Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 15. Juli 2021
TOP 9
Hebesatzung 2021ff
Antrag AfD vom 27.05.2021, 2021-26/DS-I(A)0028
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer in der Stadt Offenbach am Main für die Haushaltsjahre 2021ff (Hebesatzung) wird rückwirkend zum 01.01.2021 in § 1 Steuerhebesätze wie folgt geändert:
Grundsteuer B (Grundstücke) 800 v.H.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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