Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. Juli 2021

 

 

TOP 19
Wachstum und nachhaltige Erneuerung
„Revitalisierung des ehem. chem. Farbwerks zwischen Offenbach und Bürgel“
hier: Grundsatzbeschluss über die Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-191 (Dez. IV, Amt 60) vom 23.06.2021,
2021-26/DS-I(A)0055

Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 12.07.2021,

2021-26/DS-I(A)0055/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0055/1, 2021-26/DS-I(A)0055

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Das vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Abstimmung mit der INNO Innovationscampus GmbH & Co KG erstellte Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Auslage a) wird gemäß §171 b Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) als konzeptioneller Rahmen und Leitfaden des Stadtumbaus beschlossen.

 

  1. Gemäß § 171 b Abs. 1 BauGB wird das in Auslage b) planzeichnerisch dargestellte Gebiet, bestehend aus den Teilgebieten A, B und C als Stadtumbaugebiet beschlossen.

 

  1. Die im Maßnahmenkatalog des Konzepts aufgeführten Maßnahmen zur Umsetzung des Entwicklungskonzepts werden im Teilgebiet A durch die INNO Innovationscampus GmbH & Co KG und in den Teilgebieten B und C durch die Stadt Offenbach umgesetzt. Etwaige Ausgleichsmaßnahmen, die sich aus Erschließung oder Entwicklung des Areals ergeben, sind in unmittelbarer Nähe dazu umzusetzen (z.B. in Form der Maßnahme „Verbreiterung des Kuhmühltals“).

Die gemeinschaftliche Standortentwicklung erfolgt in der in Kap. 9 des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts sowie in Auslage c) schematisch dargestellten Bearbeitungsstruktur.

 

  1. Für die in Verantwortung der Stadt Offenbach umzusetzenden Einzelmaßnahmen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts sind im Zuge der weiteren Konkretisierung jeweils Projektbeschlüsse der Stadtverordnetenversammlung einzuholen.

 

Die Finanzierung der Maßnahmen im Ergebnishaushalt erfolgt über das Produktkonto 09010600.6179000260 „Stadtumbau – ehemalige Farbwerke“, für Maßnahmen im Investitionshaushalt über das Produktkonto 09010600.0951000060 „Stadt-umbau – ehemalige Farbwerke“, Investitionsnummer 0901060900601803.

 

Die im Rahmen der Städtebauförderung über die Laufzeit des Förderprogramms generierten Bundes- und Landesfördermittel für förderfähige Maßnahmen fließen anteilig gemäß jeweiligem Maßnahmenträger an Stadt und INNO. Die Förderung beträgt knapp 70 % der förderfähigen Kosten.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)0055/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Vorlage 2021-26/DS-I(A)0055 wird wie nachstehend ergänzt (in 3. nach „umgesetzt.“ werden folgende Sätze eingefügt):

 

Etwaige Ausgleichsmaßnahmen, die sich aus Erschließung oder Entwicklung des Areals ergeben, sind in unmittelbarer Nähe dazu umzusetzen (z.B. in Form der Maßnahme „Verbreiterung des Kuhmühltals“).

 

 

2021-26/DS-I(A)0055

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

  1. Das vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Abstimmung mit der INNO Innovationscampus GmbH & Co KG erstellte Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Auslage a) wird gemäß §171 b Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) als konzeptioneller Rahmen und Leitfaden des Stadtumbaus beschlossen.

 

  1. Gemäß § 171 b Abs. 1 BauGB wird das in Auslage b) planzeichnerisch dargestellte Gebiet, bestehend aus den Teilgebieten A, B und C als Stadtumbaugebiet beschlossen.

 

  1. Die im Maßnahmenkatalog des Konzepts aufgeführten Maßnahmen zur Umsetzung des Entwicklungskonzepts werden im Teilgebiet A durch die INNO Innovationscampus GmbH & Co KG und in den Teilgebieten B und C durch die Stadt Offenbach umgesetzt.

Die gemeinschaftliche Standortentwicklung erfolgt in der in Kap. 9 des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts sowie in Auslage c) schematisch dargestellten Bearbeitungsstruktur.

 

  1. Für die in Verantwortung der Stadt Offenbach umzusetzenden Einzelmaßnahmen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts sind im Zuge der weiteren Konkretisierung jeweils Projektbeschlüsse der Stadtverordnetenversammlung einzuholen.

 

Die Finanzierung der Maßnahmen im Ergebnishaushalt erfolgt über das Produktkonto 09010600.6179000260 „Stadtumbau – ehemalige Farbwerke“, für Maßnahmen im Investitionshaushalt über das Produktkonto 09010600.0951000060 „Stadt-umbau – ehemalige Farbwerke“, Investitionsnummer 0901060900601803.

 

Die im Rahmen der Städtebauförderung über die Laufzeit des Förderprogramms generierten Bundes- und Landesfördermittel für förderfähige Maßnahmen fließen anteilig gemäß jeweiligem Maßnahmenträger an Stadt und INNO. Die Förderung beträgt knapp 70 % der förderfähigen Kosten.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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