Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0121Ausgegeben am 23.09.2021

Eing. Dat. 23.09.2021

 

 

 

 

 

Grundstückserwerb Senefelderstraße 166, 63069 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-304 (Dez. I, Amt 80) vom 22.09.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main übt ihr dingliches Vorkaufsrecht an dem Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 20 Nr. 70/18 = 1.402 m², Senefelderstraße 166, aus und erwirbt es zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 1.250.000,00 EUR und wird nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt getragen.

4.     Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 1.350.000,00 EUR stehen im Haushaltsjahr 2021 beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

5.     Nach erfolgter Ausübung wird das Grundstück in die Kapitalrücklage der GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbH Offenbach am Main eingelegt. Der bilanzierungsfähige Wert der Finanzanlage „Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO)“ in der Bilanz der Stadt Offenbach am Main erhöht sich infolgedessen entsprechend.

6.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Begründung:

 

Das Grundstück wurde mit Kaufvertrag vom 20.08.2021 veräußert. Der Vertrag ging am 27.08.2021 bei der Stadt Offenbach ein. Auf dem Grundstück befindet sich ein Bürogebäude, welches teilweise vermietet ist.

 

Das Gebäude Senefelderstraße 166 steht in der direkten Nachbarschaft sowohl zur Senefelderstraße 162 als auch zur Jacques-Offenbach-Straße 22, so dass mit einem möglichen Ankauf eine Erweiterung der Büroflächen sowohl für den Standort Stadtwerke (GBM, SOH und/oder OPG) als auch für den Standort GBO einfacher umsetzbar würde. Der Einzugstermin der GBM in das „Frank“-Gebäude wird sich verzögern, so dass eine Lösung gesucht wird, die den aktuellen Bedarf nach Büroflächen kurzfristig decken könnte.

 

Weiterhin ist das Zollamt in der Nutzungszeit begrenzt und wird spätestens in 2 Jahren aus der Nutzung für die Kreativwirtschaft wegfallen, dafür ist ein Ersatz zu finden.

 

Außerdem erfüllen die Büroräume der Jacques-Offenbach-Straße 22 nicht mehr die aktuellen Bedarfe nach adäquaten und modernen Büroräumen (zu kleine Büros, keine Begegnungsflächen, enge Flure etc.), so dass den Anforderungen der Mitarbeiter der GBO nach angemessenen Flächen derzeit zwar gerade noch aber auf absehbare Zeit nicht nachgekommen werden kann. Daher ist es erstrebenswert, weitere zusätzliche Flächen in einer näheren Umgebung zu den Stadtwerken zu erwerben. Mit der Ausbaureserve, die bei dieser Fläche gesehen wird, ist der Ankauf wirtschaftlich gut vertretbar.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Wege des Nachtrags, da es noch Abstimmungsbedarf gab. Eine Abgabe im regulären Geschäftsgang war daher nicht möglich.

 

* redaktionell geändert

Anlagen:

Lageplan*

Nichtöffentliche Anlage

 

*Hinweis: Der Antrag und Lageplan werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.

 

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