B448 und Mühlheimer Straße“ sowie der Erwerb und die Umnutzung der Trasse der ehemaligen Hafenbahn. Diese Maßnahmen werden über die benannten Sachkonten etatisiert und gleichfalls durch Fördermittel des Programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ refinanziert.

 

Voraussichtlich werden die in der Programmlaufzeit bis 2025 bereitgestellten Fördermittel von Land und Bund nicht zur Ausfinanzierung förderfähiger Maßnahmen ausreichen. Daher gilt es für geeignete Einzelmaßnahmen weitere Förderprogramme zu identifizieren und akquirieren. Zuständig dafür ist die Stadt.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen a) Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept „Revitalisierung des ehemaligen chemischen Farbwerks zwischen Offenbach und Bürgel“, Fortschreibung 2020, letzter Stand 17.05.2021, b) Lageplan Stadtumbaugebiet mit Teilgebieten A, B und C sowie c) Schaubild „Lokale Partnerschaft“ zur Einsichtnahme aus.

 

Hinweis: Die nichtöffentlichen Auslagen erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.

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