Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 09. September 2021

 

 

 

 

 

TOP 22
Einrichtung der Stelle eines Remigrationsbeauftragten
Antrag AfD vom 23.08.2021, 2021-26/DS-I(A)0085

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Magistrat wird beauftragt, ab dem Jahr 2022ff im Stellenplan der Stadt Offenbach die Stelle eines Remigrationsbeauftragten vorzusehen und zu besetzen.

 

Der Remigrationsbeauftragte unterstützt das Regierungspräsidium Darmstadt bei der Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer und berät diese bei der freiwilligen Ausreise im Vorfeld einer drohenden Zwangsabschiebung.

 

Dies gilt ebenfalls für ausreisepflichtige Ausländer mit Duldung sowie alle sonstigen rückreisewilligen Ausländer im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung in ihre jeweiligen Heimatländer.

 

Jeder auf freiwilliger Basis zurückkehrende Ausländer ab 18 Jahren erhält eine einmalige Rückkehrprämie in Höhe von € 1.000,-, bei Personen unter 18 Jahren (Kinder und Jugendliche) verringert sich die Rückkehrprämie auf € 500,- pro Person.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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