Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 09. September 2021

 

TOP 10
Unterstützung des Waldzoos Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-203 (Dez. I, Amt 80) vom 14.07.2021,
2021-26/DS-I(A)0074
Änderungsantrag FREIE WÄHLER vom 31.08.2021, 2021-26/DS-I(A)0074/1

Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 09.09.2021,

2021-26/DS-I(A)0074/2

Änderungsantrag AfD vom 09.09.2021, 2021-26/DS-I(A)0074/3

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0074/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     In Ergänzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom

03.12.2009 (DS I (A) 517/1) wird beschlossen, dass der jährliche Zuschuss für den Betrieb des Waldzoos i .H. v. 10.000 EUR für die nächsten 5 Jahre, d.h. bis Ende 2025 gewährt wird unter der Voraussetzung, dass der Betrieb mindestens im jetzigen Umfang und der aktuellen Qualität fortgeführt wird.

 

2.     Sofern das für Kita- und Schulklassen vorgesehene Kontingent an kostenlosen Eintrittskarten i.H.v. 3.000 EUR nicht ausgeschöpft wird, verbleibt die Differenz beim Waldzoo und wird nicht mit dem jährlichen Zuschuss verrechnet.

 

3.     Künftige Überprüfungen bzw. Verlängerungen erfolgen durch den Magistrat.

 

4.     Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen beim Produktkonto 13050100.7128000080 (Zuschuss Waldzoo Hainbachtal) zur Verfügung.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2021-26/DS-I(A)0074/3

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Punkt 3 der Vorlage wird wie folgt geändert:

 

Künftige Überprüfungen erfolgen durch den Magistrat, Zuschussverlängerungen erfolgen wie bisher durch die Stadtverordnetenversammlung.

 

 

2021-26/DS-I(A)0074/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

2. Sofern das für Kita- und Schulklassen vorgesehene Kontingent an kostenlosen Eintrittskarten i.H.v. 3.000 EUR nicht ausgeschöpft wird, verbleibt die Differenz beim Waldzoo und wird nicht mit dem jährlichen Zuschuss verrechnet.

 

Die Punkte 1., 3., und 4 bleiben unverändert.

 

 

2021-26/DS-I(A)0074/1

 

Durch Annahme der 2021-26/DS-I(A)0074/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2021-26/DS-I(A)0074/1.

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     In Ergänzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 03.12.2009 (DS I (A) 517/1) wird beschlossen, dass der jährliche Zuschuss für den Betrieb des

Waldzoos i.H. v. 10.000 EUR für die nächsten 5 Jahre, d.h. bis Ende 2025 gewährt wird unter der Voraussetzung, dass der Betrieb mindestens im jetzigen Umfang und der

aktuellen Qualität fortgeführt wird.

 

2.     Sofern das für Kita- und Schulklassen vorgesehene Kontingent an kostenlosen

Eintrittskarten i.H. v. 3.000 EUR nicht ausgeschöpft wird, verbleibt die Differenz beim

Waldzoo und wird nicht mit dem jährlichen Zuschuss verrechnet.

 

3.     Künftige Überprüfungen bzw. Verlängerungen erfolgen durch den Magistrat.

 

4.     Die vom Waldzoo jährlich an das Liegenschaftsamt zu entrichtende Erbpacht, wird um 50% reduziert.

 

5.     Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen beim Produktkonto 13050100.7128000080 (Zuschuss Waldzoo Hainbachtal) zur Verfügung.

 

 

2021-26/DS-I(A)0074

 

Durch Annahme der 2021-26/DS-I(A)0074/2 wurden die Absätze 1, 3 und 4 der Drucksache 2021-26/DS-I(A)0074 bereits beschlossenen. Eine weitere Abstimmung über den nachfolgenden Antrag entfällt daher.

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.      In Ergänzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom

03.12.2009 (DS I (A) 517/1) wird beschlossen, dass der jährliche Zuschuss für den Betrieb des Waldzoos i .H. v. 10.000 EUR für die nächsten 5 Jahre, d.h. bis Ende 2025 gewährt wird unter der Voraussetzung, dass der Betrieb mindestens im jetzigen Umfang und der aktuellen Qualität fortgeführt wird.

 

2.      Sofern das für Kita- und Schulklassen vorgesehene Kontingent an kostenlosen Eintrittskarten i.H.v. 3.000 EUR nicht ausgeschöpft wird, erfolgt eine Verrechnung der Differenz mit dem jährlichen Zuschuss. Aufgrund der geringeren Einnahmen während der Corona-Pandemie erfolgt diesbezüglich in 2021 keine Verrechnung.

 

3.      Künftige Überprüfungen bzw. Verlängerungen erfolgen durch den Magistrat.

 

4.      Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen beim Produktkonto 13050100.7128000080 (Zuschuss Waldzoo Hainbachtal) zur Verfügung.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung