Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. Juli 2021

 

 

 

 

 

TOP 28
Rahmenplan für die Fortentwicklung des Straßenraums der historischen Ortskerne Bieber, Bürgel und Rumpenheim - Detailplan Vorplatz Kirche St. Pankratius, ehem. Stiftshof
Antrag CDU vom 01.07.2021, 2021-26/DS-I(A)0064

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Magistrat wird beauftragt, die beigefügten Rahmenpläne und Vorgaben als Grundlage und Gestaltungsorientierung für die Detailplanung des Umbaus der Grünanlage am westlichen Ende der Stiftsstraße zu nutzen.

 

Als Ziel der Planung soll festgelegt werden, dass die Wegeführung entlang der Grundstücksgrenze zur Kirche hin entsprechend der bis 1964 bestehenden Wegeführung wiederhergestellt wird, um von der Stiftstraße aus einen barrierefreien Zugang in den Kirchhof zu ermöglichen.

 

Um diesen auch von der Straße „Am Maingarten“ zu ermöglichen, wird die vormals bestehende Treppenanlage wiederhergestellt und gegebenenfalls erweitert und darüber hinaus eine Rampe angelegt.

 

Da an dieser wiederanzulegenden Wegeführung kein historisches Pflaster existiert und auch nie verlegt war, ist eine versickerungsfähige Pflasterung zu verwenden.

 

Die vor dem Seitenschiffeingang der Kirche bestehende Platzsituation soll baulich wieder an seine außerordentlich hohe historische Bedeutung erinnern und der historischen Situation wieder angepasst werden. Hierzu wird die nach 1964 angelegte, nicht barrierefreie Wegeführung zugunsten der beschriebenen Neuanlegung aufgegeben. Der an dieser Stelle bis 1964 vorhandene Stiftshof wird zunächst in der Fläche freigehalten und archäologisch untersucht. Der allseits bekannte Torbogen von 1712 wird unter Verwendung des noch vorhandenen Wappenschlusssteins am Originalstandort rekonstruiert. Eine Rekonstruktion des gotischen Erdgeschosses und weiterer Gebäudeteile soll möglich gehalten werden. Dazu wird die dort vorhandene Stromleitung entsprechend umgelegt.

 

Die Ausführungsplanung und Verantwortung für die Umsetzung der Rekonstruktionen wird dem Verein Pro Bürgel e.V. in Zusammenarbeit mit den zuständigen Referaten des Stadtplanungsamts und der Unteren Denkmalschutzbehörde übertragen. Dies gilt auch für die Beauftragung der ausführenden Unternehmen, die vom Verein organisiert werden und gegebenenfalls auch Spenden hierfür entgegennehmen können.

Die Finanzierung der Verkehrswegeumbauten erfolgt aus den Fördermitteln des für solche Maßnahmen erstellten Programms „Mitte machen“. Für die Rekonstruktionsmaßnahmen werden aus dem gleichen Programm dem Verein Pro Bürgel e.V. zweckgebunden 25.000 € als Förderung zur Verfügung gestellt.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung