Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07. Oktober 2021

 

 

 

 

 

TOP 13
Jahresabschluss des ESO Eigenbetriebes zum 31.12.2020, Ergebnisverwendungsvorschlag und Entlastung der Betriebsleitung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-276 (Dez. III, ESO) vom 08.09.2021 vom 08.09.2021, 2021-26/DS-I(A)0106

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen zum 31.12.2020 (Anlage 1) wird festgestellt.

 

2.    a) Die Betriebsleitung schlägt vor, die erwirtschaftete Verzinsung des eingesetzten Kapitals der hoheitlichen Bereiche in Höhe von 436.687,60 €. zuzüglich einer Entnahme aus dem Gewinn des Betriebes gewerblicher Art „DSD" in Höhe von 73.312,40 €, somit in Summe 510.000 €, auszuschütten.

 

       b) Der darüber hinausgehende Gewinn des Jahres 2020 in Höhe von 2.740.533,64 € wird nach Ausgleich der noch anfallenden Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag auf die Gewinne der Sparten „DSD" und „Krematorium" der Allgemeinen Rücklage des Eigenbetriebs zugeführt.

 

3.    Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

Herr Stv. Walter (CDU) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte 1, 2 und 3.

 

 

2021-26/DS-I(A)0106 (Punkt 1)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen zum 31.12.2020 (Anlage 1) wird festgestellt.

 

 

2021-26/DS-I(A)0106 (Punkt 2)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

2.    a) Die Betriebsleitung schlägt vor, die erwirtschaftete9* Verzinsung des eingesetzten Kapitals der hoheitlichen Bereiche in Höhe von 436.687,60 €. zuzüglich einer Entnahme aus dem Gewinn des Betriebes gewerblicher Art „DSD" in Höhe von 73.312,40 €, somit in Summe 510.000 €, auszuschütten.

b) Der darüber hinausgehende Gewinn des Jahres 2020 in Höhe von 2.740.533,64 € wird nach Ausgleich der noch anfallenden Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag auf die Gewinne der Sparten „DSD" und „Krematorium" der Allgemeinen Rücklage des Eigenbetriebs zugeführt.

 

 

2021-26/DS-I(A)0106 (Punkt 3)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

3.    Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung