Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 13.10.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 09. September 2021
TOP 23
Wohnungen statt Notunterkünfte
Antrag DIE LINKE. vom 24.08.2021, 2021-26/DS-I(A)0087
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 09.09.2021,
2021-26/DS-I(A)0087/1
Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0087/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten,
1. welche Maßnahmen und Möglichkeiten vorhanden und ggf. intensiviert oder ergänzt werden müssen, um die Belegung der Notunterkünfte so gering wie möglich zu halten.
2. mit welchen Maßnahmen Menschen in Notunterkünften betreut und bei ihrer Wohnungssuche unterstützt werden können bzw. die Stadt als vermittelnde Instanz zwischen Vermietern und Wohnungssuchenden agieren kann. Bei der Auslotung dieser Möglichkeiten sollen auch Menschen bedacht werden, die aus dem Frauenhaus oder aus Einrichtungen für psychisch Kranke heraus eine eigene Wohnung suchen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0087/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten,
1. welche Maßnahmen und Möglichkeiten vorhanden und ggf. intensiviert oder ergänzt werden müssen, um die Belegung der Notunterkünfte so gering wie möglich zu halten.
2. mit welchen Maßnahmen Menschen in Notunterkünften betreut und bei ihrer Wohnungssuche unterstützt werden können bzw. die Stadt als vermittelnde Instanz zwischen Vermietern und Wohnungssuchenden agieren kann. Bei der Auslotung dieser Möglichkeiten sollen auch Menschen bedacht werden, die aus dem Frauenhaus oder aus Einrichtungen für psychisch Kranke heraus eine eigene Wohnung suchen.
2021-26/DS-I(A)0087
Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0087/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2016-21/DS-I(A)0087.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, um die seit Jahren bestehende Überlastung der Notunterkünfte zu beenden. Zu prüfen sind insbesondere die Möglichkeiten, dass eine städtische Stelle Wohnungen anmietet und an Menschen weitergibt, die seit längerem in Notunterkünften leben müssen oder dass die Stadt Vermieter:innen Mietgarantien bietet, wenn sie Wohnungen an Menschen vergeben, deren Suche längere Zeit erfolglos war. Das Konzept soll auch Menschen einbeziehen, die aus dem Frauenhaus oder aus Einrichtungen für psychisch Kranke heraus eine eigene Wohnung suchen.
Das Konzept ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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