Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 24. Juni 2021

 

 

 

 

 

TOP 7c neu (TOP 31 alt)
Verkehrsberuhigung Wilhelmsplatz

Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 29.05.2021, 2021-26/DS-I(A)0049

Änderungsantrag FREIE WÄHLER vom 14.06.2021, 2021-26/DS-I(A)0049/1

Ergänzungsantrag CDU vom 17.06.2021, 2021-26/DS-I(A)0049/2

Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 24.06.2021,

2021-26/DS-I(A)0049/3

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0049, 2021-26/DS-I(A)0049/3

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Nach der erfolgreichen Testphase vor dem Hintergrund der Covid-Pandemie im vergangenen Jahr wird die Verkehrsberuhigung des Wilhelmsplatz dauerhaft umgesetzt: die öffentlichen Flächen am Wilhelmsplatzes werden für Fußgänger:innen, Radfahrer:innen und Gastronomie dauerhaft freigegeben, die westliche und östliche Seitenstraßen zwischen Bleichstraße und Bieberer Straße werden für den durchfahrenden Autoverkehr gesperrt.

 

1.    Bis zu einer dauerhaften baulichen Lösung mittels versenkbarer Poller wird der Oberbürgermeister als Straßenverkehrsbehörde gebeten, die Befreiung der Seitenstraßen des Wilhelmsplatzes vom motorisierten Durchgangsverkehr mit Hilfe von Hinweistafeln sowie Absperrungen und Kontrollen umgehend durchzusetzen.

 

2.    Ausgenommen von der Sperrung sind alle Verkehrsteilnehmer mit einem begründeten Anliegen (beispielsweise Marktbeschicker:innen zwecks Aufbau und Abbau an den drei wöchentlichen Markttagen zu den Marktzeiten, Pflegedienste, Anwohner:innen und der allgemeine Lieferverkehr). Bis zur Erstellung eines Ladezonenkonzeptes unter Beteiligung aller Seiten soll es für Marktkund:innen ein „early shopping“-Zeitfenster geben, das bis 11 Uhr die Befahrung der Seitenstraßen für das Einladen größerer Einkäufe gestattet. Mit der Erarbeitung eines Ladezonenkonzeptes ist umgehend zu beginnen, so dass diese Lösung nur temporären Charakter hat.

 

3.    Die Parkplätze vor den Lokalen an der östlichen und westlichen Seitenstraße des Wilhelmsplatzes entfallen im Rahmen der Verkehrsberuhigung. Davon unberührt bleibt die Anzahl der Behindertenparkplätzte. Der Magistrat soll prüfen an welcher Stelle sie am sinnvollsten unterzubringen sind.

 

Die Maßnahmen sollen zeitnah beginnen.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)0049/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Die Vorlage DS-I(A)0049 wird wie nachstehend ergänzt:

 

zu Punkt 2.:

 

Bei wenig Ladeaufkommen am späten Vormittag endet das „early shopping“-Zeitfenster um 9.30 Uhr.

 

zu Punkt 3.:

 

Behindertenparkplätze entfallen nicht. Deren Erhalt sowie die entsprechende Zufahrt werden zugesichert.

 

Die weiteren als PKW-Parkplätze genutzten Flächen an den östlichen und westlichen Seitenstraßen des Wilhelmsplatzes entfallen unter der Bedingung der Berücksichtigung dieser Flächen im zu erstellenden Ladezonenkonzept.

 

 

2021-26/DS-I(A)0049/3

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Punkt 1) bleibt unverändert

 

Punkt 2) Ausgenommen von der Sperrung sind alle Verkehrsteilnehmer mit einem begründeten Anliegen (beispielsweise Marktbeschicker:innen zwecks Aufbau und Abbau an den drei wöchentlichen Markttagen zu den Marktzeiten, Pflegedienste, Anwohner:innen und der allgemeine Lieferverkehr). Bis zur Erstellung eines Ladezonenkonzeptes unter Beteiligung aller Seiten soll es für Marktkund:innen ein „early shopping“-Zeitfenster geben, das bis 11 Uhr die Befahrung der Seitenstraßen für das Einladen größerer Einkäufe gestattet. Mit der Erarbeitung eines Ladezonenkonzeptes ist umgehend zu beginnen, so dass diese Lösung nur temporären Charakter hat.

 

Punkt 3) Die Parkplätze vor den Lokalen an der östlichen und westlichen Seitenstraße des Wilhelmsplatzes entfallen im Rahmen der Verkehrsberuhigung. Davon unberührt bleibt die Anzahl der Behindertenparkplätzte. Der Magistrat soll prüfen an welcher Stelle sie am sinnvollsten unterzubringen sind.

 

 

2021-26/DS-I(A)0049/1

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0049/3 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0049/1.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Nach der erfolgreichen Testphase vor dem Hintergrund der Covid-Pandemie im vergangenen Jahr wird die Verkehrsberuhigung des Wilhelmsplatz dauerhaft umgesetzt: die öffentlichen Flächen am Wilhelmsplatzes werden für Fußgänger:innen, Radfahrer:innen und Gastronomie dauerhaft freigegeben, die westliche und östliche Seitenstraßen zwischen Bleichstraße und Bieberer Straße werden für den durchfahrenden Autoverkehr gesperrt.

 

1.    Bis zu einer dauerhaften baulichen Lösung mittels versenkbarer Poller wird der Oberbürgermeister als Straßenverkehrsbehörde gebeten, die Befreiung der Seitenstraßen des Wilhelmsplatzes vom motorisierten Durchgangsverkehr mit Hilfe von Hinweistafeln sowie Absperrungen und Kontrollen umgehend durchzusetzen.

 

2.    Ausgenommen davon sind: Lieferfahrzeuge der Marktbeschicker:innen zwecks Aufbau und Abbau an den drei wöchentlichen Markttagen zu den Marktzeiten sowie die generelle Zufahrt für Bewohner:innen, die unmittelbar am Wilhelmsplatz wohnen. Ausgenommen davon sind außerdem Lieferanten der ansässigen Gastronomien und Einzelhändler. Des weiteren muss die Anlieferung von Waren von z.B. Paket- und Pflegediensten sichergestellt werden. Bis zur Erstellung eines Ladezonenkonzeptes unter Beteiligung aller involvierten Seiten soll es für Marktkund:innen ein „early shopping“-Zeitfenster geben, das bis 11 Uhr die Befahrung der Seitenstraßen für das Einladen größerer Einkäufe gestattet. Mit der Erarbeitung eines Ladezonenkonzeptes ist umgehend zu beginnen, so dass diese Lösung nur temporären Charakter hat.

 

3.    Die Parkplätze vor den Gastronomien an der östlichen und westlichen Seitenstraße des Wilhelmsplatzes entfallen im Rahmen der Verkehrsberuhigung. Der frei gewordene Platz wird den ansässigen Gastronomen - auf Wunsch - nach Möglichkeit zur Verfügung gestellt.

 

Die Maßnahmen sollen zeitnah beginnen.

 

 

2021-26/DS-I(A)0049

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0049/3 ist der 1. Absatz des Ursprungsantrags miterfasst. Die Abstimmung über die nachfolgende 2021-26/DS-I(A)0049 entfällt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Nach der erfolgreichen Testphase vor dem Hintergrund der Covid-Pandemie im vergangenen Jahr wird die Verkehrsberuhigung des Wilhelmsplatz dauerhaft umgesetzt: die öffentlichen Flächen am Wilhelmsplatzes werden für Fußgänger:innen, Radfahrer:innen und Gastronomie dauerhaft freigegeben, die westliche und östliche Seitenstraßen zwischen Bleichstraße und Bieberer Straße werden für den durchfahrenden Autoverkehr gesperrt.

 

1.     Bis zu einer dauerhaften baulichen Lösung mittels versenkbarer Poller wird der Oberbürgermeister als Straßenverkehrsbehörde gebeten, die Befreiung der Seitenstraßen des Wilhelmsplatzes vom motorisierten Durchgangsverkehr mit Hilfe von Hinweistafeln sowie Absperrungen und Kontrollen umgehend durchzusetzen.

 

2.     Ausgenommen davon sind: Lieferfahrzeuge der Marktbeschicker:innen zwecks Aufbau und Abbau an den drei wöchentlichen Markttagen zu den Marktzeiten sowie die generelle Zufahrt für Bewohner:innen, die unmittelbar am Wilhelmsplatz wohnen. Bis zur Erstellung eines Ladezonenkonzeptes unter Beteiligung aller involvierten Seiten soll es für Marktkund:innen ein „early shopping“-Zeitfenster geben, das bis 11 Uhr die Befahrung der Seitenstraßen für das Einladen größerer Einkäufe gestattet. Mit der Erarbeitung eines Ladezonenkonzeptes ist umgehend zu beginnen, so dass diese Lösung nur temporären Charakter hat.

 

3.     Die Parkplätze vor den Gastronomien an der östlichen und westlichen Seitenstraße des Wilhelmsplatzes entfallen im Rahmen der Verkehrsberuhigung.

 

Die Maßnahmen sollen zeitnah beginnen.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.