Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 16.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07. Oktober 2021

 

 

 

 

 

TOP 27
Stellplatzsatzung am Kaiserlei anpassen
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 23.09.2021, 2021-26/DS-I(A)0123

Ergänzungsantrag Ofa vom 06.10.2021, 2021-26/DS-I(A)0123/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0123

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird aufgefordert, die Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge sowie von Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung) vom 29. August 2019 mit dem Ziel zu überprüfen, in der Sonderzone 1 einen flexibleren Stellplatzschlüssel zu ermöglichen und der Stadtverordnetenversammlung gegebenenfalls eine entsprechend geänderte Stellplatzsatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Eine mögliche Anpassung der Stellplatzsatzung sollte ohne Ausweitung der Baufenster, d.h. der überbaubaren Grundstücksfläche, erfolgen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2021-26/DS-I(A)0123/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

Bei der Überprüfung der Notwendigkeit eines flexiblen Stellplatzbedarfs sind neue Mobilitätskonzepte und –technologien wie z. B. Bike- und Carsharing, Elektromobilität (Ladestationen) oder autonome Fahrsysteme und die Verkehrsplanung für alle Verkehrsträger zu berücksichtigen, wie im Klimakonzept 2035 (Handlungsfeld 6 – Mobilität, S. 65 ff) empfohlen.

 

Die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs ist zu berücksichtigen. Insbesondere ist zu prüfen, ob durch eine Änderung des Stellplatzschlüssels für den automobilen Individualverkehr Konfliktpotenziale zu Zielen der ÖPNV-Entwicklung und des Klima- und Umweltschutzes entstehen.

 

Die Zielsetzungen des Masterplans Offenbach sind zu berücksichtigen.

 

 

2021-26/DS-I(A)0123

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird aufgefordert, die Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge sowie von Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung) vom 29. August 2019 mit dem Ziel zu überprüfen, in der Sonderzone 1 einen flexibleren Stellplatzschlüssel zu ermöglichen und der Stadtverordnetenversammlung gegebenenfalls eine entsprechend geänderte Stellplatzsatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Eine mögliche Anpassung der Stellplatzsatzung sollte ohne Ausweitung der Baufenster, d.h. der überbaubaren Grundstücksfläche, erfolgen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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