Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. Juli 2021

 

 

 

TOP 26
Gestaltungssatzungen für die historisch geprägten Ortskerne Bieber, Bürgel und Rumpenheim
Antrag CDU vom 01.07.2021, 2021-26/DS-I(A)0062

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

1.    Dem Entwurf der jeweiligen Gestaltungssatzungen für Bieber, Bürgel und Rumpenheim in den jeweiligen Fassungen vom 01.05.2021 (Anlage 1-3) wird vorbehaltlich der Rechtsprüfung durch betroffene Ämter zugestimmt.

Jeder Entwurf wird vorbehaltlich der Rechtsprüfung durch betroffene Ämter gemäß § 91 Abs. 1 Nr. 1 und 7 HBO als Satzung beschlossen. Widerspricht die Satzung einer rechtlichen Bestimmung oder stehen technische Widersprüche einem Beschluss entgegen, sind diese innerhalb von acht Wochen begründet der Stadtverordnetenversammlung darzulegen und Lösungsvorschläge zu machen. Werden bis zu diesem Zeitpunkt keine derartigen Hinderungsgründe erklärt, tritt die Satzung in Kraft.

Der Magistrat kann auch innerhalb dieser Frist Ergänzungen, die er für notwendig hält, der Satzung beifügen, so lange diese den wesentlichen Punkten und Zielen der Satzung nicht entgegenstehen.

Antragsteller von Bauanträgen zu Liegenschaften, die innerhalb der jeweiligen Geltungsbereiche liegen, sollen auf den Inhalt der entsprechenden Gestaltungssatzung hingewiesen werden, und es soll frühzeitig ein Einvernehmen auf die inhaltlichen Aspekte der Gestaltungssatzung erzielt werden.

 

2.    Der Magistrat wird beauftragt, die zentralen Aussagen von Satzung und Begründung als Broschüre zur Handreichung (für Antragssteller) zu veröffentlichen.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung