Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.12.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0102Ausgegeben am 26.08.2021
Eing. Dat. 26.08.2021
Beschlussgerechte Durchführung und Ausweitung des Prüfumfangs der Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Stadtbibliothek
Antrag CDU vom 25.08.2021
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt:
- die mit Stadtverordnetenbeschluss vom 18.06.2020 (2016-21/DS-I(A)0792) beauftrage vergleichende Standortuntersuchung alternativer Szenarien für die zukunftsweisende Entwicklung der Stadtbibliothek vollständig durchzuführen und das Ergebnis den Stadtverordneten vorzulegen.
- den Prüfumfang der Machbarkeitsstudie auszuweiten um eine Erweiterung des bestehenden Standorts der Stadtbibliothek auf einen unmittelbar nördlich anschließenden Bereich entsprechend der historischen Bebauung gemäß der in Anlage 1 beigefügten Katasteraufzeichnung. Dabei sollen entsprechende Vor- und Nachteile geprüft und vorgelegt werden.
Begründung:
Die Stadtbibliothek kann laut Pressemitteilung der Stadt Offenbach am Main -veröffentlicht auf deren Internetplattform am 04.08.2021- an ihrem jetzigen Standort Büsing-Palais /Bernardbau nicht erweitert werden. Aus diesem Grund habe der Magistrat in seiner Sitzung am 14. Juli beschlossen, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben mit dem Ziel, einen Neubau in der Offenbacher Innenstadt zu prüfen.
Den Stadtverordneten liegen keine Ergebnisse der Variante a) aus dem Beschluss vom 18.06.2020 (2016-21/DS-I(A)0792) „Bedarfsgerechte und zukunftsweisende Sanierung und Erweiterung der Stadtbibliothek am heutigen Standort“ vor. Ebenso stehen finanziell fundierte Nachnutzungskonzepte aus.
Darüber hinaus sieht die antragstellende Fraktion grundlegende Annahmen des Magistrats als zu vorschnell getroffen. Insbesondere beurteilt sie die Aufhebung des mit hohen Investitionen etablierten Kulturkarrees kritisch, bei dem die Stadtbibliothek das Herzstück und mit unmittelbarer Nachbarschaft zum Klingspormuseum eine herausragende Prägung dieses Gebiets darstellt.
Eine Neuaufstellung der Stadtbibliothek im Innenstadtbereich ohne den mühsam aufgebauten kulturellen Kontext wird das gewünschte Publikum nicht finden und keine, wie auch immer gewünschte Aufwertung bewirken. Grundlegend andere Konzepte müssen diese Entwicklung anstoßen. Wenn diese einen erhofften Effekt haben, wird aber eine Umlegung der Stadtbibliothek auch nicht mehr notwendig sein.
Das bereits in der o.g. Pressemitteilung vorgezogene Ausschlusskriterium für die von der antragstellenden Fraktion beantragte Erweiterungsvariante (Lesegartenbereich) kann nicht nachvollzogen werden. So trennscharf, wie es genannt wird, ist der Flächennutzungsplan gar nicht beschrieben, bzw. mit einer Erweiterung im nördlichen Bereich wird gleich eine Inanspruchnahme des gesamten Parks unterstellt. Dies ist jedoch nicht beabsichtigt.
Allerdings sollte eine moderate Erweiterung am Ort nur bis zur historischen Straßengrenze die Vorteile des Weiterbestands des Kulturkarrees in seiner angedachten Form mit der Erfüllung der Ansprüche verbinden und daher nicht nur die sinnvollste, sondern auch die mit Abstand günstigere Form der Entwicklung darstellen.
Für die Verbesserung der Innenstadtstruktur sind andere Konzepte notwendig und möglichst zeitnah zu entwickeln.
Anlage
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
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