Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 09. September 2021

 

 

 

 

 

TOP 31
Lebendige Zentren – Aktive Ortskerne Bieber und Bürgel
hier: Grundsatzbeschluss über das Integrierte Städtebauliches Entwicklungskonzept, Programmgebiet sowie Lokale Partnerschaft

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-261 (Dez. IV, Amt 60) vom 25.08.2021,
2021-26/DS-I(A)0096
Änderungsantrag CDU vom 07.09.2021, 2021-26/DS-I(A)0096/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0096

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Die in der Anlage planzeichnerisch dargestellten Gebiete der Ortskerne Bieber und Bürgel werden als Programmgebiet „Lebendige Zentren – Aktive Ortskerne Bieber und Bürgel“ beschlossen.

 

2.     Dem in der Auslage beigefügten Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK), das vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellt wurde, wird als Grundlage für durchzuführende Einzelmaßnahmen und die Zusammensetzung der Lokalen Partnerschaft zugestimmt.

 

Über die Einzelmaßnahmen werden im Zuge des Bearbeitungsfortschritts jeweils Projektbeschlüsse vorbereitet.

 

3.     Die Höhe der im ISEK aufgeführten Einzelmaßnahmen, die im städtischen Haushalt wirksam werden, wird über die Laufzeit des Förderprogramms (10 bis 15 Jahre) auf rd. 14 Mio. € geschätzt. Die Kosten werden in Höhe von zwei Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben durch Fördermittel des Bundes und des Landes aus dem Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ unterstützt.

 

Die Finanzierung der Maßnahmen im Ergebnishaushalt erfolgt über die in einem gemeinsamen Deckungskreis befindlichen Produktkonten 09010600.6779000160 „Aktive Kernbereiche – Ortskerne Bieber und Bürgel bis 2019“ und 09010600.6779000360 „Aktive Kernbereiche – Ortskerne Bieber und Bürgel ab 2020“, für Maßnahmen im Finanzhaushalt über das Produktkonto 09010600.0951003060 „Aktive Kernbereiche – Ortskerne Bieber und Bürgel“, Investitionsnummer 0901060900602001.

 

4.     Der Magistrat wird beauftragt, zügig mit den folgenden Maßnahmen zu beginnen:

 

-        Maßnahme 12.1: Beauftragung eines Kernbereichsmanagers (geschätzte Kosten in Höhe von jährlich rd. 180.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2021 - 2030)

-        Maßnahme 12.2: Einrichtung eines Verfügungsfonds (geschätzte Kosten in Höhe von jährlich rd. 20.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2021 - 2030)

-        Maßnahme 12.3: Beauftragung eines Stadtteilarchitekten (geschätzte Kosten in Höhe von jährlich 10.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2021 - 2030)

-        Maßnahme 12.4: Einrichtung eines Anreizprogramms (geschätzte Kosten in Höhe von jährlich rd. 70.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2021 - 2030)

-        Maßnahmen 12.5: Parkraumkonzept für Bieber und Bürgel (geschätzte Gesamtkosten: 100.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2023 - 2025)

-        Maßnahme Konzept zur charakteristischen Straßenraumgestaltung und Verkehrsberuhigung der Ortskernstraßen (geschätzte Gesamtkosten: 100.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum 2023 - 2025)

-        Maßnahme 12.12 Öffentlichkeitsarbeit (geschätzte Gesamtkosten: 50.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2021 - 2030)

-        Maßnahmen 13.2 und 14.2 Stadtteilbüro mit offenen Treffpunkt in Bieber und Bürgel (geschätzte Gesamtkosten rd. 110.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum 2021 - 2030)

-        Maßnahmen 13.3 und 14.3: Gestaltungssatzungen für den Bieberer und Bürgeler Ortskern (nicht kostenwirksam)

-        Maßnahme 14.1 Umgestaltung des Dalles (geschätzte Kosten:

    750.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum 2023 - 2028).

-        Maßnahme 13.4: bauabschnittsweise Sanierung des Spielplatzes an der Pfarrgasse; unmittelbar: 1. BA (geschätzte Kosten: 25.000,00 €)

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)0096/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

4. Der Magistrat wird beauftragt, zügig mit den folgenden Maßnahmen zu beginnen:

 

-      Maßnahme 12.1: Beauftragung eines Kernbereichsmanagers

Der Arbeitsumfang und die damit verbundenen Ziele des

Kernbereichsmanagers werden im Detail ausgearbeitet und vorgestellt. Bestehende Vereins- und Verwaltungsstrukturen sind zu berücksichtigen und die dort möglichen Verbindungen sollen keinesfalls vom Kernbereichsmanager ersetzt werden, sondern stattdessen dauerhafte Kommunikations- und Handlungswege zwischen den Vereinen und Institutionen vor Ort und den zuständigen Verwaltungsstellen aufgebaut werden. Die Beschlussfassung einer Beauftragung wird erst nach dieser Definition und einer Beschlussfassung darüber, sowie der damit verbundenen finanziellen

Ausstattung getroffen.

 

-        Maßnahme 12.2: Einrichtung eines Verfügungsfonds (geschätzte Kosten in

Höhe von jährlich rd. 20.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2021 - 2030)

Die Beschlussfassung über einen Verfügungsfonds ist in Abhängigkeit von der Beschlussfassung zur Definition der Aufgaben des Kernbereichsmanagers zu fassen.

 

-      Maßnahme 12.3: Beauftragung eines Stadtteilarchitekten (geschätzte Kosten in

Höhe von jährlich 10.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2021 - 2030). Aufgaben und Arbeitsumfang sind vor Beauftragung zur Beschlussfassung auszuarbeiten und vorzustellen.

 

-        Maßnahme Konzept zur charakteristischen Straßenraumgestaltung und

Verkehrsberuhigung der Ortskernstraßen (geschätzte Gesamtkosten:

100.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum 2023 - 2025). Als Grundlage für das

Konzept dienen der beigefügte Rahmenplan Straßengestaltung (Anlage 1),

die beigefügte Detailplanung Stiftshof (Anlage 2-4), sowie die

beigefügten Rahmenpläne (Anlage 5 und 6) für die Gestaltung der Straßen

und Plätze im Bereich der historischen Ortskerne Bieber und Bürgel zur

Grundlage der weiteren Planungen. Zeitgleich sollen dessen Aussagen auch

für den in einer weiteren Anlage (Anlage 7) beigefügten Bereich in

Rumpenheim gelten für eine zukünftige Ausarbeitung und für zwischenzeitlich

anstehende Sanierungsmaßnahmen. Eine möglichst zeitnahe Umwandlung in

einen verkehrsberuhigten Bereich entsprechend des Geltungsbereichs ist

auch hier zeitnah umzusetzen.

 

Das Planungsgebiet wird, wie in der Anlage 5 bis 7 dargestellt, begrenzt durch

den Verlauf der bis Anfang des 19. Jhdt. geschlossenen Ortsmauer und für

Bürgel noch um die Arnoldstraße, sowie der Offenbacher Straße zwischen

Falltorstraße und Schönbornstraße ergänzt.

 

Die Umsetzung der im Konzept festgelegten Vorgaben soll auch bereits nach

Veröffentlichung des Konzepts sukzessive bei Sanierungsmaßnahmen

erfolgen bzw. mindestens entsprechend zielführend berücksichtigt werden.

Im Zuge der Neufestlegung soll ebenfalls zu einem geeigneten Zeitpunkt (z.B.

aktuelle allgemeine Neuausgabe der Personalausweise, (Teil-)Abschluss

Sanierungsmaßnahmen) eine Rückbenennung einzelner Straßennamen

erfolgen:

 

                                    •           Bürgerstraße zu KLICKERGASSE

                                    •           Schifferstraße zu BORNGASSE

                                    •           Sternstraße zu MAINGASSE

                                    •           Karl-Herdt-Weg zu BRIELSWEG

 

Am westlichen Ende der Stiftsstraße soll festgelegt werden, dass die

Wegeführung entlang der Grundstücksgrenze zur Kirche hin entsprechend der

bis 1964 bestehenden Wegeführung wiederhergestellt wird, um von der

Stiftstraße aus einen barrierefreien Zugang in den Kirchhof zu ermöglichen.

Um diesen auch von der Straße „Am Maingarten“ zu ermöglichen wird die

vormals bestehende Treppenanlage wiederhergestellt und gegebenenfalls

erweitert und darüber hinaus eine Rampe angelegt.

Da an dieser wieder anzulegenden Wegeführung kein historisches Pflaster

existiert und auch nie verlegt war, ist eine versickerungsfähige Pflasterung zu

verwenden.

 

Die vor dem Seitenschiffeingang der Kirche bestehende Platzsituation soll

baulich wieder an seine außerordentlich hohe historische Bedeutung erinnern

und der historischen Situation wieder angepasst werden. Hierzu wird die nach

1964 angelegte, nicht barrierefreie Wegeführung zugunsten der

beschriebenen Neuanlegung aufgegeben. Der an dieser Stelle bis 1964

vorhandene Stiftshof wird zunächst in der Fläche freigehalten und

archäologisch untersucht. Der allseits bekannte Torbogen von 1712 wird unter

Verwendung des noch vorhandenen Wappenschlusssteins am

Originalstandort rekonstruiert.

 

Die Details werden mit Hilfe und unter Aufsicht der sachkundigen Bürgeler erarbeitet werden. Dazu wird die dort vorhandene Stromleitung entsprechend umgelegt.

 

Die Ausführungsplanung und Verantwortung für die Umsetzung der

Rekonstruktionen wird dem Verein Pro Bürgel e.V. in Zusammenarbeit mit den

zuständigen Referaten des Stadtplanungsamts und der Unteren

Denkmalschutzbehörde übertragen. Dies gilt auch für die Beauftragung der

ausführenden Unternehmen, die vom Verein organisiert werden und

gegebenenfalls auch Spenden hierfür entgegennehmen können.

Die Finanzierung der Verkehrswegeumbauten erfolgt aus den Fördermitteln

des für solche Maßnahmen erstellten Programms „Mitte machen“. Für die

Rekonstruktion des Stiftshofbogens werden aus dem gleichen Programm dem

Vereine Pro Bürgel zweckgebunden 25.000 € als Förderung zur Verfügung

gestellt. Für die Finanzierung des durch eine originalgetreue Rekonstruktion

weiterer Gebäudeabschnitte anfallenden Mehraufwandes werden nach

Festlegung der Ausgestaltung Modelle erarbeitet, die Spenden inkludieren,

aber auch die Verwendung von Fördermittel begründen können. (Kulturförderung als Identifikationspunkt, zur Einrichtung eines Ortsteilmuseums/Geschäftsstelle Bürgeler Fördervereine wie Pro Bürgel, Bürgel Aktiv etc.).

 

Weitere Gebiete besonderer Sorgfalt stellen aufgrund ihrer archäologischen

Relevanz der Bereich Obertor (Stiftstraße an der Kreuzung zu Arnoldstraße,

sowie der Platz der Gerichtslinde in Bieber dar. Hier wäre eine Planung für

den Platz wünschenswert, die der historischen Bedeutung des Schöffenstuhls

gerecht wird, die diesen sichtbar macht.

Auch eine Grünflächengestaltung oder Straßengestaltung, die frühere

Bebauung ablesbar macht, wären im Detail wünschenswert (in Bieber am

Ausgang der Rathausgasse zur Oberhofstraße, sowie den Verlauf der

früheren „S-Kurve“ vor Durchbruch der Aschaffenburger Straße auf die

Seligenstädter Straße).

 

-        Maßnahmen 13.2 und 14.2 Stadtteilbüro in Bieber und Bürgel (geschätzte

Gesamtkosten rd. 110.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum 2021 - 2030). Das

Stadtteilbüro wird in einen örtlichen Gesamtkontext eingebunden, der gesondert zu entwickeln ist.

 

-        Maßnahmen 13.3 und 14.3: Gestaltungssatzungen für den Bieberer und

Bürgeler Ortskern (nicht kostenwirksam), sowie für den Rumpenheimer

Ortskern auf Basis des jeweiligen Entwurfs (Anlage 8 – 10). Die in der dem

Ursprungsantrag beigefügten Auslage genannten jeweils 10.000 € (insg.

20.000 €) als Kostenaufwand können somit entfallen bzw. anderweitig

eingesetzt werden.

 

Den Entwürfen wird vorbehaltlich der Rechtsprüfung durch betroffene Ämter

gemäß § 91 Abs. 1 Nr. 1 und 7 HBO als Satzung beschlossen. Widerspricht

die Satzung in einzelnen Punkten einer rechtlichen Bestimmung oder stehen

technische Widersprüche einem Beschluss entgegen, sind diese innerhalb

von acht Wochen begründet der Stadtverordnetenversammlung darzulegen

und Lösungsvorschläge zu machen. Werden bis dahin keine derartigen

Hinderungsgründe erklärt, tritt die Satzung zum 1.12.2021 in Kraft.

Der Magistrat kann auch innerhalb dieser Frist Ergänzungen, die er für

notwendig hält, der Satzung beifügen, so lange diese den wesentlichen

Punkten und Zielen der Satzung nicht entgegenstehen.

Antragsteller von Bauanträgen zu Liegenschaften, die innerhalb der jeweiligen

Geltungsbereiche liegen, sollen auf den Inhalt der entsprechenden

Gestaltungssatzung hingewiesen und es soll frühzeitig ein Einvernehmen auf

die inhaltlichen Aspekte der Gestaltungssatzung erzielt werden.

Der Magistrat wird beauftragt, die zentralen Aussagen von Satzung und

Begründung als Broschüre zur Handreichung (für Antragssteller) zu

veröffentlichen.

 

-        Maßnahmen 13.6 und 14.5 Zur Standortprüfung und Einrichtung eines offenen

Treffes für Jugendliche wird zunächst nur geprüft, ob dieser Bedarf nicht

bereits durch die beiden, sehr gut strukturierten Kirchengemeinden abgedeckt

ist und die veranschlagten Mittel somit anderer Stelle sinnvoller eingesetzt

werden können.

 

-     Maßnahme 14.1 Umgestaltung des Dalles (geschätzte Kosten: 750.000,00 €;

vrsl. Umsetzungszeitraum 2023 - 2028). Es ist hier den Vorgaben der

beigefügten Rahmenpläne (Anlage 11-13) zu folgen.

Als Ziel der Planung soll festgelegt werden, dass der Platz so umgestaltet

wird, dass eine kulturelle Nutzung befördert wird. Hierzu werden die Bereiche

nördlich der Brunnenanlage und Treppenanordnung auf Straßenniveau

abgesenkt, wenn eine optisch verträgliche Sperre des Platzes gegen ein

unberechtigtes Befahren mit Kraftfahrzeugen in der weiteren Planung

gefunden wird, die auch trotzdem der gewünschten Nutzung nicht

entgegensteht. Alternativ kann eine Abstufung des Platzes eine Stufenhöhe

unterhalb des Straßenniveaus hergestellt werden.

Die Bäume werden im Bestand belassen, wie auch die Anlage südlich der

bestehenden Stufen, bzw. des Brunnens. Die Stufen und die Brunnenanlage

werden baulich so ergänzt, dass ein optisch ansprechender und

verkehrssicherer

Abschluss des neuen Niveausprungs erreicht wird, der gesamte genannte

südliche Anlagenteil wird gegebenenfalls saniert.

Um eine Entsiegelung der Platzfläche zu fördern, wird auf dem Platz

versickerungsfähiges Pflaster verlegt. Zudem werden die Bereiche historischer

Bebauung als Pflanzbeete kenntlich gemacht. Die Umfassung der Beete soll

entsprechend historischer ortstypischer Gebäudesockel mit einer Bruchsteinmauer niedriger Höhe aus Basalt- Kalk- und/oder Sandsteinen erfolgen, die diese Pflanzbeete einrahmt.

 

Der Standort des historischen Falltors soll archäologisch untersucht und als

Bruchsteinpflasterung (Material entsprechend ortstypisch wie oben erwähnt)

auf Straßenniveau im Platz gemäß dieser Untersuchung deutlich gemacht

werden. Der weitere Verlauf der Ortsmauer entlang des Platzes ist als

Bruchsteinmauer geringer Höhe auszuführen. Eine Absenkung erfolgt am

Ansatz der verbliebenen Platzerhöhung. Die gastronomische Nutzung einer

Fläche unmittelbar der Bäckerei (Außenbewirtschaftung als Café) muss

ermöglicht und in der Ausführungsplanung berücksichtigt werden.

Die Verkehrswege sind noch mit Bestandspflaster unterlegt, welches freigelegt

werden soll. Die Gehwege werden gegebenenfalls auf Straßenniveau

abgesenkt, so dass eine Platzsituation von Hauswand zu Hauswand entsteht.

Es soll jedoch umlaufend entsprechend einer wahrscheinlich durch

Kanalbauten bereits gegebenen linienförmigen Störung des Bestandspflasters

ein Streifen leichter nutzbarer Pflasterung für Rollatoren, Fahrräder und

andere entsprechende Nutzungen vorgesehen werden.

In der Offenbacher Straße ist ebenfalls von der Falltorstraße (inklusive) bis zur

Ecke Schönbornstraße (exklusive) das Bestandspflaster freizulegen. Hier ist

ebenfalls ein Streifen neu gelegtes Pflaster oder großformatiger Bodenplatten

einzulegen, der die Durchfahrt für Fahrräder entlang der Rumpenheimer/

Offenbacher Straße erleichtert und an die entsprechenden Streifen des

Platzes anschließt. Bei zu starker Störung des Bestandspflasters oder zu

geringen verwertbaren Bestandflächen ist eine Neupflasterung des gesamten

Verkehrsweges auszuführen.

Für die kulturelle Nutzung ist eine zentrale witterungsgeschützte

Stromversorgung vorzusehen, die das Aufstellen einer mobilen

Stromversorgung dauerhaft ersetzt.

Die Ausführungsplanung ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen

durchzuführen. Für Detailfragen kann gegebenenfalls ein entsprechend

eingeschränkter Wettbewerb ausgelobt werden. Es wird jedoch empfohlen,

innerhalb der entsprechenden Referate des Stadtplanungsamtes diese

durchzuführen, gegebenenfalls mit der Unterstützung externer Planungsbüros.

 

-     Maßnahme 14.12 Aufwertung und Gestaltung der Verbindung zwischen

Mainufer, Dalles und dem Versorgungskern wird nicht verfolgt. Die

veranschlagten Mittel werden anderen Maßnahmen zugeführt.

 

5.         Dem in der dem Ursprungsantrag beigefügten Auslage oft genannten Vorhaben von Fassadenbegrünungen an historischen Fassaden wird widersprochen. Eine Fassadenbegrünung kann nicht eingefordert werden, wenn diese im Widerspruch zu denkmalpflegerischen Vorgaben steht oder langfristig sogar zu Schäden führen würde.

 

 

2021-26/DS-I(A)0096

 

Herr Stv. Dominik Mangelmann (CDU) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte 1 – 3 und 4. Des Weiteren beantragt er Einzelabstimmungen der in Punkt 4 des Antrags aufgeführten Maßnahmen.

 

 

2021-26/DS-I(A)0096 (Punkte 1 – 3)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.      Die in der Anlage planzeichnerisch dargestellten Gebiete der Ortskerne Bieber und Bürgel werden als Programmgebiet „Lebendige Zentren – Aktive Ortskerne Bieber und Bürgel“ beschlossen.

 

2.      Dem in der Auslage beigefügten Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK), das vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellt wurde, wird als Grundlage für durchzuführende Einzelmaßnahmen und die Zusammensetzung der Lokalen Partnerschaft zugestimmt.

Über die Einzelmaßnahmen werden im Zuge des Bearbeitungsfortschritts jeweils Projektbeschlüsse vorbereitet.

 

3.      Die Höhe der im ISEK aufgeführten Einzelmaßnahmen, die im städtischen Haushalt wirksam werden, wird über die Laufzeit des Förderprogramms (10 bis 15 Jahre) auf rd. 14 Mio. € geschätzt. Die Kosten werden in Höhe von zwei Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben durch Fördermittel des Bundes und des Landes aus dem Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ unterstützt.

Die Finanzierung der Maßnahmen im Ergebnishaushalt erfolgt über die in einem gemeinsamen Deckungskreis befindlichen Produktkonten 09010600.6779000160 „Aktive Kernbereiche – Ortskerne Bieber und Bürgel bis 2019“ und 09010600.6779000360 „Aktive Kernbereiche – Ortskerne Bieber und Bürgel ab 2020“, für Maßnahmen im Finanzhaushalt über das Produktkonto 09010600.0951003060 „Aktive Kernbereiche – Ortskerne Bieber und Bürgel“, Investitionsnummer 0901060900602001.

 

 

2021-26/DS-I(A)0096 (Punkt 4, Maßnahme 12.1)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

4.            Der Magistrat wird beauftragt, zügig mit den folgenden Maßnahmen zu beginnen:

 

-        Maßnahme 12.1: Beauftragung eines Kernbereichsmanagers (geschätzte Kosten in Höhe von jährlich rd. 180.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2021 - 2030)

 

 

2021-26/DS-I(A)0096 (Punkt 4, Maßnahme 12.2)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

4.            Der Magistrat wird beauftragt, zügig mit den folgenden Maßnahmen zu beginnen:

 

-        Maßnahme 12.2: Einrichtung eines Verfügungsfonds (geschätzte Kosten in Höhe von jährlich rd. 20.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2021 - 2030)

 

 

2021-26/DS-I(A)0096 (Punkt 4, Maßnahme 12.3)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

4.         Der Magistrat wird beauftragt, zügig mit den folgenden Maßnahmen zu beginnen:

 

-        Maßnahme 12.3: Beauftragung eines Stadtteilarchitekten (geschätzte Kosten in Höhe von jährlich 10.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2021 - 2030)

 

 

2021-26/DS-I(A)0096 (Punkt 4, Maßnahme 12.4)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

4.         Der Magistrat wird beauftragt, zügig mit den folgenden Maßnahmen zu beginnen:

 

-        Maßnahme 12.4: Einrichtung eines Anreizprogramms (geschätzte Kosten in Höhe von jährlich rd. 70.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2021 - 2030)

 

 

2021-26/DS-I(A)0096 (Punkt 4, Maßnahme 12.5)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

4.         Der Magistrat wird beauftragt, zügig mit den folgenden Maßnahmen zu beginnen:

 

-        Maßnahmen 12.5: Parkraumkonzept für Bieber und Bürgel (geschätzte Gesamtkosten: 100.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2023 - 2025)

 

 

2021-26/DS-I(A)0096 (Punkt 4, Maßnahme Konzept zur charakteristischen Straßenraumgestaltung und Verkehrsberuhigung der Ortskernstraßen)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

4.         Der Magistrat wird beauftragt, zügig mit den folgenden Maßnahmen zu beginnen:

 

-        Maßnahme Konzept zur charakteristischen Straßenraumgestaltung und Verkehrsberuhigung der Ortskernstraßen (geschätzte Gesamtkosten: 100.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum 2023 - 2025)

 

 

2021-26/DS-I(A)0096 (Punkt 4, Maßnahme 12.12)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

4.         Der Magistrat wird beauftragt, zügig mit den folgenden Maßnahmen zu beginnen:

 

-        Maßnahme 12.12 Öffentlichkeitsarbeit (geschätzte Gesamtkosten: 50.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum: 2021 - 2030)

 

 

2021-26/DS-I(A)0096 (Punkt 4, Maßnahmen 13.2 und 14.2)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

4.         Der Magistrat wird beauftragt, zügig mit den folgenden Maßnahmen zu beginnen:

 

-        Maßnahmen 13.2 und 14.2 Stadtteilbüro mit offenen Treffpunkt in Bieber und Bürgel (geschätzte Gesamtkosten rd. 110.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum 2021 - 2030)

 

 

2021-26/DS-I(A)0096 (Punkt 4, Maßnahmen 13.3 und 14.3)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

4.         Der Magistrat wird beauftragt, zügig mit den folgenden Maßnahmen zu beginnen:

 

-        Maßnahmen 13.3 und 14.3: Gestaltungssatzungen für den Bieberer und Bürgeler Ortskern (nicht kostenwirksam)

 

 

2021-26/DS-I(A)0096 (Punkt 4, Maßnahme 14.1)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

4.         Der Magistrat wird beauftragt, zügig mit den folgenden Maßnahmen zu beginnen:

 

-        Maßnahme 14.1 Umgestaltung des Dalles (geschätzte Kosten:

    750.000,00 €; vrsl. Umsetzungszeitraum 2023 - 2028).

 

 

2021-26/DS-I(A)0096 (Punkt 4, Maßnahme 13.4)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

4.         Der Magistrat wird beauftragt, zügig mit den folgenden Maßnahmen zu beginnen:

 

-        Maßnahme 13.4: bauabschnittsweise Sanierung des Spielplatzes an der Pfarrgasse; unmittelbar: 1. BA (geschätzte Kosten: 25.000,00 €)

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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