Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 07. Oktober 2021

 

 

 

 

 

TOP 30
Stationäre und mobile Impfangebote – Mobiles Impfen 2.0

hier: Vergabebeschluss und Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel gem. § 100 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-317 (Dez. II, Amt 53) vom 06.10.2021,

2021-26/DS-I(A)0126

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.         Der Vergabe eines Dienstleistungsauftrags für stationäre und mobile Impfangebote in der Stadt Offenbach, zunächst bis 30.04.2022, an die Ecolog Deutschland GmbH, zum geprüften Angebotspreis von 1.068.629,52 EUR € brutto wird zugestimmt.

 

2.         Die Kosten für das stationäre und mobile Impfangebot werden zu 100 % durch Zuwendungen des Landes und des Bundes gedeckt.

 

3.         Die außerplanmäßigen Mittel für 2021 gem. § 100 HGO in Höhe von 456.000,00 € werden auf einem neu anzulegenden Produktkonto (Mittel ggf. nach 2022 übertragbar) im Budget von Amt 53 bereitgestellt. Deckung erfolgt durch Einnahmen aus Erstattungen des Landes / Bundes in Höhe von 456.000,00 €. Die Einnahmen werden ebenfalls auf neu anzulegenden Produktkonten vereinnahmt.

 

4.         Die erforderlichen Aufwendungen und Erträge für das Jahr 2022 in Höhe von 613.000,00 € werden durch Amt 53 über die Änderungsliste Stadtverordnetenversammlung auf den entsprechenden Produktkonten aus Punkt 3 eingeplant.

 

5.         Der Betrieb der IT war nicht Teil des ausgeschriebenen Leistungspakets. Bei einer Preissteigerung wird ein erweiterter Vergabebeschluss notwendig.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung