Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.12.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0073Ausgegeben am 15.07.2021

Eing. Dat. 15.07.2021

 

 

Konzept gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24. Juni 2021 (2021-26/DS-I(A)047)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-207 (Dez. III) vom 14.07.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Das Konzept zur Anpassung des Nahverkehrsplans (NVP) wird beschlossen.

 

2.    Mit der Umsetzung werden die OVB - Offenbacher Verkehrsbetriebe GmbH (OVB)/Main Mobil Offenbach GmbH (MMO) beauftragt. Die Umsetzung der Maßnahmen wird sukzessive aufgenommen und erfolgt zum Fahrplan-wechsel 2021 komplett. Das Konzept wird bis zum Fahrplanwechsel 2022 gelten.

 

3.    Im Rahmen der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans 2022-27 werden weitere Anpassungen erarbeitet.

 

4.    Der Magistrat wird beauftragt, sich auch weiterhin auf Landes- und Bundesebene für neue Finanzierungsstrukturen des ÖPNV einzusetzen.

 

 

Begründung:

 

Mit dem Beschluss 2021-26/DS-I(A)047 der Stadtverordnetenversammlung vom 24. Juni 2021 wurde der Magistrat aufgefordert, noch vor der Sommerpause ein Konzept zur Anpassung des Nahverkehrsplans zu erstellen und den Stadtverordneten vorzulegen. Das Konzept wurde unter der Prämisse erstellt, verantwortbare Anpassungen des Nahverkehrsplans zu suchen. Die Erarbeitung erfolgte in Wahrnehmung der Verantwortung für die Menschen unserer Stadt und damit der Verantwortung für deren Mobilität durch ein bedarfsgerechtes ÖPNV-Angebot als Teil der Daseinsvorsorge. Es erfolgte ebenso in der Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geschäftsfeld Mobilität der SOH. Das Fachpersonal erbringt eine sehr gute Leistung und hat selbst unter Pandemie-Bedingungen die zuverlässige Bereitstellung des ÖPNV-Angebots gesichert. Fachkräfte zu gewinnen und zu halten, ist zunehmend eine Herausforderung.

 

Die Vorgaben bei der Erstellung des Konzepts waren vor diesem Hintergrund:

 

-       Fortbestand eines bedarfsgerechten Angebots

 

-       Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze bei MMO/OVB

 

-       Optimierung v. a. in den Randzeiten durch Prüfung der Besetzung von Bussen anhand der Fahrgastzahlen

 

-       Möglichst wenig Einschränkungen in den Hauptverkehrszeiten durch Analyse von Linien, die parallele Teilstrecken bedienen

 

-       Sicherstellung der Anbindung des Neubaugebiets Bürgel-Ost (Bestandteil des geltenden NVP)

 

-       Ausschluss von Strafzahlungen an Subunternehmen.

 

Unter Beachtung dieser Vorgaben wurde das in der Anlage beigefügte Konzept erstellt, mit dem der geltende Nahverkehrsplan angepasst wird. Aktuell wird eine Fahrleistung von rd. 4 Mio. Kilometern im Jahr erbracht. Das Konzept sieht bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 eine Verringerung dieser Fahrleistung um rund 83 T Kilometer vor. Die für den Fahrplanwechsel 2021/2022 geplante Ausweitung der Verkehre um weitere rund 0,5 Mio. Kilometer wird nicht wie im Nahverkehrsplan vorgesehen umgesetzt.

 

Eine Kostenübernahme in Höhe von 5 Mio. € durch den städtischen Haushalt (statt 10,8 Mio. €) kann wie folgt eingehalten werden:

 

Betriebsaufwand:                Verringerung

der bisherigen Fahrleistung

um rd. 83 T km und Nichtumsetzung

der weiteren Ausweitung der im NVP

vorgesehenen rund 0,5 Mio. km               1,8 Mio. €

 

Erträge:                                  Corona-Kompensation durch Bund         3,0 Mio. €

und Land und/oder

schnellerer Anstieg der Fahrgastzahlen                                                                                                           

Ergebnisverbesserung gesamt:                                                               4,8 Mio. €

 

Zusätzlich 1 Mio. € durch die SOH zu den bereits vorgesehenen 8 Mio. €.

 

Der Leistungsumfang des Subunternehmers kann ohne Strafzahlungen um 25 % reduziert werden. Die Leistung wird um rund 22 % reduziert, da unterjährig kleinere Kürzungen erforderlich werden können, z. B. durch Baumaßnahmen. Der Subunternehmer muss damit einen Teil der bisherigen Fahrleistung übernehmen, die aktuell durch Personal der OVB und MMO erbracht wird.

 

Konkret bedeutet dies, dass statt der geplanten 218 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei MMO/OVB für die Umsetzung des Verkehrsangebots bis Dezember 2022 204 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sein werden. Dies erfolgt durch:

 

Fluktuation (Rente, Eigenkündigung, etc.):                    9

 

Nichtverlängerung befristeter Arbeitsverträge:              5

 

Die Anpassung des Nahverkehrsplans wird sukzessive aufgenommen. Entsprechend erfolgt die Umsetzung des Konzepts schrittweise und zum Fahrplanwechsel 2021 komplett.

 

Das ÖPNV- Angebot beruht auf einem komplexen System von Taktungen sowie Umstiegs- und Anschlussmöglichkeiten unter Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals. Veränderungen erfolgen üblicherweise durch die Neuaufstellung eines Nahverkehrsplans alle fünf Jahre. Das vorgelegte Konzept mit konkreten Maßnahmen bezieht sich ausschließlich auf die Veränderungen bis zum Fahrplanwechsel 2022. Für die Jahre 2022-27 wird der NVP ab Dezember 2022 in dem ca. einjährigen regulären Verfahren unter Beteiligung von externen Fachplanungsbüros, Politik und Öffentlichkeit erarbeitet. Hierbei kommt der weiteren Entwicklung der Fahrgastzahlen durch das Wachstum der Stadt und nach der Pandemie besondere Bedeutung zu.

 

Die Finanzierung des ÖPNV stellt die Kommunen bundesweit vor große Herausforderungen. Der Magistrat wird daher beauftragt, sich weiterhin auf Landes- und Bundesebene für neue Finanzierungsstrukturen einzusetzen.

Anlage:

Konzept gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24. Juni 2021 (2021-26/DS-I(A)047)

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.