Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0133Ausgegeben am 20.10.2021

Eing. Dat. 07.10.2021

 

 

 

Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-322 (Dez. III, OE 58) vom 06.10.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1. Der Jahresabschluss der MainArbeit zum 31.12.2020 wird in der vorgelegten Fassung entgegengenommen. Er wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 24.279.225,47 € und einem Jahresverlust in Höhe von 838.524,81 € festgestellt. Der Jahresverlust soll aus der Gewinnrücklage finanziert werden.

 

2. Der Geschäftsführer der MainArbeit wird für das Geschäftsjahr 2020 entlastet.

 

 

Begründung:

 

Die MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach ist ein Eigenbetrieb der Stadt Offenbach. Das Stammkapital beträgt 50.000 €. Zur Stärkung des Eigenkapitals des Eigenbetriebs wurden Einzahlungen der Stadt Offenbach in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 in Höhe von 1.000.000 € in die Kapitalrücklage eingestellt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 erfolgte durch den Wirtschaftsprüfer EverheimStuible Treuberater, Stuttgart Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde erteilt (vgl. WP-Bericht Blatt 23 Punkt VII).

 

Das negative Jahresergebnis ist im Wesentlichen entstanden, weil der Bund bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 einen Erstattungsanspruch in Höhe von 680 T€ festgestellt hat. Trotz vorheriger Absprache mit der vorherigen Prüferin des BMAS über die Buchung der Personalkosten im Jahreswechsel 2017/2018 wurde die Vorgehensweise durch einen neuen Prüfer beanstandet.

 

Die Betriebskommission des Eigenbetriebs MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach hat in ihrer Sitzung am 21.09.2021 dieser Vorlage zugestimmt.

Anlage:

Jahresabschluss 2020

 

Hinweis: Antrag und Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

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