Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07. Oktober 2021

 

 

 

 

 

TOP 24
Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/24
hier: Mehrkostenvorlage für das Projekt Erweiterungsbau mit Cafeteria, Küche,
Büro und Betreuungsräumen sowie Kanalsanierung an der Humboldtschule, Humboldtstraße 30, Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-300 (Dez. IV, OPG und Amt 60) vom 22.09.2021,
2021-26/DS-I(A)0120

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gegen die Stimmen der Fraktion FREIE WÄHLER und bei Enthaltung der Fraktion AfD mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.         Der Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Errichtung eines neuen Betreuungsgebäudes sowie zur erforderlichen Kanalsanierung an der Humboldtschule in Offenbach am Main wird zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich gemäß der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung um 1.960.000,00 € von 4.000.000,00 € auf 5.960.000,00 €.

 

2.      Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 1.960.000,00 € stehen wie folgt auf dem Produktkonto 03010100.0951000060, Investitionsnummer 0301010900601904 „Neubau Cafeteria an der Humboldtschule – KIP II“, zur Verfügung:

 

Haushaltsmittel 2019:                                                 700.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                                              1.500.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:                                                 300.000,00 €

Haushaltsmittel 2022:                                              2.500.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:                                                 960.000,00 €

gesamt:                5.960.000,00 €

 

Die Erhöhung der Gesamtkosten auf 5.960.000,00 € sowie die erforderlichen Mittelanpassungen erfolgen im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 und vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2022 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

Die jährlich anfallenden Folgekosten verändern sich gegenüber dem Übertragungsbeschluss vom 04.06.2020 nicht.

 

3.      Die Abwicklung der Maßnahme wurde der OPG ab Leistungsstufe I (Projektleitung und Projektsteuerung), gemäß dem Beschluss aus dem Magistrat vom 03.06.2020 übertragen (Nachtragsvorlage an den Magistrat Nr. 2020-232).

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung