Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 15. Juli 2021

 

 

 

 

 

TOP 4
Abberufung eines hauptamtlichen Ersten Beigeordneten (Bürgermeister)
Antrag SPD, B’90/Die Grünen und FDP vom 31.05.2021, 2021-26/DS-I(A)0030

hier: 2. Beratung und Beschlussfassung gemäß § 76 HGO

 

Beschlusslage und Verfahren:

 

Zunächst erhält Herr Bgm. Freier das Wort für eine persönliche Erklärung.

 

Die persönliche Erklärung ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Im Anschluss verlässt Herr Bgm. Freier den Sitzungssaal und Herr Stadtverordnetenvorsteher Färber stellt fest, dass Herr Bgm. Freier den Saal verlassen hat und sich an einem Ort aufhält, an dem er der Sitzung nicht folgen kann.

Der Antrag wird gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 HGO zum zweiten Mal beraten.

Es sprechen folgende Stadtverordnete:

 

Herr Stv. Roland Walter (CDU)

Herr Stv. Oliver Stirböck (FDP)

Herr Stv. Dr. Christian Grünewald (SPD)

 

Zur Abstimmung wird Herr Bgm. Freier in den Sitzungssaal gebeten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit mit dem erforderlichen Quorum zum zweiten Mal wie folgt:

 

Der Erste hauptamtliche Beigeordnete Herr Bürgermeister Peter Freier wird gem. § 76 Abs. 2 HGO vorzeitig abberufen.

 

Nachdem Herr Stadtverordnetenvorsteher Färber das Ergebnis der Abstimmung festgestellt hat, richtet Herr Oberbürgermeister Schwenke einige persönliche Dankesworte an Herrn Bgm. Freier.

 

Im Anschluss verliest und überreicht er die Urkunde an Herrn Bgm. Peter Freier, mit der er von seinem Amt als Bürgermeister der Stadt Offenbach am Main vorzeitig abberufen wird:

 

„Aufgrund der von der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 76 Abs. 1 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2015 (GVBl. S .618), am 15. Juni 2021 und
15. Juli 2021 gefassten Beschlüsse wird Herr Bürgermeister Peter Freier von seinem Amt als hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Offenbach am Main vorzeitig abberufen. Herr Freier scheidet gem. § 76 Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung mit Ablauf des heutigen Tages aus seinem Amt und aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit aus. Für die der Stadt Offenbach am Main geleisteten Dienste werden Herrn Peter Freier Dank und Anerkennung ausgesprochen.

 

Der Magistrat –

gez. Dr. Felix Schwenke Oberbürgermeister - gez. Sabine Groß Stadträtin“

 

Herr Stadtverordnetenvorsteher Färber ergreift das Wort und bedankt sich im Namen der Stadtverordnetenversammlung bei Herrn Peter Freier für die stets faire und gute Zusammenarbeit mit einem Blumenstrauß und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute.

 

Hinweis: Gem. § 76 HGO ist über die Abberufung zweimal zu beraten und abzustimmen. Die erste Beratung und Abstimmung erfolgte in der Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.06.2021.




 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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