Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 09. September 2021

 

 

 

 

 

TOP 7
Legale Graffitiwände einrichten
Antrag DIE LINKE. vom 01.07.2021, 2021-26/DS-I(A)0069
Änderungsantrag SPD, B’90/Die Grünen und FDP vom 14.07.2021,
2021-26/DS-I(A)0069/1

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0069/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt im öffentlichen Raum geeignete Flächen für Graffiti-Sprayer - eine sogenannte „Hall of Fame“- ausweisen zu lassen. Ziel soll sein, der lokalen und regionalen Street-Art-Szene legale Möglichkeiten zum Ausüben ihrer Kunst zu geben. Die Flächen sollen durch ein unkompliziertes Verfahren an Künstler:innen vergeben und vom Jugendamt möglichst in Kooperation mit den Quartiersmanagements geplant und durchgeführt werden. Darüber hinaus können weitere Flächen durch zusätzliche Kooperationen – beispielsweise mit Baugenossenschaften, Wohnungsbaugesellschaften und Privatpersonen – erschlossen werden. Zudem sollte den Künstler:innen das Material kostenneutral zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)0069/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt im öffentlichen Raum geeignete Flächen für Graffiti-Sprayer - eine sogenannte „Hall of Fame“- ausweisen zu lassen. Ziel soll sein, der lokalen und regionalen Street-Art-Szene legale Möglichkeiten zum Ausüben ihrer Kunst zu geben. Die Flächen sollen durch ein unkompliziertes Verfahren an Künstler:innen vergeben und vom Jugendamt möglichst in Kooperation mit den Quartiersmanagements geplant und durchgeführt werden. Darüber hinaus können weitere Flächen durch zusätzliche Kooperationen – beispielsweise mit Baugenossenschaften, Wohnungsbaugesellschaften und Privatpersonen – erschlossen werden. Zudem sollte den Künstler:innen das Material kostenneutral zur Verfügung gestellt werden.

 

 

2021-26/DS-I(A)0069

 

Durch Annahme der 2021-26/DS-I(A)0069/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2021-26/DS-I(A)0069.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat möge prüfen und berichten, an welchen zentralen Standorten in Offenbach legale Graffitiwände eingerichtet werden können. Die Standorte sollen insgesamt eine Mindestlänge von 15 Metern haben.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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