Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0088Ausgegeben am 26.08.2021

Eing. Dat. 26.08.2021

 

 

 

 

 

Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Hessischen Verwaltungs-gerichtshof in Kassel

hier: Aufstellung der Vorschlagslisten

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-240 (Dez I, Amt 10) vom 25.08.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung vier Personen bestimmt, die dem Präsidenten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes zur Aufnahme in die nach den Vorschriften des Hess. Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (Hess. AGVwGO) aufzustellende Vorschlagsliste benannt werden. Der Beschluss bedarf der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl der Stadtverordnetenversammlung.

 

 

Begründung:

 

Nach § 17 Abs. 1 des Hess. Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichts-ordnung (Hess. AGVwGO) entscheiden die Senate des Hess. Verwaltungsgerichts-hofs in der Besetzung mit drei hauptamtlichen Richterinnen und Richtern und zwei ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern. Die Wahl erfolgt aus Vorschlagslisten, die von den Kreisen und kreisfreien Städten für jede Wahlperiode neu aufgestellt werden.

 

Die fünfjährige Wahlzeit der gegenwärtig amtierenden Richterinnen und Richter bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof läuft mit dem 31. Dezember 2021 ab. Für die neue Wahlzeit (2022 bis 2026) müssen deshalb vor Ablauf des Jahres 2021 erneut ehrenamtliche Richterinnen und Richter gewählt werden. Die Wahl obliegt dem Wahlausschuss bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Der Wahlausschuss hat für jeden Kreis und für jede kreisfreie Stadt die Zahl der Personen, die in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind, bestimmt. Danach umfasst die Vorschlagsliste der Stadt Offenbach vier Personen.

 

Gemäß § 44 Abs. 1 a Deutsches Richtergesetz (DRiG) sollen darüber hinaus Frauen und Männer in den Verfahren zur Wahl, Ernennung oder Berufung ehrenamtlicher Richter angemessen berücksichtigt werden.

 

Zur Vorbereitung der Wahl wurden Vorschläge von den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung, dem Deutschen Gewerkschaftsbund, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft, der Industrie- und Handelskammer und der Kreishandwerkerschaft erbeten. Soweit solche Vorschläge eingereicht wurden, sind sie nachstehend aufgeführt:

 

 

Stadtverordnetenfraktion der SPD:

 

Frau Rosa Kötter

 

 

Stadtverordnetenfraktion der CDU:

 

Frau Sigrid Isser

 

 

Stadtverordnetenfraktion Bündnis 90 / Die Grünen:

 

Herr Hanif Aroji

Anlagen:

Übersicht

Auszug VwGO

 

Hinweis: Antrag und Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

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