Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 14.12.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0096Ausgegeben am 26.08.2021

Eing. Dat. 26.08.2021

 

 

 

 

 

Lebendige Zentren – Aktive Ortskerne Bieber und Bürgel

hier: Grundsatzbeschluss über das Integrierte Städtebauliches Entwicklungskonzept, Programmgebiet sowie Lokale Partnerschaft

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-261 (Dez. IV, Amt 60) vom 25.08.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die in der Anlage planzeichnerisch dargestellten Gebiete der Ortskerne Bieber und Bürgel werden als Programmgebiet „Lebendige Zentren – Aktive Ortskerne Bieber und Bürgel“ beschlossen.

 

2.     Dem in der Auslage beigefügten Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK), das vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellt wurde, wird als Grundlage für durchzuführende Einzelmaßnahmen und die Zusammensetzung der Lokalen Partnerschaft zugestimmt.

Über die Einzelmaßnahmen werden im Zuge des Bearbeitungsfortschritts jeweils Projektbeschlüsse vorbereitet.

 

3.     Die Höhe der im ISEK aufgeführten Einzelmaßnahmen, die im städtischen Haushalt wirksam werden, wird über die Laufzeit des Förderprogramms (10 bis 15 Jahre) auf rd. 14 Mio. € geschätzt. Die Kosten werden in Höhe von zwei Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben durch Fördermittel des Bundes und des Landes aus dem Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ unterstützt.

Die Finanzierung der Maßnahmen im Ergebnishaushalt erfolgt über die in einem gemeinsamen Deckungskreis befindlichen Produktkonten 09010600.6779000160 „Aktive Kernbereiche – Ortskerne Bieber und Bürgel bis 2019“ und 09010600.6779000360 „Aktive Kernbereiche – Ortskerne Bieber und Bürgel ab 2020“, für Maßnahmen im Finanzhaushalt über das Produktkonto 09010600.0951003060 „Aktive Kernbereiche – Ortskerne Bieber und Bürgel“, Investitionsnummer 0901060900602001.

 

4.     Der Magistrat wird beauftragt, zügig mit den folgenden Maßnahmen zu beginnen:

 

-        Maßnahme 12.1: Beauftragung eines Kernbereichsmanagers (geschätzte Kosten in Höhe von jährlich rd. 180.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2021 - 2030)

-        Maßnahme 12.2: Einrichtung eines Verfügungsfonds (geschätzte Kosten in Höhe von jährlich rd. 20.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2021 - 2030)

-        Maßnahme 12.3: Beauftragung eines Stadtteilarchitekten (geschätzte Kosten in Höhe von jährlich 10.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2021 - 2030)

-        Maßnahme 12.4: Einrichtung eines Anreizprogramms (geschätzte Kosten in Höhe von jährlich rd. 70.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2021 - 2030)

-        Maßnahmen 12.5: Parkraumkonzept für Bieber und Bürgel (geschätzte Gesamtkosten: 100.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2023 - 2025)

-        Maßnahme Konzept zur charakteristischen Straßenraumgestaltung und Verkehrsberuhigung der Ortskernstraßen (geschätzte Gesamtkosten: 100.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum 2023 - 2025)

-        Maßnahme 12.12 Öffentlichkeitsarbeit (geschätzte Gesamtkosten: 50.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2021 - 2030)

-        Maßnahmen 13.2 und 14.2 Stadtteilbüro mit offenen Treffpunkt in Bieber und Bürgel (geschätzte Gesamtkosten rd. 110.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum 2021 - 2030)

-        Maßnahmen 13.3 und 14.3: Gestaltungssatzungen für den Bieberer und Bürgeler Ortskern (nicht kostenwirksam)

-        Maßnahme 14.1 Umgestaltung des Dalles (geschätzte Kosten:

    750.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum 2023 - 2028).

-        Maßnahme 13.4: bauabschnittsweise Sanierung des Spielplatzes an der Pfarrgasse; unmittelbar: 1. BA (geschätzte Kosten: 25.000,00 €)

 

 

Begründung:

 

Zu 1:

Die räumliche Abgrenzung des Programmgebiets erfolgt, wie vom Fördermittelgeber empfohlen, durch Beschluss der Stadt.

 

Das Programmgebiet „Aktive Ortskerne Bieber und Bürgel“ wurde im Zuge der Erarbeitung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) räumlich erweitert. Das Programmgebiet in Bürgel wurde um das Mainvorgelände ergänzt, da sich im Rahmen der Analyse der dringliche Bedarf der Gestaltung und Herstellung öffentlicher Freiflächen sowie der Verbindung dieser mit dem Ortskern aufgetan hat. In Bieber wurde das Programmgebiet im nördlichen und westlichen Bereich entlang der Straßen, welche die Grenze des Fördergebiets darstellen, um den gegenüberliegenden Gebäudebestand erweitert, sodass auch in diesem Bereich Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und zur Fassadengestaltung, welche Auswirkungen auf das gesamte Ortsbild haben, umgesetzt werden können. Damit umfasst das Fördergebiet insgesamt rd. 71,5 ha, wovon rd. 33,5 ha auf den Bieberer Ortskern und rd. 38 ha auf den Bürgeler Ortskern entfallen.

 

Zu 2:

Das ISEK „Aktive Ortskerne Bieber und Bürgel“ wurde vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement gemäß den hessischen Richtlinien zum Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ fachressortübergreifend und unter Mitwirkung der Öffentlichkeit erarbeitet. Es besteht aus zwei Konzeptteilen. Für den Bürgeler Teil wurde das 2017 erstellte Stadtteilentwicklungskonzept, welches am 09.05.2018 (2016-21/DS-I(A)0403) von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde, aktualisiert, im Prozess „Bürgel – Mitte machen“ wurde es ergänzt und auf die inhaltliche Neuausrichtung des Förderprogramms bezogen. Für den Bieberer Konzeptteil wurde auf Grundlage des breit angelegten Beteiligungsprozesses „Bieber – Mitte machen“ ein neues Konzept erstellt.
Das gemeinsame ISEK beinhaltet für jeden der beiden Ortskerne eine umfassende Analyse der städtebaulichen, sozioökonomischen und verkehrlichen Gegebenheiten sowie der Versorgungs- und Freiraumstrukturen. Ausgehend von diesen wurden Strategien und konkrete Maßnahmen für eine nachhaltige Ortskernentwicklung erarbeitet.

Die Maßnahmen wurden für eine abgestimmte und integrierte Umsetzung während der zehnjährigen Programmlaufzeit bis 2028 (zuzüglich fünf Jahre Abfinanzierung) hinsichtlich ihrer Dringlichkeit für die nachhaltige Ortskernentwicklung von der Öffentlichkeit sowie von der Fachplanung priorisiert. Auch wurden übergeordnete Maßnahmen, die für beide Ortskerne wirksam werden, erarbeitet, um Synergien zu schaffen.

 

Das ISEK zeigt eine Organisations- und Beteiligungsstruktur für die Umsetzungsphase auf. So ist unter Federführung des Referats Stadtentwicklung eine Lenkungsgruppe vorgesehen, in der das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, die Wirtschaftsförderung (Amt 80) und das Umweltamt (Amt 33) die Programmumsetzung steuert. Die Lenkungsgruppe wird von der „Lokalen Partnerschaft“, die u. a. aus zivilgesellschaftlichen Akteuren, Vertretern der Vereine und Initiativen aus Bieber und Bürgel besteht, begleitet. So sollen nicht nur die vielfältigen Belange, die an die Ortskernentwicklung gestellt werden, einbezogen, sondern auch lokale Aktivitäten gebündelt und zielgenau ausgerichtet werden, um nachhaltige Erfolge zur Stärkung der beiden Ortskerne zu erzielen.

 

Das Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat das ISEK und damit die darin aufgezeigten Maßnahmen am 15.06.2021 anerkannt. 

 

Zu 3:

Nach derzeitigen Schätzungen umfassen die Gesamtkosten des Programms „Lebendige Zentren Bieber und Bürgel“ rd. 14 Mio. für die zehnjährige Programmlaufzeit bis 2028. Die Stadt Offenbach erhält zwei Drittel dieser Ausgaben als Zuschuss des Bundes und des Landes in den auf die Investition folgenden Haushaltsjahren zurück.

 

Zu 4:

Bereits während der Erarbeitung des ISEKs haben sich Maßnahmen herauskristallisiert, die es zügig umzusetzen gilt. Dies sind einerseits investive Maßnahmen aus dem Stadtentwicklungskonzept Bürgel von 2017, für die bisher die Finanzierung fehlte, z. B. Umgestaltung des Dalles (Maßnahme 14.1). Andererseits sind dies nicht-investive Maßnahmen, die das Handeln privater Akteure fördern und sich positiv auf die Ortskernentwicklung auswirken, z. B. Anreizprogramm und Verfügungsfonds (Maßnahmen 12.1 bis 12.3). Eine zügige Umsetzung dieser ersten Teilprojekte ermöglicht ein Anknüpfen an die bisher erzeugte Aufmerksamkeit und an den im Rahmen der Beteiligung entstandenen Tatendrang bei privaten Akteuren, die insbesondere mit Sanierungsmaßnahmen ihrer Immobilien einen wesentlichen Anteil zum Erfolg des Städtebauförderprogramms beitragen.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Programmgebiete

 

Hinweis: Antrag und Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.

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