Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 06.12.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0123Ausgegeben am 23.09.2021
Eing. Dat. 23.09.2021
Stellplatzsatzung am Kaiserlei anpassen
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 23.09.2021
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat der Stadt Offenbach wird aufgefordert, die Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge sowie von Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung) vom 29. August 2019 mit dem Ziel zu überprüfen, in der Sonderzone 1 einen flexibleren Stellplatzschlüssel zu ermöglichen und der Stadtverordnetenversammlung gegebenenfalls eine entsprechend geänderte Stellplatzsatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Eine mögliche Anpassung der Stellplatzsatzung sollte ohne Ausweitung der Baufenster, d.h. der überbaubaren Grundstücksfläche, erfolgen.
Begründung:
Die Stellplatzsatzung bestimmt das Mindestmaß der erforderlichen Stellplätze, in der Sonderzone 1 handelt es sich dabei zugleich um das zulässige Höchstmaß.
Im konkreten Fall von Bürogebäuden sind dies höchstens 1 Stellplatz je 120 qm Nutzfläche beziehungsweise höchstens 2 je Nutzungseinheit.
Die Regelung fußt auf der gemeinsamen Rahmenplanung der Städte Frankfurt und Offenbach für den Stadtteil Kaiserlei und den entsprechenden verkehrlichen Annahmen und wurde zwischen den Städten im Jahr 1999 als Grundlage für die Entwicklung des Stadtteils vereinbart. Sowohl im Rahmen der Planfeststellung für den Umbau der Autobahnanschlussstelle Kaiserlei inkl. der umliegenden Straßen als auch in den inzwischen rechtsverbindlichen Bebauungsplänen, liegen diese Annahmen weiterhin zu Grunde. Sie wurden im Zuge der gemeinsamen Fortschreibung des Rahmenplans im Jahr 2013 beibehalten.
Die in der Stellplatzsatzung festgelegte Sonderzone 1 gilt als durch den ÖPNV gut erschlossen. Trotz alledem hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass das in der Satzung festgelegte Höchstmaß die Ansiedlung von Unternehmen stark erschwert.
Ebenso kann das Mindestmaß investitionshemmend wirken.
Deshalb sollten in Abstimmung mit der Stadt Frankfurt die Grundlagen
überprüft und in der Stellplatzsatzung eine flexiblere Regelung angestrebt werden.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.