Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0092Ausgegeben am 26.08.2021

Eing. Dat. 26.08.2021

 

 

 

 

 

Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB für den Bereich des Nordring Nr. 144

hier: Zustimmung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-254 (Dez. IV, Amt 60) vom 25.08.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Offenbach am Main und der HTO Nordring 1 GmbH, Theodor-Heuss-Straße 53-63, 61118 Bad Vilbel, wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

Die HTO Nordring 1 GmbH beabsichtigt auf dem Eckgrundstück Goethering/Nordring (Nordring Nr. 144) in der Gemarkung Offenbach, Flur 5, Flurstücke 18/2, 21/1 und 38/6 die Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes sowie eines Parkhauses.

 

Die Gesamtmaßnahme sieht einen zweiteiligen Baukörper mit Fassadenausrichtung zum Main (Nordring) und zum Goethering sowie ein Parkhaus mit Anbindung an den Goethering vor.

Des Weiteren soll ein untergeordneter Andienungsverkehr zukünftig über den Nordring auf der Westseite des Grundstücks (Ladehof) abgewickelt werden. Auch können vom Nordring neben der erforderlichen Feuerwehrzufahrt 15 ebenerdige Stellplätze auf dem Vorhabengrundstück angefahren werden. Der Nordring ist bisher nicht grundhaft ausgebaut.

 

Der Bauantrag für das Vorhaben wurde bereits eingereicht und nach § 34 BauGB beschieden. Die aktuelle Baugenehmigung wurde u. a. mit der Auflage versehen, die Erschließung mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement abzustimmen und durch die Bauaufsicht genehmigen zu lassen.

Der öffentlich-rechtliche Vertrag erfüllt diese Auflage, da es aktuell noch keine beschlossene Planung zum Ausbau des Nordrings gibt. Der ursprüngliche Projektbeschluss hierzu wurde 2019 von der Stadtverordnetenversammlung nicht gefasst, da zunächst der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 652 „Kaiserlei Nordost“ (Nordkap) sowie die Entwicklung auf dem betreffenden Grundstück abgewartet werden sollte. Zudem sollte die Entwurfsplanung zum Ausbau des Nordrings überarbeitet werden.

 

Gegenstand des Vertrags ist die Kostenübernahme des zukünftigen Ausbaus einer an das Vorhabengrundstück unmittelbar angrenzenden und durch das Vorhaben direkt betroffenen Teilfläche des Nordrings durch den Vorhabenträger. Hier sind u. a. einige Zufahrten zum Vorhabengrundstück zu berücksichtigen sowie die Begrünung in Mainufernähe, die in der Vorgartenzone des Grundstücks angedeutet ist, fortzusetzen.

 

Die (überarbeitete) Vorlage zum Projektbeschluss für den Ausbau des Nordrings wird voraussichtlich 2022 der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.

 

Mit dem Vertrag wird auf dem Vorhabengrundstück außerdem eine öffentliche Durchwegung des Grundstücks in Ost-West-Richtung in Form einer Grunddienstbarkeit (Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit) gesichert.

 

Hinweis:

Die Anlage enthält schützenswerte Sachverhalte. Es wird empfohlen, die Anlage nicht im Ratsinformationssystem (PIO) zu veröffentlichen und nicht an die Presse weiterzugeben.

 

Nichtöffentliche Anlage:

Städtebaulicher Vertrag inkl. Anlagen

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Frakionen per Cloud.

 

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.