Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0063Ausgegeben am 01.07.2021

Eing. Dat. 01.07.2021

 

 

 

 

 

Rahmenplan für die Fortentwicklung des Straßenraums der historischen Ortskerne Bieber, Bürgel und Rumpenheim

Antrag CDU vom 01.07.2021

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, die beigefügten Rahmenpläne (Anlage 1: Plan u. textliche Beschreibung) für die Gestaltung der Straßen und Plätze im Bereich der historischen Ortskerne Bieber, Bürgel und Rumpenheim zur Grundlage der weiteren Planungen im Rahmen des Entwicklungskonzeptes „Bieber Bürgel – Mitte machen“, genereller Unterhaltungsmaßnahmen, sowie anderweitiger Maßnahmen (z.B. weitere Förderprogramme) zu machen.

Das Planungsgebiet wird, wie in der Anlage 2 bis 4 dargestellt, begrenzt durch den Verlauf der bis Anfang des 19. Jhdt. geschlossenen Ortsmauer und für Bürgel noch um die Arnoldstraße, sowie der Offenbacher Straße zwischen Falltorstraße und Schönbornstraße ergänzt.

 

Die Umsetzung der in den Rahmenplänen festgelegten Vorgaben soll sowohl sukzessive bei Sanierungsmaßnahmen erfolgen, als auch im Rahmen der entsprechenden Fördermaßnahmen des Bund-Länder-Programms „Aktive Kernbereiche“, aus dem zumindest für Bürgel und Bieber bereits Mittel zur Verfügung stehen.

Ziel soll darüber hinaus die Umwandlung der Planungsgebiete zuzüglich des genannten Teilstücks der Offenbacher Straße zum verkehrsberuhigten Bereich sein.

 

Im Zuge der Neufestlegung soll ebenfalls zu einem geeigneten Zeitpunkt (z.B. aktuelle allgemeine Neuausgabe der Personalausweise, (Teil-)Abschluss Sanierungsmaßnahmen) eine Rückbenennung einzelner Straßennamen erfolgen:

 

·         Bürgerstraße zu KLICKERGASSE

·         Schifferstraße zu BORNGASSE

·         Sternstraße zu MAINGASSE

·         Karl-Herdt-Weg zu BRIELSWEG

 

Für Bereiche besonderer historischer Bedeutung (Bürgerplatz, westliches Ende der Stiftstraße, Kreuzung Oberhofstraße/Seligenstädter Straße) sind spezifische Planungen zeitnah zu entwickeln und entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

 

Begründung:

 

Die Notwendigkeit einer charakterbezogenen Pflege und Weiterentwicklung, bzw. Reparatur der historischen Ortskerne der ehemals selbständigen Orte wurde bereits vor Jahren erkannt und erste Schritte in Form einer Teilhabe am Landesförderprogramm „Aktive Kernbereiche“ eingeleitet. Bereits 2017 erfolgte seitens des Stadtplanungsamtes im Vorgriff auf das Programm eine Workshopreihe in Bürgel mit breit angelegter Bürgerbeteiligung.

 

Im Rahmen dieser Bürgerbeteiligung wurde bereits das Anliegen formuliert, die Sanierung der historischen Ortskerne voranzutreiben. Dies fand auch analog im bereits letztjährig angelaufenen Workshop in Bieber Entsprechung. Allerdings sind in den letzten vier Jahren seit dem Workshop bereits eine Reihe privater Maßnahmen angelaufen und weitere könnten drohen, die teilweise sogar entgegen der Zielsetzungen dieser Entwicklungskonzepte stehen.

 

Zudem finden ständig Instandsetzungsmaßnahmen im öffentlichen Raum statt, die bislang ausschließlich der Verkehrssicherung dienen und vollkommen unabhängig und teilweise daher auch im Einzelfall möglicherweise ebenfalls der Zielsetzung einer ortskerngerechten Gestaltung entgegenstehen.

 

Die 2018 beantragten und dann auch bewilligten Fördermittel aus dem Landesprogramm haben sich trotz der Erweiterung des 2017 gestellten, erfolglosen Antrags für das Entwicklungsgebiet Bürgel auf den Bereich Bieber in der Höhe nicht geändert. Somit sind mit den bewilligten Landesmittel nun zwei Gebiete der Größe zu fördern, die ursprünglich für eines allein beantragt wurden. Daher ist es umso wichtiger, jene bewilligten Mittel möglichst effizient in tatsächlichen Maßnahmen umzusetzen.

 

Analog zur Erstellung eines Entwicklungskonzeptes für die Stadtteile Bieber und Bürgel und der angestrebten Festlegung einer Gestaltungssatzung für die Bebauung des erweiterten Ortskerns muss die Verkehrsführung und die Gestaltung des öffentlichen Raums gegenüber dem Stand geändert werden, der noch weitestgehend einer Auffassung des vom im Wesentlichen durch den Individualverkehr erschlossenen Vor-Ort-Wohngebiets entspricht.

 

Der wesentliche Kern eines noch durch seine weitgehend bestehende historische Bebauung erhaltenen und baulich geprägten Ortskerns ist in seinem Stadtbild nur zu erahnen. In jüngster Vergangenheit erfolgte Sanierungen heben diesen Charakter nur dann heraus, wenn dies vom jeweiligen Investor erkannt und unterstützt wird.

Eine Sanierung der Bestandbebauung und die Vorgaben einer Gestaltungssatzung bedürfen jedoch noch einer Regelung des Straßenraums, damit der Charakter entsprechend der vorgefundenen Möglichkeiten herausgestellt werden kann.

 

Da das historische Kopfsteinpflaster gerade im Ortskern noch weitestgehend unter einer dünnen Asphaltdecke vorhanden ist (was baulich immer wieder zu Problemen führt), soll der grundlegende Ansatz für die Gestaltung der Oberfläche sein, dass das historische Kopfsteinpflaster mit entsprechenden technischen Mitteln von der Asphaltschicht befreit wird. Fehlstellen werden ergänzt, die meist aufgrund von Kanalarbeiten entstandenen Schneisen, in denen das Pflaster auf Grabenbreite seinerzeit nicht wieder eingesetzt wurde, sollen genutzt werden, um im -für Fahrradverkehr und die Nutzung von Gehhilfen doch beschwerlicheren- Kopfsteinpflaster einen leicht nutzbaren Bereich zu schaffen. Zudem soll somit in einer ansprechenden und mehrere Bereiche bedienenden Maßnahme die Entsiegelung innerstädtischer Flächen gefördert werden.

 

Besonders die derzeitige Situation der hochgestellten Grünfläche auf dem Bürgerplatz („Dalles“) hat sich innerhalb der seitens des Stadtplanungsamtes ausgerichteten Bürgerwerkstatt als das aktuell primär diskutierte Thema zu Bürgeler Stadtgestaltungsfragen herausgestellt. Da es unterschiedliche -auch vereinzelt teilweise zuwiderlaufende- Auffassungen über die zukünftige Gestaltung gibt, sieht die antragstellende Fraktion die Notwendigkeit, an dieser Stelle aus der Diskussion herausgefilterte Vorstellungen zu einer technisch sinnvollen, wirtschaftlichen Lösung zusammen zu führen. Es geht darum, unnötige Planungsaufträge (und damit verbundene Kosten) zu vermeiden, die dieses diskutierten und eigentlich bekannte Aspekte nicht aufgreifen und solche Planungsvorschläge dann bereits von vorne weg obsolet machen.

 

 

Straßenrückbenennungen

 

Zu den jeweiligen Eingemeindungen im Jahr 1908 (Bürgel), 1938 (Bieber) und 1942 (Rumpenheim) gab es für verschiedene Straßen Namensgleichheiten, weshalb historische Straßennamen aus dem Ortskern aufgegeben werden mussten, teilweise zu Gunsten künstlicher Konstrukte ohne Bezug zum Ort. Ein Beispiel hierfür ist die Bürgerstraße, deren Name nichtssagend ist und in einem historischen Ortskern entsprechend befremdlich wirkt.

Allerdings ist, bezogen auf den historischen Ortskern von Bürgel, mittlerweile in drei von vier Fällen deren Entsprechung auf Offenbacher Gemarkung nicht mehr existent oder wird nach allgemeinem Verständnis ausreichend unterschiedlich wahrgenommen.

Daher soll auch in dieser Hinsicht die historische Struktur deutlich zu Tage treten und die alten Straßennamen mit ihrem eingebürgerten Bezug zum Ort, nach dem diese ursprünglich benannt wurden, wieder genutzt werden.

Für Bieber und Rumpenheim wurden hingegen seinerzeit die Umbenennungen mit Ortsbezug gewählt und die Doppelnennung ist auch im Einzelfall nach wie vor gegeben. Daher empfiehlt sich für diese beiden Ortskerne eine solche Maßnahme nicht.

 

Als einzige Straßenrückbenennung außerhalb der historischen Ortskerne führt die antragstellen Fraktion den Brielsweg an. Dieser wurde 1995 im Teil nördlich der Mühlheimer Straße (und damit über fast den gesamten Verlauf) zu Ehren des Mäzens Karl Herdt in Karl-Herdt-Weg umbenannt. Unbenommen der Leistungen und des Engagements Karl Herdts erscheint es im historischen Bewusstsein unsensibel, den Brielsweg in seinem fast vollständigen Verlauf umzubenennen, da diese Wegeverbindung diesen Namen schon seit dem frühen 14. Jhdt. trug (vgl. Frankenstein-Urkunden v. 1339, „Brulesweg“, Original im Stadtarchiv Frankfurt am Main). Die antragstelle Fraktion will diese besondere historische Konstante wieder unterstreichen und beantragen daher, diesen seinerzeit womöglich nicht ausreichend bedachten Umstand wiederherzustellen. Zur Kompensation für die Verdienste von Karl Herdt schlägt sie gleichzeitig vor, die Straße „Im Eschig“ in Karl-Herdt-Weg umzubenennen.

Zwar geht auch „Im Eschig“ auf eine historische Flurbezeichnung zurück, allerdings ist der Name durch eine zeitweise schwierige Ansiedlungsstruktur der dort errichteten und mittlerweile abgebrochenen Wohnsiedlungen belastet. Zudem könnte die einzig im betroffenen Bereich ansässige Firma (K&K Getränkevertrieb, vormals Peter Herdt & Söhne) ihre Adressangabe weitestgehend beibehalten.

Anlagen:

 

1.    Regelaufbau Straße (Beispiel Strackgasse)

2.    Textliche Beschreibung der Maßnahmen

 

Definition des jeweiligen Geltungsbereichs:

3.    Straßengestaltungsplan Bieber

4.    Straßengestaltungsplan Bürgel

5.    Straßengestaltungsplan Rumpenhein

 

Auszüge historischer Quellen:

6.    Frankenstein‘sche Urkunde

7.    Alter Ortsplan von Bürgel

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.