Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24. Juni 2021

 

 

 

 

TOP 20
Grundstücksverkauf Gemarkung Heusenstamm Flur 5 Nr. 1146,
An den Fuchslöchern 26, 63150 Heusenstamm

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-162 (Dez. I, Amt 80) vom 09.06.2021,
2021-26/DS-I(A)0038

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. sowie von zwei Mitgliedern der Fraktion Ofa wie folgt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an den in der Anlage genannten Käufer das Grundstück Gemarkung Heusenstamm Flur 5 Nr. 1146 mit 338 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 236.600,00 EUR (700,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden vom Käufer getragen.

Des Weiteren werden künftig noch entstehende Erschließungskosten vom Käufer übernommen.

4.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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