Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. Juli 2021

 

 

TOP 27
Rahmenplan für die Fortentwicklung des Straßenraums der historischen Ortskerne Bieber, Bürgel und Rumpenheim
Antrag CDU vom 01.07.2021, 2021-26/DS-I(A)0063

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Magistrat wird beauftragt, die beigefügten Rahmenpläne (Anlage 1: Plan u. textliche Beschreibung) für die Gestaltung der Straßen und Plätze im Bereich der historischen Ortskerne Bieber, Bürgel und Rumpenheim zur Grundlage der weiteren Planungen im Rahmen des Entwicklungskonzeptes „Bieber Bürgel – Mitte machen“, genereller Unterhaltungsmaßnahmen, sowie anderweitiger Maßnahmen (z.B. weitere Förderprogramme) zu machen.

Das Planungsgebiet wird, wie in der Anlage 2 bis 4 dargestellt, begrenzt durch den Verlauf der bis Anfang des 19. Jhdt. geschlossenen Ortsmauer und für Bürgel noch um die Arnoldstraße, sowie der Offenbacher Straße zwischen Falltorstraße und Schönbornstraße ergänzt.

 

Die Umsetzung der in den Rahmenplänen festgelegten Vorgaben soll sowohl sukzessive bei Sanierungsmaßnahmen erfolgen, als auch im Rahmen der entsprechenden Fördermaßnahmen des Bund-Länder-Programms „Aktive Kernbereiche“, aus dem zumindest für Bürgel und Bieber bereits Mittel zur Verfügung stehen.

Ziel soll darüber hinaus die Umwandlung der Planungsgebiete zuzüglich des genannten Teilstücks der Offenbacher Straße zum verkehrsberuhigten Bereich sein.

 

Im Zuge der Neufestlegung soll ebenfalls zu einem geeigneten Zeitpunkt (z.B. aktuelle allgemeine Neuausgabe der Personalausweise, (Teil-)Abschluss Sanierungsmaßnahmen) eine Rückbenennung einzelner Straßennamen erfolgen:

 

·         Bürgerstraße zu KLICKERGASSE

·         Schifferstraße zu BORNGASSE

·         Sternstraße zu MAINGASSE

·         Karl-Herdt-Weg zu BRIELSWEG

 

Für Bereiche besonderer historischer Bedeutung (Bürgerplatz, westliches Ende der Stiftstraße, Kreuzung Oberhofstraße/Seligenstädter Straße) sind spezifische Planungen zeitnah zu entwickeln und entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung