Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0058Ausgegeben am 01.07.2021

Eing. Dat. 24.06.2021

 

 

 

Frankfurt RheinMain GmbH International Marketing of the Region (FRM GmbH)

hier: Neustrukturierung von Geschäftsanteilen und Neueintritt

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-197 (Dez. I, Amt 20) vom 23.06.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

    I.       Neueintritt IHK Wiesbaden: Neueintritt

 

Der Wunsch der IHK Wiesbaden, sich an der FRM GmbH mit einem Geschäftsanteil in Höhe von nominal EUR 1.250,00, das sind 0,5% des Stammkapitals der Gesellschaft, zu beteiligen, wird (zustimmend) zur Kenntnis genommen. *

 

  II.       Neueintritt IHK Wiesbaden: Teilung von Geschäftsanteilen

 

Die Teilung des in der Liste der Gesellschafter mit Stand vom 25. Januar 2021 als Geschäftsanteil mit der laufenden Nr. 43 geführten Geschäftsanteils von nominal EUR 2.500,00 in zwei Geschäftsanteile von jeweils nominal EUR 1.250,00 wird beschlossen und der Geschäftsführer der Gesellschaft wird angewiesen, eine berichtigte Liste der Gesellschafter beim Handelsregister einzureichen.

 

 III.       Neueintritt IHK Wiesbaden: Übernahme von Geschäftsanteilen

 

Der Übertragung eines (Teil-)Geschäftsanteiles mit allen Rechten und Pflichten von nominal EUR 1.250,00, der durch den Teilungsbeschluss unter II. entstanden ist, durch die FRM GmbH auf die IHK Wiesbaden wird zugestimmt.

 

Es wird empfohlen, dass die FRM GmbH und die IHK Wiesbaden als Kaufpreis für den Geschäftsanteil einen Betrag in Höhe des Nominalbetrages des Geschäftsanteils (EUR 1.250,00) vereinbaren und weiter vorsehen, dass der verkaufte (Teil-)Geschäftsanteil unabhängig von der Zahlung des Kaufpreises mit dinglicher Wirkung auf die IHK Wiesbaden übergeht.

 

Es ist erwünscht, dass die FRM GmbH und die IHK Wiesbaden in dem Kauf- und Übertragungsvertrag für den (Teil-) Geschäftsanteil vereinbaren, dass die Übertragung des Geschäftsanteils im Verhältnis zwischen der FRM GmbH und der IHK Wiesbaden schuldrechtlich auf den 1. Juli 2021 00:00 Uhr wirken soll und ab diesem Tag alle Rechte und Pflichten aus dem veräußerten Geschäftsanteil als auf die IHK Wiesbaden übergegangen gelten, das mit der Maßgabe, dass die IHK Wiesbaden der Gesellschaft für den erworbenen Geschäftsanteil die nach § 7 des Gesellschaftsvertrages festgelegte Zuzahlung nicht für das gesamte Geschäftsjahr 2021 sondern für 2021 nur anteilig für den Zeitraum vom 1.Juli bis zum 31. Dezember 2021 schuldet. Die von der IHK Wiesbaden für 2021 zu zahlende Zuzahlung beträgt also EUR 10.000,00.

 

IV.       Anteile der Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn mbH: Übernahme von Geschäftsanteilen durch die FRM GmbH

 

Für den Fall, dass keine Einigung mit der Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn mbH bzw. mit dem Rhein-Lahn-Kreis über den Verbleib als Gesellschafter der FRM GmbH erzielt werden kann, wird gemäß § 26 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft zugestimmt, dass die Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn mbH den von dieser gehaltenen Geschäftsanteil an der Gesellschaft von nominal EUR 625,00 (Geschäftsanteil Nr. 39 der Liste der Gesellschafter vom 25. Januar 2021) mit allen Rechten und Pflichten als eigenen Geschäftsanteil an die FRM GmbH verkauft und überträgt.

 

Es wird empfohlen, dass die Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn mbH und die FRM GmbH als Kaufpreis für den Geschäftsanteil einen Betrag in Höhe des Nominalbetrages des Geschäftsanteils (EUR 625,00) vereinbaren.

 

Es wird erwünscht, dass die Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn mbH und die FRM in dem Kauf- und Übertragungsvertrag für den Geschäftsanteil vereinbaren, dass die Übertragung des Geschäftsanteils im Verhältnis zwischen der Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn mbH und der FRM GmbH schuldrechtlich auf den 1. Juli 2021 00:00 Uhr wirken soll und ab diesem Tag alle Rechte und Pflichten aus dem veräußerten Geschäftsanteil – gegebenenfalls als ruhende Rechte und Pflichten – als auf die FRM GmbH übergegangen gelten. Die Gesellschafterversammlung wünscht weiter, dass sich die Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn mbH in dem Kauf- und Übertragungsvertrag jedoch verpflichtet, unabhängig von der Übertragung des Geschäftsanteils auf die FRM GmbH noch für das Jahr 2022 die Zuzahlung nach § 7 des Gesellschaftsvertrages zu leisten und den ausmachenden Betrag (EUR 10.000,00) spätestens bis zum 31. Dezember 2021 an die Gesellschaft zu bezahlen.

 

Es wird weiterhin festgestellt, dass im Hinblick auf die Veräußerung den Gesellschaftern kein Erwerbsrecht nach § 27 des Gesellschaftsvertrages zusteht, weil die Gesellschaft das Angebot der Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn mbH angenommen hat, den Anteil an die Gesellschaft zu verkaufen und ihr zu übertragen.

 

* nachrichtlich: Eine Abstimmung über den Punkt 1 erfolgt nicht, da es sich nur um eine Kenntnisnahme handelt.

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach am Main hält 2,00% des Stammkapitals der FRM GmbH. Die jährlichen Zuzahlungen der Stadt Offenbach am Main belaufen sich gemäß § 7 des Gesellschafsvertrages der FRM GmbH auf EUR 80.000,00.

 

Zu I. bis III.:

 

Die IHK Wiesbaden ist sehr an einer engeren Anbindung an das Standortmarketing für die Region FrankfurtRheinMain interessiert. Die IHK Wiesbaden hat in einem Schreiben den Willen bekundet, Gesellschafter der FRM GmbH mit einem Geschäftsanteil von 0,5% zu werden.

 

Aufgrund der Neustrukturierung der Geschäftsanteile des IHK Forums Ende 2020 ist aktuell ein Geschäftsanteil frei, der von der FRM GmbH verwaltet wird, für den die IHK Frankfurt jedoch für das Jahr 2021 Zuzahlungen als Leistungen eines Dritten leistet. Ebenfalls wurde hier vereinbart, dass sich die Zuzahlung der IHK Frankfurt als Leistung eines Dritten für das Jahr 2021 auch verringern kann, sollte sich ein Interessent für den freien Anteil oder für einen Teil dessen finden.

 

Die IHK Wiesbaden möchte mit einem Anteil von 0,5% Gesellschafter der FRM GmbH werden. Um diesem Wunsch auch formal nachzukommen, muss vor Anteilsübertragung ein bestehender Geschäftsanteil zunächst geteilt werden.

 

Der eine Teil des zuvor geteilten ehemaligen Geschäftsanteils des IHK Forums soll nun auf die IHK Wiesbaden übertragen werden.

 

Bislang übernimmt die IHK Frankfurt für den freien Geschäftsanteil die Zuzahlung für das Jahr 2021 als Leistung eines Dritten. Die IHK Wiesbaden ist nun bereit die Verpflichtung zu übernehmen, die auf den Teilgeschäftsanteil entfallende Zuzahlung zwar nicht für das gesamte Jahr 2021, aber für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2021 zu leisten. Das ist für das 2. Halbjahr 2021 ein Betrag von EUR 10.000,00. In Höhe des von der IHK Wiesbaden für das 2. Halbjahr 2021 übernommenen Zuzahlungsbetrages von EUR 10.000,00 entfällt die Verpflichtung der IHK Frankfurt am Main, diese anteilige Zuzahlung als Leistung eines Dritten zu bewirken.

 

Zu IV.:

 

Der Rhein-Lahn-Kreis ist seit dem 01.01.2020 mit einem Anteil von 0,25% Gesellschafter der FRM GmbH (über die Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn mbH). Die Wifö Rhein-Lahn ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Rhein-Lahn-Kreises.

 

Zu ihrem eigenen größten Bedauern hat die Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn mbH aufgrund eines dringenden Hinweises des eigenen Abschlussprüfers den Austritt aus der FRM GmbH erklärt. Aufbauend auf den Bestimmungen aus der Satzung wäre ein regulärer Austritt in diesem Fall zum 31.12.2022 wirksam möglich.

 

Zum Zeitpunkt der Unterlagenerstellung soll ein erneuter Versuch unternommen werden, eine Einigung mit der Wifö Rhein-Lahn bzw. mit dem Rhein-Lahn-Kreis über einen möglichen Verbleib als Gesellschafter zu erzielen. Für den Fall, dass keine Einigung erzielt werden kann, wird vorsorglich der oben aufgeführte Beschluss vorgelegt.

 

In dem für die Wifö RheinLahn gegebenen Fall gilt § 27 des Gesellschaftsvertrages. Die Wifö Rhein-Lahn muss der Gesellschaft anbieten, den Geschäftsanteil an die Gesellschaft zu verkaufen und zu übertragen (§ 27 Abs. 1 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages).

 

In Verhandlungen wurde vereinbart, dass die FRM GmbH ein Angebot der Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn mbH nur annimmt, wenn die Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn mbH sich verpflichtet, die Zuzahlungen nach § 7 des Gesellschaftsvertrages bis zu dem Zeitpunkt weiter zu zahlen, zu dem die Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn mbH ihre Mitgliedschaft in der Gesellschaft frühestmöglich beenden könnte. Das ist der 31. Dezember 2022.

 

Die Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn mbH ist damit einverstanden. Für das Jahr 2021 hat die Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Rhein-Lahn mbH die Zuzahlung nach § 7 des Gesellschaftsvertrages bereits in voller Höhe bezahlt.

 

Es ergeben sich seitens des Gesellschafters Stadt Offenbach am Main keine Anhaltspunkte, dem Sachverhalt nicht zuzustimmen.

 

Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung ergibt sich aus § 51 Nr. 11 HGO.

 

Die Einbringung der Vorlage erfolgt auf dem Wege des Nachtrags, *(in den Magistrat) da von der Gesellschaft erst kurzfristig mitgeteilt wurde, dass die Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren erfolgen soll. Darüber hinaus ist eine spätere Beschlussfassung aufgrund des abzugebenden Votums nicht möglich.

 

* redaktionell geändert

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

 

 

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