Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0085Ausgegeben am 25.08.2021

Eing. Dat. 23.08.2021

 

 

Einrichtung der Stelle eines Remigrationsbeauftragten

Antrag AfD vom 23.08.2021

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, ab dem Jahr 2022ff im Stellenplan der Stadt Offenbach die Stelle eines Remigrationsbeauftragten vorzusehen und zu besetzen.

 

Der Remigrationsbeauftragte unterstützt das Regierungspräsidium Darmstadt bei der Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer und berät diese bei der freiwilligen Ausreise im Vorfeld einer drohenden Zwangsabschiebung.

 

Dies gilt ebenfalls für ausreisepflichtige Ausländer mit Duldung sowie alle sonstigen rückreisewilligen Ausländer im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung in ihre jeweiligen Heimatländer.

 

Jeder auf freiwilliger Basis zurückkehrende Ausländer ab 18 Jahren erhält eine einmalige Rückkehrprämie in Höhe von € 1.000,-, bei Personen unter 18 Jahren (Kinder und Jugendliche) verringert sich die Rückkehrprämie auf € 500,- pro Person.

 

 

Begründung:

 

Zum Stichtag 31.12.2021 waren 304 Personen in der Stadt Offenbach ausreisepflichtig. Vom 01.01.2021 bis Jahresmitte kamen nochmals 42 Personen hinzu. 51 Personen befanden sich im Besitz einer Duldung. Hiervon sind bis Mitte 2021 3 Personen freiwillig ausgereist, niemand wurde abgeschoben.

 

Die Gesamtausgaben für Sozialleistungen der Stadt Offenbach für Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung beliefen sich allein im vergangenen Jahr auf 21.698.143,70 Euro. In dieser Summe ist eine Vielzahl von Leistungen der Stadt Offenbach, wie bspw. Kosten der Unterkunft, Darlehen für Miet- und Energierückstände, oder etwa einmalige Beihilfen, wie Wohnraumbeschaffungskosten, Bekleidung, Schwangerschaft oder Geburt, enthalten.

 

Für ausreisepflichtige Ausländer mit oder ohne Duldung besteht kein Anspruch auf Leistungen nach SGB II. Diese sind nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt.

 

Die pro Kopf einmalig auszuzahlende Rückkehrprämie soll dazu dienen, rückkehrwilligen Ausländern die Entscheidung die Rückkehr in die Heimat und einen Neustart zu erleichtern. Gleichzeitig dient sie mittel- und langfristig zur finanziellen Entlastung des Sozialhaushaltes der Stadt.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.