Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 10.05.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-II(A)0002Ausgegeben am 22.09.2021

Eing. Dat. 11.02.2021

 

 

 

 

Unabhängige Beschwerdestelle gemäß § 32 Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz

hier: Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.08.2018,

2016-21/DS-I(A)0451

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2021-056 (Dez. III, Amt 53) vom 10.02.2021

 

 

Der Magistrat hat am 10.02.2021 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der beigefügte Tätigkeitsbericht der Unabhängigen Beschwerdestelle der Stadt Offenbach am Main für das Jahr 2020 wird der Stadtverordnetenversammlung vom Magistrat zur Kenntnisnahme vorgelegt und gem. § 8 Abs. 2 GO der Stadtverordnetenversammlung als II(A)-Drucksache veröffentlicht.

 

 

Begründung:

 

Mit dem Beschluss 2016-21/DS-I(A)0451 der Stadtverordnetenversammlung vom 16.08.2018 wurde der Einrichtung einer Unabhängigen Beschwerdestelle gemäß § 32 des Hessischen Gesetzes über Hilfen bei psychischen Krankheiten

(Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz - PsychKHG) zugestimmt. Die Geschäftsordnung für die unabhängige Beschwerdestelle wurde beschlossen.

 

Nach § 2 der Geschäftsordnung legt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung jährlich den Bericht der Unabhängigen Beschwerdestelle vor. Über die in § 2 der Geschäftsordnung erwähnte Dokumentation hinaus wird der Magistrat beauftragt, jährlich im Ausschuss für Soziales und Integration zu berichten.

Anlagen:

 

1.    Tätigkeitsbericht der Unabhängigen Beschwerdestelle für das Jahr 2020

2.    Geschäftsordnung der Unabhängigen Beschwerdestelle nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz für die Stadt Offenbach am Main

 

 

Hinweis: Der II(A) Bericht und die Anlagen wurden den Stadtverordneten in elektronischer Form (Cloud) zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 

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