Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07. Oktober 2021

 

 

TOP 25
Grundstückserwerb Senefelderstraße 166, 63069 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-304 (Dez. I, Amt 80) vom 22.09.2021,
2021-26/DS-I(A)0121

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main übt ihr dingliches Vorkaufsrecht an dem Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 20 Nr. 70/18 = 1.402 m², Senefelderstraße 166, aus und erwirbt es zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 1.250.000,00 EUR und wird nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie Pfand- und Lastenfreiheit gezahlt.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Stadt getragen.

4.     Die erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 1.350.000,00 EUR stehen im Haushaltsjahr 2021 beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

5.     Nach erfolgter Ausübung wird das Grundstück in die Kapitalrücklage der GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbH Offenbach am Main eingelegt. Der bilanzierungsfähige Wert der Finanzanlage „Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO)“ in der Bilanz der Stadt Offenbach am Main erhöht sich infolgedessen entsprechend.

6.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung