Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.10.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0096/1Ausgegeben am 07.09.2021

Eing. Dat. 07.09.2021

 

 

 

 

 

Lebendige Zentren – Aktive Ortskerne Bieber und Bürgel

hier: Grundsatzbeschluss über das Integrierte Städtebauliches Entwicklungskonzept, Programmgebiet sowie Lokale Partnerschaft

Änderungsantrag CDU vom 07.09.2021

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

4. Der Magistrat wird beauftragt, zügig mit den folgenden Maßnahmen zu beginnen:

 

-      Maßnahme 12.1: Beauftragung eines Kernbereichsmanagers

Der Arbeitsumfang und die damit verbundenen Ziele des

Kernbereichsmanagers werden im Detail ausgearbeitet und vorgestellt. Bestehende Vereins- und Verwaltungsstrukturen sind zu berücksichtigen und die dort möglichen Verbindungen sollen keinesfalls vom Kernbereichsmanager ersetzt werden, sondern stattdessen dauerhafte Kommunikations- und Handlungswege zwischen den Vereinen und Institutionen vor Ort und den zuständigen Verwaltungsstellen aufgebaut werden. Die Beschlussfassung einer Beauftragung wird erst nach dieser Definition und einer Beschlussfassung darüber, sowie der damit verbundenen finanziellen

Ausstattung getroffen.

 

-        Maßnahme 12.2: Einrichtung eines Verfügungsfonds (geschätzte Kosten in

Höhe von jährlich rd. 20.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2021 - 2030)

Die Beschlussfassung über einen Verfügungsfonds ist in Abhängigkeit von der Beschlussfassung zur Definition der Aufgaben des Kernbereichsmanagers zu fassen.

 

-      Maßnahme 12.3: Beauftragung eines Stadtteilarchitekten (geschätzte Kosten in

Höhe von jährlich 10.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2021 - 2030). Aufgaben und Arbeitsumfang sind vor Beauftragung zur Beschlussfassung auszuarbeiten und vorzustellen.

 

-        Maßnahme Konzept zur charakteristischen Straßenraumgestaltung und

Verkehrsberuhigung der Ortskernstraßen (geschätzte Gesamtkosten:

100.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum 2023 - 2025). Als Grundlage für das

Konzept dienen der beigefügte Rahmenplan Straßengestaltung (Anlage 1),

die beigefügte Detailplanung Stiftshof (Anlage 2-4), sowie die

beigefügten Rahmenpläne (Anlage 5 und 6) für die Gestaltung der Straßen

und Plätze im Bereich der historischen Ortskerne Bieber und Bürgel zur

Grundlage der weiteren Planungen. Zeitgleich sollen dessen Aussagen auch

für den in einer weiteren Anlage (Anlage 7) beigefügten Bereich in

Rumpenheim gelten für eine zukünftige Ausarbeitung und für zwischenzeitlich

anstehende Sanierungsmaßnahmen. Eine möglichst zeitnahe Umwandlung in

einen verkehrsberuhigten Bereich entsprechend des Geltungsbereichs ist

auch hier zeitnah umzusetzen.

 

Das Planungsgebiet wird, wie in der Anlage 5 bis 7 dargestellt, begrenzt durch

den Verlauf der bis Anfang des 19. Jhdt. geschlossenen Ortsmauer und für

Bürgel noch um die Arnoldstraße, sowie der Offenbacher Straße zwischen

Falltorstraße und Schönbornstraße ergänzt.

 

Die Umsetzung der im Konzept festgelegten Vorgaben soll auch bereits nach

Veröffentlichung des Konzepts sukzessive bei Sanierungsmaßnahmen

erfolgen bzw. mindestens entsprechend zielführend berücksichtigt werden.

Im Zuge der Neufestlegung soll ebenfalls zu einem geeigneten Zeitpunkt (z.B.

aktuelle allgemeine Neuausgabe der Personalausweise, (Teil-)Abschluss

Sanierungsmaßnahmen) eine Rückbenennung einzelner Straßennamen

erfolgen:

 

                                    •           Bürgerstraße zu KLICKERGASSE

                                    •           Schifferstraße zu BORNGASSE

                                    •           Sternstraße zu MAINGASSE

                                    •           Karl-Herdt-Weg zu BRIELSWEG

 

Am westlichen Ende der Stiftsstraße soll festgelegt werden, dass die

Wegeführung entlang der Grundstücksgrenze zur Kirche hin entsprechend der

bis 1964 bestehenden Wegeführung wiederhergestellt wird, um von der

Stiftstraße aus einen barrierefreien Zugang in den Kirchhof zu ermöglichen.

Um diesen auch von der Straße „Am Maingarten“ zu ermöglichen wird die

vormals bestehende Treppenanlage wiederhergestellt und gegebenenfalls

erweitert und darüber hinaus eine Rampe angelegt.

Da an dieser wieder anzulegenden Wegeführung kein historisches Pflaster

existiert und auch nie verlegt war, ist eine versickerungsfähige Pflasterung zu

verwenden.

 

Die vor dem Seitenschiffeingang der Kirche bestehende Platzsituation soll

baulich wieder an seine außerordentlich hohe historische Bedeutung erinnern

und der historischen Situation wieder angepasst werden. Hierzu wird die nach

1964 angelegte, nicht barrierefreie Wegeführung zugunsten der

beschriebenen Neuanlegung aufgegeben. Der an dieser Stelle bis 1964

vorhandene Stiftshof wird zunächst in der Fläche freigehalten und

archäologisch untersucht. Der allseits bekannte Torbogen von 1712 wird unter

Verwendung des noch vorhandenen Wappenschlusssteins am

Originalstandort rekonstruiert.

 

Die Details werden mit Hilfe und unter Aufsicht der sachkundigen Bürgeler erarbeitet werden. Dazu wird die dort vorhandene Stromleitung entsprechend umgelegt.

 

Die Ausführungsplanung und Verantwortung für die Umsetzung der

Rekonstruktionen wird dem Verein Pro Bürgel e.V. in Zusammenarbeit mit den

zuständigen Referaten des Stadtplanungsamts und der Unteren

Denkmalschutzbehörde übertragen. Dies gilt auch für die Beauftragung der

ausführenden Unternehmen, die vom Verein organisiert werden und

gegebenenfalls auch Spenden hierfür entgegennehmen können.

Die Finanzierung der Verkehrswegeumbauten erfolgt aus den Fördermitteln

des für solche Maßnahmen erstellten Programms „Mitte machen“. Für die

Rekonstruktion des Stiftshofbogens werden aus dem gleichen Programm dem

Vereine Pro Bürgel zweckgebunden 25.000 € als Förderung zur Verfügung

gestellt. Für die Finanzierung des durch eine originalgetreue Rekonstruktion

weiterer Gebäudeabschnitte anfallenden Mehraufwandes werden nach

Festlegung der Ausgestaltung Modelle erarbeitet, die Spenden inkludieren,

aber auch die Verwendung von Fördermittel begründen können. (Kulturförderung als Identifikationspunkt, zur Einrichtung eines Ortsteilmuseums/Geschäftsstelle Bürgeler Fördervereine wie Pro Bürgel, Bürgel Aktiv etc.).

 

Weitere Gebiete besonderer Sorgfalt stellen aufgrund ihrer archäologischen

Relevanz der Bereich Obertor (Stiftstraße an der Kreuzung zu Arnoldstraße,

sowie der Platz der Gerichtslinde in Bieber dar. Hier wäre eine Planung für

den Platz wünschenswert, die der historischen Bedeutung des Schöffenstuhls

gerecht wird, die diesen sichtbar macht.

Auch eine Grünflächengestaltung oder Straßengestaltung, die frühere

Bebauung ablesbar macht, wären im Detail wünschenswert (in Bieber am

Ausgang der Rathausgasse zur Oberhofstraße, sowie den Verlauf der

früheren „S-Kurve“ vor Durchbruch der Aschaffenburger Straße auf die

Seligenstädter Straße).

 

-        Maßnahmen 13.2 und 14.2 Stadtteilbüro in Bieber und Bürgel (geschätzte

Gesamtkosten rd. 110.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum 2021 - 2030). Das

Stadtteilbüro wird in einen örtlichen Gesamtkontext eingebunden, der gesondert zu entwickeln ist.

 

-        Maßnahmen 13.3 und 14.3: Gestaltungssatzungen für den Bieberer und

Bürgeler Ortskern (nicht kostenwirksam), sowie für den Rumpenheimer

Ortskern auf Basis des jeweiligen Entwurfs (Anlage 8 – 10). Die in der dem

Ursprungsantrag beigefügten Auslage genannten jeweils 10.000 € (insg.

20.000 €) als Kostenaufwand können somit entfallen bzw. anderweitig

eingesetzt werden.

 

Den Entwürfen wird vorbehaltlich der Rechtsprüfung durch betroffene Ämter

gemäß § 91 Abs. 1 Nr. 1 und 7 HBO als Satzung beschlossen. Widerspricht

die Satzung in einzelnen Punkten einer rechtlichen Bestimmung oder stehen

technische Widersprüche einem Beschluss entgegen, sind diese innerhalb

von acht Wochen begründet der Stadtverordnetenversammlung darzulegen

und Lösungsvorschläge zu machen. Werden bis dahin keine derartigen

Hinderungsgründe erklärt, tritt die Satzung zum 1.12.2021 in Kraft.

Der Magistrat kann auch innerhalb dieser Frist Ergänzungen, die er für

notwendig hält, der Satzung beifügen, so lange diese den wesentlichen

Punkten und Zielen der Satzung nicht entgegenstehen.

Antragsteller von Bauanträgen zu Liegenschaften, die innerhalb der jeweiligen

Geltungsbereiche liegen, sollen auf den Inhalt der entsprechenden

Gestaltungssatzung hingewiesen und es soll frühzeitig ein Einvernehmen auf

die inhaltlichen Aspekte der Gestaltungssatzung erzielt werden.

Der Magistrat wird beauftragt, die zentralen Aussagen von Satzung und

Begründung als Broschüre zur Handreichung (für Antragssteller) zu

veröffentlichen.

 

-        Maßnahmen 13.6 und 14.5 Zur Standortprüfung und Einrichtung eines offenen

Treffes für Jugendliche wird zunächst nur geprüft, ob dieser Bedarf nicht

bereits durch die beiden, sehr gut strukturierten Kirchengemeinden abgedeckt

ist und die veranschlagten Mittel somit anderer Stelle sinnvoller eingesetzt

werden können.

 

-     Maßnahme 14.1 Umgestaltung des Dalles (geschätzte Kosten: 750.000,00 €;

vrsl. Umsetzungszeitraum 2023 - 2028). Es ist hier den Vorgaben der

beigefügten Rahmenpläne (Anlage 11-13) zu folgen.

Als Ziel der Planung soll festgelegt werden, dass der Platz so umgestaltet

wird, dass eine kulturelle Nutzung befördert wird. Hierzu werden die Bereiche

nördlich der Brunnenanlage und Treppenanordnung auf Straßenniveau

abgesenkt, wenn eine optisch verträgliche Sperre des Platzes gegen ein

unberechtigtes Befahren mit Kraftfahrzeugen in der weiteren Planung

gefunden wird, die auch trotzdem der gewünschten Nutzung nicht

entgegensteht. Alternativ kann eine Abstufung des Platzes eine Stufenhöhe

unterhalb des Straßenniveaus hergestellt werden.

Die Bäume werden im Bestand belassen, wie auch die Anlage südlich der

bestehenden Stufen, bzw. des Brunnens. Die Stufen und die Brunnenanlage

werden baulich so ergänzt, dass ein optisch ansprechender und

verkehrssicherer

Abschluss des neuen Niveausprungs erreicht wird, der gesamte genannte

südliche Anlagenteil wird gegebenenfalls saniert.

Um eine Entsiegelung der Platzfläche zu fördern, wird auf dem Platz

versickerungsfähiges Pflaster verlegt. Zudem werden die Bereiche historischer

Bebauung als Pflanzbeete kenntlich gemacht. Die Umfassung der Beete soll

entsprechend historischer ortstypischer Gebäudesockel mit einer Bruchsteinmauer niedriger Höhe aus Basalt- Kalk- und/oder Sandsteinen erfolgen, die diese Pflanzbeete einrahmt.

 

Der Standort des historischen Falltors soll archäologisch untersucht und als

Bruchsteinpflasterung (Material entsprechend ortstypisch wie oben erwähnt)

auf Straßenniveau im Platz gemäß dieser Untersuchung deutlich gemacht

werden. Der weitere Verlauf der Ortsmauer entlang des Platzes ist als

Bruchsteinmauer geringer Höhe auszuführen. Eine Absenkung erfolgt am

Ansatz der verbliebenen Platzerhöhung. Die gastronomische Nutzung einer

Fläche unmittelbar der Bäckerei (Außenbewirtschaftung als Café) muss

ermöglicht und in der Ausführungsplanung berücksichtigt werden.

Die Verkehrswege sind noch mit Bestandspflaster unterlegt, welches freigelegt

werden soll. Die Gehwege werden gegebenenfalls auf Straßenniveau

abgesenkt, so dass eine Platzsituation von Hauswand zu Hauswand entsteht.

Es soll jedoch umlaufend entsprechend einer wahrscheinlich durch

Kanalbauten bereits gegebenen linienförmigen Störung des Bestandspflasters

ein Streifen leichter nutzbarer Pflasterung für Rollatoren, Fahrräder und

andere entsprechende Nutzungen vorgesehen werden.

In der Offenbacher Straße ist ebenfalls von der Falltorstraße (inklusive) bis zur

Ecke Schönbornstraße (exklusive) das Bestandspflaster freizulegen. Hier ist

ebenfalls ein Streifen neu gelegtes Pflaster oder großformatiger Bodenplatten

einzulegen, der die Durchfahrt für Fahrräder entlang der Rumpenheimer/

Offenbacher Straße erleichtert und an die entsprechenden Streifen des

Platzes anschließt. Bei zu starker Störung des Bestandspflasters oder zu

geringen verwertbaren Bestandflächen ist eine Neupflasterung des gesamten

Verkehrsweges auszuführen.

Für die kulturelle Nutzung ist eine zentrale witterungsgeschützte

Stromversorgung vorzusehen, die das Aufstellen einer mobilen

Stromversorgung dauerhaft ersetzt.

Die Ausführungsplanung ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen

durchzuführen. Für Detailfragen kann gegebenenfalls ein entsprechend

eingeschränkter Wettbewerb ausgelobt werden. Es wird jedoch empfohlen,

innerhalb der entsprechenden Referate des Stadtplanungsamtes diese

durchzuführen, gegebenenfalls mit der Unterstützung externer Planungsbüros.

 

-     Maßnahme 14.12 Aufwertung und Gestaltung der Verbindung zwischen

Mainufer, Dalles und dem Versorgungskern wird nicht verfolgt. Die

veranschlagten Mittel werden anderen Maßnahmen zugeführt.

 

5.        Dem in der dem Ursprungsantrag beigefügten Auslage oft genannten Vorhaben von Fassadenbegrünungen an historischen Fassaden wird widersprochen. Eine Fassadenbegrünung kann nicht eingefordert werden, wenn diese im Widerspruch zu denkmalpflegerischen Vorgaben steht oder langfristig sogar zu Schäden führen würde.

 

 

Begründung:

 

Zu Maßnahme 12.1:

Die Definition eines Kernbereichsmanagers ist laut des Abschlussberichts zum Programm ein Ansprechpartner für Vereine und Initiativen, die bislang in Bürgel ihre Aktivitäten selbst gut organisieren konnten. Bei geschätzten Kosten in Höhe von jährlich rd. 180.000,00 € über vrsl. zehn Jahre bedeutet diese Einrichtung eines Ansprechpartners für bislang gut funktionierende und sich selbst organisierende Vereine den wohl größten Einzelposten mit einem Anteil von 12,8% des Gesamtbudgets (Landesmittel und städtischer Anteil) des gesamten Entwicklungskonzepts. Der antragstellenden Fraktion erscheint dies ein zu hoher Anteil an der für beide Orte zur Verfügung stehenden Gesamtsumme angesichts dessen, dass nach Beschreibung und im Wissen um die hohe Qualität der bestehenden Organisationen der Kernbereichsmanager letztendlich nur Vermittlungsstelle in die richtigen Bereiche der Verwaltung zu bereits bestehenden Ansprechpartnern darstellt.

 

So erscheint es wesentlich sinnvoller, die richtigen Kontaktpersonen den Ansprechpartnern in den Vereinen und Organisationen über die Homepage und aktive Kontaktsuche bekannter zu machen und bei entsprechenden Veranstaltungen der in beiden Orten existierenden Gesamtinteressenvertretung der Ortsvereine anwesend zu sein und für Fragen zur Verfügung zu stehen. Auch kann seitens der übergeordneten Interessensvertretung die Nutzung eines Stadtteilbüros (hierzu Änderung zur Maßnahme 13.2 und 14.2) organisiert werden.

Eine solch organisierte Kontaktstruktur ist unabhängig vom Entwicklungsprogramm „Mitte machen“ sinnvoll und stadtweit einsetzbar. Und wäre vor allem dauerhaft notwendig und nicht nur über eine Zeit von zehn Jahren. Auch nach dem Förderzeitraum dann wäre eine sinnvolle Unterstützung der Vereine gegeben. Würde der Kernbereichsmanager wie beschrieben zu den erwarteten Kosten eingerichtet, würden angesichts der bereits bestehenden allgemein guten Organisation der Bieberer und Bürgeler Vereine in sich und untereinander, tatsächlich ein bedeutender Teil des Budgets unsinnig ohne Mehrwert verausgabt.

Arbeitsumfang und die damit verbundenen Ziele des Kernbereichsmanagers werden im Detail ausgearbeitet und vorgestellt. Die Beschlussfassung einer Beauftragung wird erst nach dieser Definition und einer Beschlussfassung darüber, sowie der damit verbundenen finanziellen Ausstattung getroffen.

 

Zu Maßnahme 12.3:

Der Stadtteilarchitekt soll eine Erstberatung für Bauherren darstellen. Dafür ist ein Jahresbudget von 10.000 Euro vorgesehen. Dieser Stadtteilarchitekt kann bei gewünschter Nachfrage angesichts des genannten Budgets keine qualifizierten Detailaussagen treffen, vor allem, wenn dieser nicht über tiefgreifende Detailkenntnisse zum vorgefundenen Bestand und der spezifischen Ortshistorie verfügt. Prinzipiell hält es die antragstellende Fraktion für zielführender, die Gestaltungssatzung so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen, weitere schützenswerte Bausubstanz in den Status des Denkmalschutzes zu überführen und entsprechende Personalstellen, Qualifikation und Ausrüstung bei Amt 60 und 63 so aufzustocken, dass diese dem einzelnen Bauherrn gegenüber eine qualifizierte Beratung anbieten und die Einhaltung der Vorgaben überwachen können. Da letztgenannte Leistungen über den Vorgang des Bauantrags prinzipiell sowieso erbracht werden sollten, wäre die Leistung eines Stadtteilarchitekten mit einer integrierten Zielbeschreibung der Zielsetzungen des Entwicklungsprogramms und detaillierter Bestandbeschreibung bei entsprechend zuständigen Verwaltungsstellen abbildbar.

 

Eine Anfangsberatung über weitgehende bekannte Grundsätze des Denkmalschutzes, die dann durch die Untere Denkmalbehörde wiederholt wird, wäre verzichtbar. Die Leistungen des Stadtteilarchitekten müssen zu einer tatsächlichen Unterstützung für Verwaltung und den einzelnen Bauherren werden.

 

Zu Maßnahme Konzept zur charakteristischen Straßenraumgestaltung und Verkehrsberuhigung der Ortskernstraßen:

Da das historische Kopfsteinpflaster gerade im Ortskern noch weitestgehend unter einer dünnen Asphaltdecke vorhanden ist (was baulich immer wieder zu Problemen führt), soll der grundlegende Ansatz für die Gestaltung der Oberfläche sein, dass das historische Kopfsteinpflaster mit entsprechenden technischen Mitteln von der Asphaltschicht befreit wird. Fehlstellen werden ergänzt, die meist aufgrund von Kanalarbeiten entstandenen Schneisen, in denen das Pflaster auf Grabenbreite seinerzeit nicht wiedereingesetzt wurde, sollen genutzt werden, um im für Fahrradverkehr und die Nutzung von Gehhilfen doch beschwerlicheren Kopfsteinpflaster einen leicht Nutzbaren Bereich zu schaffen. Zudem soll somit in einem ansprechenden und mehrere Bereiche bedienenden Maßnahme die Entsiegelung innerstädtischer Flächen gefördert werden.Da dies auch angesichts der fast durchgehend schmalen Gassenquerschnitte der alten Ortskernstraßen darstellt, kann auf eine Neugestaltung der Straßen weitgehend verzichtet werden. Für besondere Ausgestaltung und Möblierung fehlt nahezu überall der Platz. Besondere Bereiche wie der Bürgerplatz („Dalles“) werden bereits an anderer Stelle mit einer Detailplanung bedacht oder sind innerhalb dieses Änderungsantrags in Verbindung mit anderen Maßnahmen beschrieben (Bereich Stiftshof, Falltor, Obertor, Rathausgasse/Oberhofstraße, „S-Kurve“).

 

Zu Maßnahmen 13.2 und 14.2:

Die Frage der Notwendigkeit eines Stadtteilbüros in Bieber und Bürgel steht in gleichem Maß in Frage, wie das schon unter der geplanten Einrichtung eines Kernbereichsmanagers hinterfragt werden kann.

Die Bevölkerung von Bieber und Bürgel hat angestammte Treffpunkte und öffentliche, über die ansässigen Vereine und Institutionen, besonders die Kirchengemeinden, organisierte Veranstaltungen, die jedem Mitglied der Bevölkerung offenstehen.

Die Einrichtung eines neuen Treffpunkts ohne gewachsenen Ortsbezug wäre nur eine Aufsattelung auf ein schon ausreichendes und vor allem angenommenes Angebot und würde schlimmstenfalls die Kontakte untereinander wieder separieren, wenn nun ein Teil der Bevölkerung, besonders neu zugezogener, sich dem nicht etablierten, künstlich eingerichteten Angebot widmen, welches von der angestammten Bevölkerung als unnötig gemieden wird. Dafür aber würden diese nicht nach den bestehenden Angeboten der angestammten Bevölkerung suchen und somit ein Kontakt und Integration in das Vereins- und Gemeindeleben erschweren.

Allerdings wäre ein Stadtteilbüro tatsächlich überaus sinnvoll, wenn man es als Geschäftsstelle (und somit auch als Postadresse) für Vereine einrichtet, wenn diese über eine solche nicht verfügen können und bislang die Vereinsadressen Vorstandmitgliedern zugeordnet wurden. Dieses Stadtteilbüro kann dann mit den Vereinen zur Verfügung stehenden technischen Hilfsmitteln, als auch entsprechend mit Kontaktlisten zu unterstützenden Verwaltungsstellen und übergeordnetem Informationsmaterial zu den die Vereine betreffenden Regelungen und Möglichkeiten ausgestattet werden. Neue Vereine können sich hier dann auch einfügen und von den bereits bestehenden beraten und unterstützen lassen, ohne dass eine extra, zeitlich beschränkte Stelle notwendig wäre.

 

Zu Maßnahmen 13.3 und 14.3:

Dem Beschluss dieser Satzung unterliegt eine hohe Dringlichkeit. Seit Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung, als die Ziele bereits formuliert waren, die dem Erlass solcher Gestaltungssatzungen entsprechen, sind bedauerlicherweise auf der Basis der bislang geltenden Regelungen schon verschiedene Baumaßnahmen vollzogen worden und stehen aktuell an, die nicht den Vorgaben und Zielen dieser Gestaltungssatzung entsprechend und diesen teilweise zu wider laufen.

Im Juni 2019 wurde daher von der antragstellenden Fraktion bereits die eine der in der Anlage beigefügten Entwürfe zu einer Gestaltungssatzung an den Magistrat zur Prüfung und zur beschleunigten Erstellung einer entsprechenden Vorlage übergeben. Leider ist bis heute keine entsprechende Magistratsvorlage erstellt und beantragt worden.

Daher hat die antragstellende Fraktion nun ihren Entwurf, der bereits im Detail einer bereits veröffentlichten Satzung einer anderen hessischen Gemeinde entspricht und um spezifische Details erweitert wurde, hier als Teil des Änderungsantrags beigefügt, um ein vorläufiges Instrument für die Verwaltung zu schaffen, dem Entwicklungskonzept widerstrebende Entwicklungen vorzubeugen. Es wäre wünschenswert, wenn der seit nunmehr zwei Jahren in der Bearbeitung befindlichen Satzungsentwurf, der auf dem beigefügten Entwurf für Bürgel basiert und nun noch die Gründerzeitliche Bebauung genauer regeln soll (die jedoch auch im beigefügten Entwurf in Form eines Verweises auf die bereits beschlossene Satzung für die Offenbacher Innenstadt berücksichtigt ist), entsprechend auch auf Bieber und Rumpenheim erstellt und fertiggestellt wird und die nun zu beschließende Satzung dann ersetzen kann. Bis dahin muss dringend eine Regelung veranlasst werden und die vorgelegten Satzungsentwürfe bilden das geeignete Mittel hierfür.

Würde man entsprechend dem Ursprungsantrag verfahren, würde für das ähnlich Bieber und Bürgel strukturierte Rumpenheim keine Gestaltungssatzung erlassen, obwohl die Erarbeitung aufgrund der qualitativ gut ausgearbeiteten Vorlage ein entsprechender Entwurf zur Verfügung steht und auch diese nicht mal kostenwirksam wäre.

 

Die antragstellende Fraktion hat eine Frist zur Überarbeitung und Ergänzung eingeräumt, damit diese Gestaltungssatzungen nun entsprechend angepasst werden können, was nach Aussage der zuständigen Verwaltungsmitarbeiter ja schon längst in Arbeit sei und somit keinerlei Schwierigkeit darstellen sollte. Auch wurde dem Entwurf ein Layoutvorschlag beigefügt, damit an dieser Stelle mit dieser schwierigen Gestaltungsaufgabe keine wertvolle Zeit beansprucht werden muss. Trotzdem wird der beigefügte Entwurf mit Beschluss als Satzung in Kraft treten, da seitens der antragstellenden Fraktion alle Gesichtspunkte geprüft wurden und diese von der rechtlichen Plausibilität und Anwendbarkeit auch in der vorgelegten Form überzeugt ist.

 

Zu Maßnahme 14.1:

Für eine Umgestaltung des sog. „Dalles“ haben sich durch Gestaltungsüberlegungen, auch in Wettbewerbsform und Planungsgesprächen, bis hin zu den Ergebnissen der Workshops im Rahmen des Förderprogramms „Mitte machen“ klare Rahmenbedingungen rausgebildet, die ein bestmögliches Kosten-Nutzenverhältnis bedienen, darüber hinaus aber auch Kenntnisse über die historische Entwicklung und archäologische Aspekte berücksichtigen.

Um langwierige Planungsarbeiten mit entsprechenden Kosten für bereits geprüfte Entwurfskonzepte zu vermeiden und auf alle bekannten Umstände aufmerksam zu machen, hat die antragstellende Fraktion ein Rahmenkonzept für die Planung beigefügt, an dem sich die Detailplanungen orientieren sollten, um den Erwartungen seitens der Bevölkerung und Möglichkeiten gerecht werden zu können.

Die in der dem Ursprungsantrag beigefügten Auslage abgebildeten Nutzungsidee der TU Darmstadt (Abbildung 226) nimmt beispielsweise keine Rücksicht auf historische Gegebenheiten und deren Sichtbarmachung, wenn auch hier grundlegend das Prinzip der Teilabsenkung verfolgt und somit als sinnvollster Weg unterstrichen wurde.

 

Der sog. „Dalles“ ist als Platz verhältnismäßig jung. Er wurde erst Ende des 19. Jhdt. angelegt, indem zwei Hofreiten niedergelegt wurden. Daraus ergibt sich auch der Umstand, dass dieser Platz gleichwohl keine weit historische Anmutung haben kann, weil er als solch ein historischer, zentraler Platz nicht bestand. Daher wäre ein eine Gestaltung, wie sie auf einem über viele Jahrhunderte gewachsenen zentralen Platz einer Ortsmitte zu erwarten wäre, nicht notwendig. Den aus den Klimaveränderungen und der Versiegelungsproblematik erwachsenen Anforderungen kann und sollte so angemessen Rechnung getragen werden.

So unterteilt sich die höhere Ebene in die Grünfläche und einen Bereich mit wassergebundener Decke und Sitzgelegenheiten. Zudem ist die Grünfläche auf etwa zwei Drittel der Seitenlänge durch einen breiteren Gehwegbereich eingefasst, auf dem sich auch die Baumpflanzungen befinden. Die höhere Ebene weitet sich in Höhe der Brunnenanlage über Treppenstufen auf nahezu die gesamte Platzbreite zwischen den historischen Straßenverläufen auf, wodurch sich auch die Baumbepflanzung hier auf der höheren Ebene befindet.

 

Daher ist auch schon durch den vorausgesetzten Willen den jetzigen Baumbestand zu erhalten, technisch einfach geboten, an den bestehenden Treppenstufen der Aufweitung, die in einer Linie mit der Brunnenanlage liegen, den Platz zu unterteilen und eine Nutzbarmachung durch Tieferlegung nur im Bereich nördlich der Brunnen/Treppen-Linie vorzunehmen. So kann der gesamte Baumbestand sowie der Brunnen und der Aufenthaltsbereich mit Sitzgelegenheiten erhalten werden. Niedergelegt wird demnach nur ein Großteil der Rasenebene.

Die bestehende Plateauausbildung wird so teilweise niedergelegt. Verbleiben soll der südliche Bereich, auf dem die Baumanpflanzungen Teil des Plateaus sind. Als Trennlinie sollen die bestehenden Stufenanlagen aufgenommen und möglichst ebenfalls erhalten werden. Zwischen den beidseitig bestehenden Treppen wird der Zwischenbereich geschlossen und hierfür entsprechend gestaltet. Dieser Lückenschluss soll den Brunnen im Bestand mit einbeziehen und die Brunnenanlage ebenfalls weitestgehend im Bestand halten.

Der restliche Teil, der sich zwischen den weiteren Baumpflanzungen erstreckt, wird niedergelegt auf das Niveau einer Stufenhöhe unter dem bestehenden Straßenniveau. Der Verlauf der umlaufenden Stufe ist im Detail der Platzgestaltung anzupassen.

 

Hierbei ist insbesondere eine Kennzeichnung für die Standorte der historischen Gebäude, besonders der Wohngebäude auf dem späteren Platz in der neuen Oberfläche abzubilden. Die Außengrenzen dieser Gebäude sollen entweder mittels einer der historischen Sockelstärke entsprechenden breiten Linie aus Bruchsteinplatten (Basalt und Mainsandstein) gebildet werden oder mit einem tatsächlichen Bruchsteinsockel als Pflanzplateau für eine Grünfläche oder kleine Grünanlage ausgebildet werden.

 

Die übrige Fläche des Platzes soll durch ein maximal versickerungsfähiges Pflaster erstellt werden. Auch ist eine Variante zu erarbeiten und als Vorschlag zum Beschluss vorzulegen, der die Innenflächen der früheren Wohngebäude als Hochbeete darstellt. Solche Hochbeete sollen jedoch wiederum in Bruchsteinsockel aus dem angegebenen Material erstellt werden, um den Verlauf der früheren Fundamentsockel dann auch plastisch in historisch akkurater Form wiederzugeben.

Geprüft werden soll ebenfalls der Aufwand, inwieweit sich eine technische Ausstattung, z.B. in Form von Stromanschlüssen, für die Platznutzungen sinnvoll darstellen lässt.

 

Das neu zu schaffende Platzniveau der neu begehbaren Fläche zwischen den neu angelegten, kleineren Grünbereichen soll auch nicht der Höhe des Straßenniveaus entsprechen. Beispielsweise durch eine eingefügte Stufe (tiefer als das umgebende Straßenniveau) wird einem unkontrollierten Befahren und schlimmstenfalls eines Missbrauchs als Parkplatz Vorschub geleistet. Gleichwohl kann mittels Rampen der Platz trotzdem für gewünschte Veranstaltungen auch mit größeren Fahrzeugen nutzbar gemacht werden.

 

Für die Feststellung der historisch akkuraten Mauerwerks-, bzw. Fundamentverläufe liegen dem Antrag historische Katasterpläne bei als erste Orientierung. Allerdings sollten diese vor Ort auch bei den Umbauarbeiten gesichert werden. Möglicherweise würde ein Teil des Mauerwerks und mögliche Kellergewölbe bei der Umgestaltung freigelegt werden. Im Fall des bereits um 1820 niedergelegten Falltors ist nur noch Fundamentmauerwerk zu erwarten. Sollte dies nicht bei den Umbauarbeiten an die Oberfläche treten, kann zur Feststellung auch eine Georadarmessung angewendet werden und die Befunde dann in der Oberflächengestaltung entsprechend berücksichtigt werden.

 

Die übrige Gestaltung des Platzes wird zum einen eine Freilegung und entsprechende Sanierung des noch vorhandenen Kopfsteinpflasters als hauptsächliche Grundlage bilden. Zum anderen soll die Pflasterfläche jedoch über die Gehwege von Hauswand zu Hauswand in beiden Richtungen erweitert werden (historische Straßenverläufe sollen weiter sichtbar bleiben, die abseitigen Oberflächen können ebenfalls mit maximal sickerfähigem Pflaster ausgestattet werden, wenn es gestalterisch ansprechend ausgeführt werden kann). Der Durchgangsverkehr Rumpenheimer Straße/Offenbacher Straße wird zur Shared Space-Zone mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Der restliche Platz wird insgesamt verkehrsberuhigte Zone. Eine Außengastronomie (z.B. Café-Angebot seitens des Bäckereibetriebs) ist gewünscht und soll dauerhaft gefördert werden.

 

Der Verlauf der Ortsbefestigung entlang des östlichen Randes des jetzigen Plateaus soll ebenfalls sichtbar gemacht werden. Entweder entsprechend der Darstellung der Gebäudeaußenwände auf dem Platz oder in vereinfachter Form als niedrige Mauer. Die Wand des bestehenden Plateaus soll dafür nicht geändert werden, wenn dafür unverhältnismäßige finanzielle Mittel notwendig sind.

Der Platz soll so eben nicht nur einfach als Zentrum kulturellen Lebens nutzbar gemacht, sondern es sollen auch die verschiedenen geschichtlichen Aspekte akkurat dokumentiert und dargestellt werden.

 

Der Aufwand der Ausführungsplanung ist auf das notwendigste zu begrenzen und daher auch weitestgehend innerhalb des Amts für Stadtplanung zu realisieren, da durch das Förderprogramm und der Bewilligung für Maßnahmen in zwei Orten (Bieber und Bürgel) nur ein enges Budget zur Verfügung steht und dies möglichst effizient eingesetzt werden soll. Daher sind zu weitreichende und undetailliert formulierte Planungsaufträge an externe Büros nicht zu verantworten, wenn für einen nicht unbedeutenden Teil der Fördergelder erst eine Grundlagenermittlung über Sachverhalte erstellt werden muss, die hinreichend bekannt und mit diesem Antrag auch entsprechend zusammengefasst und veröffentlicht sind.

 

Zu Maßnahme 14.12:

Die für eine Aufwertung im Sinne einer begrünten Wegeverbindung ins Zentrum vorgesehenen Straßen Schifferstraße, Niedergasse, sowie die Verbindung Niedergasse/Am Maingarten sind aufgrund ihres Straßenquerschnittes für eine solche Maßnahme vollkommen ungeeignet. Zudem steht dieses Vorhaben in deutlichem Widerspruch zu den beschriebenen Maßnahmen 14.5, die ebenfalls genau diese Straßen betreffen.

 

Die hierfür vorgesehenen Mittel können somit anderen Maßnahmen zugeführt werden. Die antragstellende Fraktion schlägt hierfür die eigentliche Maßnahme 14.5 vor oder eine zusätzliche finanzielle Unterstützung der beschriebenen Teilrekonstruktion des Stiftshofes zur Nutzung als Stadtteilbüro.

Anlagen:

1.           Konzept Straßengestaltung

2. - 4.    Rahmenpläne Gestaltung Stiftshof

5. - 7.    Rahmenplan Straßenraum „Ortskern Bieber“, „Ortskern Bürgel“ sowie  

            „Ortskern Rumpenheim“

8. - 10.  Gestaltungssatzung Bieber, Bürgel und Rumpenheim

11. -13. Rahmenpläne Dalles

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt, die Anlagen erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.