Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. Juli 2021

 

 

 

 

 

TOP 9
Hebesatzung 2021ff
Antrag AfD vom 27.05.2021, 2021-26/DS-I(A)0028

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer in der Stadt Offenbach am Main für die Haushaltsjahre 2021ff (Hebesatzung) wird rückwirkend zum 01.01.2021 in § 1 Steuerhebesätze wie folgt geändert:

 

Grundsteuer B (Grundstücke)                                                                 800 v.H.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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