Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-II(A)0014Ausgegeben am 27.07.2021

Eing. Dat. 15.07.2021

 

 

 

Geförderter Wohnungsbau – Erhalt des Bestandes

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.08.2017,
2016-21/DS-I(A)0244

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2021-209 (Dez. III/IV, Ämter 35/60) vom 14.07.2021

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 24.08.2017 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der geförderte Wohnungsbau ist ein wichtiges wohnungspolitisches Instrument für Offenbach. Ziel der Stadtpolitik ist es, möglichst viele Wohnungen mit auslaufender Belegungsbindung im geförderten Wohnungsbau zu halten. Daher beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

1.    Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich und künftig jährlich zu prüfen und zu berichten, wie viele Wohnungen zu welchen Daten aus der Mietpreisbindung im geförderten Wohnungsbau fallen werden.

 

2.    Wenn die Bindung von Wohnungen ausläuft, ist mindestens ein Jahr vor Ablauf mit den Vermietern Kontakt aufzunehmen. Es ist für eine Fortsetzung der Bindung zu werben, auch mittels finanzieller Anreize aus der Fehlbelegungsabgabe und aus öffentlichen Förderprogrammen des Bundes und des Landes.

 

3.    Gemäß der Offenbacher Förderrichtlinie zum Ankauf von Belegungsrechten sind Belegungsrechte zu erwerben. Hierzu sind Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe zu verwenden, zusätzliche Mittel stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Diese Möglichkeit muss bei Vermietern, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften stärker als bisher beworben werden. Der Magistrat wird beauftragt, seine diesbezüglichen Anstrengungen zu intensivieren. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel sind zeitnah in Anspruch zu nehmen.

 

4.    Über die Ergebnisse der unter Punkt 2 und 3 genannten Bemühungen ist jährlich schriftlich zu berichten. Ebenso ist dabei über die Entwicklung bezüglich der Schaffung zusätzlicher geförderter Wohnungen bei Neubauten gemäß den städtebaulichen Richtlinien und der Richtlinie zur Vergabe von Krediten im geförderten Wohnungsbau zu berichten.

 

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Zu Frage 1:

2018 lief die Belegungsbindung für 10 Wohnungen aus.

2019 lief die Belegungsbindung für 42 Wohnungen aus

2020 lief die Belegungsbindung für 106 Wohnungen aus.

2021 wird die Belegungsbindung für voraussichtlich 226 Wohnungen auslaufen.

 

Der Endbestand an geförderten Wohnungen betrug jeweils zum Jahresende

im Jahr 2018 3.841

im Jahr 2019 3.726

im Jahr 2020 3.743.

 

Zu Frage 2, 3 und 4:

 

Die Fragen 2, 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

 

Die Wohnbauförderung steht in Kontakt mit den in Offenbach tätigen Wohnungsbaugesellschaften. Über Förderprogramme wird dort regelmäßig informiert. Im AK Wohnungsbau wurde erneut für den Erwerb von Belegungsrechten geworben.

 

2018 wurden Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe in Höhe von 511.530,83 € erzielt.

2019 wurden Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe in Höhe von 518.158,29 € erzielt.

2020 wurden Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe in Höhe von 528.840,58 € erzielt.

 

Für das Jahr 2021 sind erneut Einnahmen in einer Größenordnung von ca. 450.000 € bis 475.000 € zu erwarten.

 

Folgende Maßnahmen wurden im Berichtszeitraum auf Grundlage der nachfolgend benannten Förderprogramme getroffen:

 

Mittel der Fehlbelegungsabgabe

2018 wurden 618.000 € aus Mitteln der Fehlbelegungsabgabe für 83 Wohnungen im Goethequartier verwendet. 32 Wohnungen des Kappus-Geländes wurden im Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) ohne städtische Mittel gefördert.

2019 wurden 80.000 € aus Mitteln der Fehlbelegungsabgabe für acht Wohnungen im Gustavshof verwendet.

2020 wurden, wegen der Vertragsauflösung der Nassauischen Heimstätte auf dem KWU-Gelände keine Mittel aus Mitteln der Fehlbelegungsabgabe für Wohnungen verwendet.

 

 

Ankauf von Belegrechten:

2019 wurden Kontingente von 17 Wohnungen von der GBO und ca. fünf Wohnungen (300 m²) von der Nassauischen Heimstätte für den Ankauf von Belegungsrechten angemeldet.

2020 wurden die Bindungen für 137 Wohnungen freiwillig verlängert (Nassauische Heimstätte).

Im gleichen Zeitraum meldete die GBO den Ankauf von Belegrechten an 101 Wohnungen an. Die Förderung begann zum 01.01.2021. Weitere 24 Wohnungen wurden angemeldet. Die Förderung beginnt zu 01.01.2022.

 

Für die Jahre 2020 bis 2023 wurden von der GBO 211 Wohnungen zum Ankauf von Belegungsrechten beantragt. Für 2020 bis 2021 wurden rd. 30 Wohnungen, die nach Verfügbarkeit belegt werden, angemeldet. Zurzeit ist noch nicht bekannt, wie viele dieser Wohnungen im Förderprogramm aufgenommen werden.

 

Landesförderprogramme im öffentlich geförderten Mietwohnungsmarkt, Neubau von Wohnraum für geringe und mittlere Einkommen

2018 wurden 83 Wohnungen, davon 30 für geringe und 53 für mittlere Einkommen mit einer Bindungsdauer von 20 Jahren gefördert.

2019 wurden acht Wohnungen zur Förderung für mittlere Einkommen mit einer Bindungsdauer von 20 Jahren angemeldet.

2020 wurden 40 Wohnungen für mittlere Einkommen angemeldet. Der Antrag wurde jedoch 2021 wieder zurückgezogen (siehe Mittel der Fehlbelegungsabgabe).

 

Neubau für studentische Haushalte

Mit dem Landesprogramm soll die Wohnraumversorgung von Studierenden in Hessen verbessert werden. Die Wohnungen unterliegen für die Dauer des vereinbarten Zeitraumes einer Mietpreis- und Belegungsbindung.

Gefördert wurde 2017 ein Studentenwohnheim mit 34 Wohneinheiten in Ein-, Zwei- und Drei-Zimmereinheiten als Wohnraum für 43 Studentinnen und Studenten.

2018 wurden keine Wohnungen für studentische Haushalte zur Förderung angemeldet.

2019 wurden keine Wohnungen für studentische Haushalte zur Förderung angemeldet.

2020 wurden keine Wohnungen für studentische Haushalte zur Förderung angemeldet.

 

Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) – Programmteil Wohnraum

Der Programmteil der Landesförderung im KIP bietet eine Förderung für bezahlbaren Wohnraum in Hessen und richtet sich überwiegend an kommunale Wohnungsbaugesellschaften. Die Wohnungen unterliegen für die Dauer des vereinbarten Zeitraumes einer Mietpreis- und Belegungsbindung. Das Programm steht in direkter Konkurrenz zur sozialen Wohnraumförderung.

 

2018 wurden 32 Wohnungen zur Förderung angemeldet.

2019 wurden keine Wohnungen über das KIP-Programm gefördert.

2020 wurden keine Wohnungen über das KIP-Programm gefördert.

 

Landesförderprogramme im öffentlich geförderten Wohneigentumsmarkt, selbstgenutztes Wohneigentum für Neubau und Erwerb von Gebrauchtimmobilien (Hessen-Baudarlehen)

Mit dem Landesprogramm wird die Wohneigentumsbildung mit bis zu zwei Wohnungen für Familien im selbstgenutzten Wohnraum gefördert. Nachrangig können auch Paare ohne Kinder berücksichtigt werden. Gefördert wird der Neubau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum.

 

Trotz regelmäßiger Anfragen kann das Förderprogramm nur in wenigen Fällen vermittelt werden. I. R. sind die berechtigten Haushalte nicht in der Lage den vom Fördergeber geforderten Eigenanteil von 15 % aufzubringen. Dieser Eigenanteil ist in Offenbach, bedingt durch die aufgerufenen Immobilienpreise, für die meisten Interessenten nicht leistbar.

 

Gefördert wurde 2017 ein Einfamilienhaus für eine Familie.

2018 konnte kein selbstgenutztes Eigentum gefördert werden.

2019 wurde je ein selbstgenutztes Eigentum im Bestand und im Neubau gefördert.

2020 wurde ein selbstgenutztes Eigentum im Neubau gefördert.

 

Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum

Im Landesprogramm stand 2017 für das Stadtgebiet eine Fördersumme von 30.000 € für die Unterstützung zum barrierefreien bzw. barrierearmer Umbau von selbstgenutztem Wohnungseigentum Offenbacher Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderung zur Verfügung. 2018 konnte das jährliche Budget von 30.000 € im Dezember um weitere 20.000 € aufgestockt werden. Gefördert werden der Umbau von Bad/WC, Küche und Einzelmaßnahmen sowie der Einbau von Lift- und Aufzugsanlagen.

 

2018 wurden neun Umbauten zur Förderung angemeldet.

2019 standen 50.000 € zur Verfügung. Es wurden 13 Umbauten für elf Berechtigte zur Förderung angemeldet.

2020 standen 55.000 € zur Verfügung. Es wurden acht Umbauten für sieben Berechtigte zur Förderung angemeldet.

 

Öffentlich geförderter Mietwohnungsmarkt allgemein

Die Landesprogramme zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum werden schwach nachgefragt. Dank der Anwendung der „Wohnungspolitischen Leitlinien“ der Stadt Offenbach am Main und der einschlägigen Ergänzungsbeschlüsse konnten 2017 dennoch 30 Wohnungen und 34 Studierenden-Wohnheimplätze zur Förderung angemeldet werden.

 

2018 wurden insgesamt 115 Wohnungen und keine Wohnheimplätze zur Förderung angemeldet.

2019 wurden insgesamt rd. 30 Wohnungen und keine Wohnheimplätze zur Förderung angemeldet.

2020 wurden insgesamt 125 Wohnungen und keine Wohnheimplätze zur Förderung angemeldet. 137 Wohnungen wurden freiwillig in der Bindung belassen.

Für die 2021 angemeldeten Mietwohnungen kann noch keine Aussage getroffen werden (siehe Ankauf von Belegrechten).

 

Hinweis: Der II(A)Bericht wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.