Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 14.12.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0093Ausgegeben am 26.08.2021
Eing. Dat. 26.08.2021
Bewegungsparcours am Grünring – Neubau Bewegungsanlage
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-255 (Dez. IV, Amt 60) vom 25.08.2021
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Dem Neubau des Bewegungsparcours am Grünring auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten Kostenschätzung in Höhe von insgesamt 142.800,00 € wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von insgesamt 142.800,00 € stehen auf dem Produktkonto 13010100.0952003860 „Grünring von Main zu Main“, Investitionsnummer 1301010900601207 im Haushalt 2021 als Haushaltsreste zur Verfügung.
3. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
Voraussichtliche Zuwendung Fördermittel aus
Zukunft Stadtgrün (beantragte Einzelmaßnahme): 94.248,00 €
Kreditmarktmittel: 48.552,00 €
Gesamt: 142.800,00 €
Begründung:
Anlass für die Errichtung des Bewegungsparcours ist der Rückbau des Trimm-Dich-Pfads „Auf der Rosenhöhe“, in der Nähe der Sportanlage Rosenhöhe. Durch das Buchensterben im Waldstück und die Änderung der Waldnutzung (Kernzone Naturschutz) war der Trimm-Dich-Pfad nicht mehr verkehrssicher und musste auf Betreiben der Forstverwaltung zurückgebaut werden. Als Ersatz soll nun eine kompaktere Bewegungsanlage errichtet werden.
Ein alternativer Standort im Wald wurde aufgrund der Waldschäden und der damit zusammenhängenden Sicherheitsproblematik verworfen. Da es auch Bürgeranfragen sowie eine Bedarfsermittlung vom Jugendparlament mit dem Wunsch nach zentraleren, gut erreichbaren Bewegungsangeboten gab, wurde als passender Standort eine Fläche im Grünring, fußläufig ca. 1 km vom ehemaligen Trimm-Dich-Pfad entfernt, ermittelt. Durch die Lage an einer Kreuzung von zwei Fuß- und Radwegen ist die Bewegungsanlage gut erreichbar. Daher ist von einem größeren Einzugsgebiet (Lauterborn, Rosenhöhe und Carl-Ulrich-Siedlung) auszugehen. Die dargestellte Fläche hat eine Größe von ca. 550 m². Sie erstreckt sich zu beiden Seiten des Fußwegs, der den Siegfried-Guggenheimer-Weg im Norden mit dem Gravenbruchweg im Süden verbindet. Im Bestand befinden sich eine artenarme Wiese und mehrere Laubbäume, die im Sommer Schatten spenden. Im Westen grenzt ein Bolzplatz an den geplanten Bewegungsparcours an.
Im Rahmen der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erbrachten Vorentwurfsleistung mit Stand Juli 2021 wurde ein Konzept mit Kostenschätzung für den Bewegungsparcours erarbeitet, welches als Grundlage für die weitere Planung dienen soll. Das Konzept zum Bewegungsparcours beinhaltet folgende Ziele und Maßnahmen:
- Einbau von Vandalismus sicheren Geräten aus dem Trainingsschwerpunkt Kraft und Beweglichkeit (Calisthenics)
- Einbau von Geräten aus dem Trainingsschwerpunkt Koordination, Ausdauer und Entspannung (geeignet für Senioren)
- Begrünung mit Blütensträuchern und Bäumen als Schattenspender sowie Ansaat einer Blumenwiese
- Ausstattung mit Sitzmöglichkeiten, Abfallbehältern, Fahrradbügeln und Schildern mit Übungsanleitungen
- Nutzergruppe ab 14 Jahre bis ins hohe Alter
Der grün geprägte Charakter der Fläche soll erhalten bleiben und gestärkt werden. Die Sportgeräte werden möglichst harmonisch in die Grünfläche eingebunden. Notwendige Planungsleistungen werden vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement geleistet. Die Kosten für Kampfmittelsondierung und weitere Gutachten sind in der Kostenaufstellung berücksichtigt.
Vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wurde ein alternativer Standort weiter östlich vorgeschlagen. Die Fläche ist etwa 350 m² groß und etwa 10 m breit. Nach der Prüfung wurde diese Fläche aus folgenden Gründen als ungeeignet verworfen:
- für Art und Anzahl der vorgesehenen Geräte ist das Grundstück zu klein und zu schmal
- durch die schmale, zurückgesetzte Lage ist von höherem Vandalismus- und Lärmpotential durch Feiernde in den Abendstunden auszugehen
- fehlende Einsehbarkeit und nur ein einzelner Zugang wird als Angstraum empfunden und vermindert die Nutzbarkeit insbesondere durch Mädchen / Frauen und Senior*innen aus
Ausblick: Die geplante Bewegungsanlage soll einen Baustein für bewegungsfördernde Angebote im öffentlichen Raum darstellen. Wenn sich dieses Konzept bewährt, wird angestrebt, dass weitere ähnliche Angebote folgen.
Förderung und Finanzierung
Für die Maßnahme wurde im März 2021 eine Förderung aus dem Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ beantragt (Einzelprojekt). Ein Bescheid wird für den Herbst 2021 in Aussicht gestellt. Beantragt wurde die Gesamtsumme von 142.800,00 €. Die Förderquote wird voraussichtlich 66,6 % betragen.
Die Finanzierung erfolgt entsprechend Tenor.
Denkmalschutz und Naturschutz
Es handelt sich um eine Grünfläche ohne Denkmalschutzstatus.
Da es sich um Außenbereich handelt, ist für den Eingriff ein Ausgleich zu erbringen und eine naturschutzrechtliche Genehmigung zu beantragen.
Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima
Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:
„Gewässerschutz/ Grundwasser
Aus Gründen des Bodenschutzes und der Grundwasserneubildung sollen neue Flächen möglichst wasserdurchlässig ausgebaut werden.
Hinweis: Wird bei den Arbeiten mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Kraftstoffe, Maschinenöl, Schmiermittel) umgegangen, ist durch geeignete Maßnahmen (z B. Unterlegen einer dicken flüssigkeitsdichten Folie oder Wanne) sicherzustellen, dass keine dieser Stoffe in das Erdreich gelangen können. Bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen ist unverzüglich die Untere Wasserbehörde zu informieren.
Bodenschutz/ Altlasten
Im Rahmen von Erdarbeiten ist bei sensorischen Auffälligkeiten umgehend das RP Da, Dez. 41.1 zu verständigen u. das weitere Vorgehen abzustimmen. Ein versickerungsfähiger Bodenbelag kommt auch dem Boden zugute. Die Baufahrzeuge sollten sich zum Schutz des Bodens vor Verdichtung auf versiegelten Flächen bewegen u. die Lagerung von Baustoffen / Geräten sollte auch auf versiegelten Flächen stattfinden. Der Oberboden ist zu erhalten u. wieder einzubauen. Altlasten sind keine bekannt.
Naturschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass die geplante Lage des Bewegungsparcours in der Nähe einer sich in der engeren Auswahl zur Anlage einer Hundeauslauffläche befindlichen Fläche steht. Wenn diese dort umgesetzt werden würde, wäre der Grünring in diesem Bereich vollkommen mit einer Nutzung belegt (Hundeauslauffläche – Bolzplatz – Bewegungsparcours). Dies wird als kritisch erachtet. Es wird empfohlen, auf einem Teil des Grundstücks Flur 14 Flurstück 2/2 eines noch zu räumenden Gartens auszuweichen. Es ist bei beiden Flächen eine naturschutzrechtliche Genehmigung (inkl. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung) zu beantragen.
Geschütze Biotope
Die Fläche befindet sich im Außenbereich. Es ist der Baumschutz zu beachten. Weiter ist das Aufstellen der Geräte im Kronentraufbereich der Bäume nicht gestattet.
Klimaschutz / Energie
Hinsichtlich des globalen Klimaschutzes ist die Auswahl von möglichst klimaneutralen Baumaterialien zu beachten. Die Versiegelung soll möglichst gering gehalten bzw. sollen versickerungsfreundliche Bodenbeläge gewählt werden.
Genehmigungen
Es ist eine naturschutzrechtliche Genehmigung der UNB erforderlich. Die notwendigen Unterlagen sind bereits eingegangen.“
Weiteres Vorgehen
Mit der Vertiefung der Planung soll sofort nach der Beschlussfassung begonnen werden. Die bauliche Umsetzung ist ab Winter 2021/ 2022 geplant.
Die vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erarbeitete Kostenschätzung der Baukosten sowie die Konzeptskizze sind den Anlagen zu entnehmen.
Anlagen: 1. Auszug aus der Stadtkarte, Plangebiet
2. Luftbild mit Standortübersicht
3. Alternativer Standort, verworfen
4. Konzeptskizze der Maßnahme
5. Kostenübersicht Projekt- und Baukosten
Hinweis: Antrag und Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
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