Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. Juli 2021

 

 

TOP 11
Unverzügliche Einführung der digitalen Bauakte und des digitalen Baugenehmigungsverfahrens
Antrag CDU vom 07.06.2021, 2021-26/DS-I(A)0032
Änderungsantrag CDU vom 23.06.2021, 2021-26/DS-I(A)0032/1
Änderungsantrag SPD, B’90/Die Grünen und FDP vom 23.06.2021,
2021-26/DS-I(A)0032/2
Ergänzungsantrag Ofa vom 05.07.2021, 2021-26/DS-I(A)0032/1/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0032/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, die nötigen Vorbereitungen für eine zeitnahe Einführung der digitalen Bauakte und des digitalen Baugenehmigungsverfahrens zu treffen.

 

Vor diesem Hintergrund begrüßt und unterstützt die Offenbacher Stadtverordnetenversammlung die Bewerbung Offenbachs als Pilotkommune des landeseinheitlichen Systems für digitale Bauanträge.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)0032/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, die nötigen Vorbereitungen für eine zeitnahe Einführung der digitalen Bauakte und des digitalen Baugenehmigungsverfahrens zu treffen.

 

Vor diesem Hintergrund begrüßt und unterstützt die Offenbacher Stadtverordnetenversammlung die Bewerbung Offenbachs als Pilotkommune des landeseinheitlichen Systems für digitale Bauanträge.

 

 

2021-26/DS-I(A)0032/1/1

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0032/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0032/1/1.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag *2021-26/DS-I(A)0032/1 wird wie folgt ergänzt:

 

Für die Abwicklung von Baugenehmigungsverfahren soll die digitale bundesweite Auskunftstelle für Architekten und Ingenieure (BAStAI) genutzt werden, die die Architekten- und Ingenieurkammern eingerichtet haben.

 

* redaktionell ergänzt

 

 

2021-26/DS-I(A)0032/1

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0032/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0032/1.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich die Abwicklung von

Baugenehmigungsverfahren über weitestgehend digitale Dokumentübermittlung

einzuführen.

 

Um die Einführung so reibungsfrei wie möglich zu gewährleisten, sollen den Mitarbeitern der Bauaufsicht ausreichende Schulungsangebote gemacht werden, um sicher mit dem Verfahren umgehen zu können. Ziel muss es jedoch sein, das Verfahren noch in der

zweiten Jahreshälfte 2021 zur Anwendung zu bringen.

 

Die Mitarbeiter der Bauaufsicht sind technisch so auszustatten, dass sie über geeignete Geräte (z.B. Tablets und winkelverstellbare Touchscreen-Bildschirme) -sowohl am

Arbeitsplatz als auch zu Ortsterminen- jederzeit auf die notwendigen Akten zugreifen und diese auch direkt bauverfahrensgerecht bearbeiten können.

 

Parallel dazu soll das Bauarchiv elektronisch gesichert werden, um Archivalien digital zur Einsichtnahme und Ausgabe an Berechtigte zur Verfügung zu stellen und entsprechende interne Verfahren zu beschleunigen.

 

 

2021-26/DS-I(A)0032

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0032/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0032.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich die Abwicklung von Baugenehmigungsverfahren mit Hilfe des bereits von der Stadt Offenbach präferierten Systems ITeBAU der Firma ITEBO einzuführen.

 

Um die Einführung so reibungsfrei wie möglich zu gewährleisten, sollen den Mitarbeitern der Bauaufsicht ausreichende Schulungsangebote gemacht werden, um sicher mit dem Verfahren umgehen zu können. Ziel muss es jedoch sein, dieses Verfahren noch in der zweiten Jahreshälfte 2021 zur Anwendung zu bringen.

 

Die Mitarbeiter der Bauaufsicht sind technisch so auszustatten, dass sie mittels geeigneter Geräte (z.B. Tablets und winkelverstellbare Touchscreen-Bildschirme) sowohl am Arbeitsplatz als auch zu Ortsterminen jederzeit auf die notwendigen Akten zugreifen und diese auch direkt bauverfahrensgerecht bearbeiten können.

 

Parallel soll das Bauarchiv elektronisch gesichert werden, um Archivalien digital zur Einsichtnahme und Ausgabe an Berechtigte zur Verfügung zu stellen und entsprechende interne Verfahren zu beschleunigen.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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