Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. Juli 2021

 

 

 

 

TOP 20
Grünanlage Friedrichsweiher – Sanierung inkl. Spielplatz und Teichsanierung
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-192 (Dez. IV, Amt 60) vom 23.06.2021,
2021-26/DS-I(A)0056

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Der Sanierung der Parkanlage Friedrichweiher mit Spielplatz auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Plan D, Wiesbaden, erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung, sowie der Sanierung der Teichanlage auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro BGS Umwelt, Darmstadt, erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung in Höhe von insgesamt 970.000,00 € wird zugestimmt.

 

  1. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von insgesamt 970.000,00 € werden mit 720.000,00 € auf dem Produktkonto 13010100.0952001260 „Grünanlage Friedrichsweiher – Sanierung inkl. Spielplatz“, Investitionsnummer 1301010900601206 im Haushalt 2022 und 2023 und mit 250.000 € auf dem Produktkonto 13010100.6165001160 „Instandhaltung Park- und Gartenanlagen“, PN V 2006, im Haushalt 2021 und 2022 bereitgestellt.

 

3.    Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Voraussichtliche Zuwendung Fördermittel aus

„Wachstum und nachhaltige Erneuerung“

(vormals Zukunft Stadtgrün):                                             646.020,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                  323.980,00 €

Gesamt:                                                                                  970.000,00 €

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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