Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0161Ausgegeben am 28.10.2021

Eing. Dat. 28.10.2021

 

 

 

Haltestellenkonzept der Stadt Offenbach am Main, 3. Bauabschnitt

hier: Erweiterter Projektbeschluss und Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel gemäß

§ 100 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-370 (Dez. IV, Amt 60) vom 27.10.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Der Projektbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2019,

Nr. 2016-21/DS-I(A)0667 zum Projekt „Haltestellenkonzept der Stadt Offenbach am Main, 3. Bauabschnitt“ mit einem Kostenaufwand von insgesamt 4.950.000,00 €, wird wie folgt angepasst:

 

Den aktualisierten Projektkosten auf Grundlage der vom Ingenieurbüro G.U.B. Ingenieur AG, An der Fahrt 13, 55124 Mainz, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement aktualisierten und vom Revisionsamt geprüften Kostenzusammenstellung in Höhe von 5.495.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.  Die erforderlichen Mittel werden bei dem Produktkonto 12010100.0952009160, Investitionsnummer 1201010900601505 “Haltestellenkonzept III“ wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2021 und früher:                                           4.950.000,00 €

Außerplanmäßige Mittel 2021:                                                   545.000,00 €

Gesamt:                                                                                       5.495.000,00 €

 

Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel in Höhe von 545.000,00 € erfolgt zur Vermeidung von Regressansprüchen mittels Beschluss gemäß § 100 HGO außerplanmäßig. Die Leistungen sind abgeschlossen und sind sofort zur Zahlung fällig.

 

Die Deckung erfolgt durch Reduzierung der Planmittel 2021 um 545.000,00 € auf dem Produktkonto 12010100.0500000160, Investitionsnummer 1201010500601201 „Erschließung Bürgel-Ost“. Um das Vorhaben „Erschließung Bürgel-Ost“ wie vorgesehen zu realisieren, müssen diese Mittel in 2022 wieder bereitgestellt werden. Dies erfolgt ebenfalls im Rahmen der Haushaltsplanung 2022.

 

3.    Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Fördermittel GVFG/FAG

Produktkonto 12010100.3601000260:                                 3.474.200,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                      2.020.800,00 €

 Gesamt:                                                                                      5.495.000,00 €

 

4.    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten erhöhen sich von 374.238,86 € um 125.132,00 € auf insgesamt 499.370,86 €. Diese sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der

o. g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich nicht und sind bereits in Höhe von 35.395,18 € / p. a. bei dem Produktkonto 12010100.6165000220 „Instandhaltung Straßen und Wege, Gemeindestraßen“ in 2019 und den Folgehaushaltsjahren veranschlagt.

 

 

Begründung:

 

Durch Projektbeschluss vom 19.09.2019, Nr. 2016-21/DS-I(A)0667 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Projekt „Haltestellenkonzept der Stadt Offenbach am Main, 3. Bauabschnitt“ mit einem Kostenaufwand von insgesamt 4.950.000,00 € zugestimmt.

 

Die Baumaßnahme ist fertiggestellt und von der ausführenden Baufirma „JOSEF HELL Bauunternehmen GmbH“ schlussgerechnet. Die Baufirma hat mit der Schlussrechnung Mehrkosten eingereicht.

 

Diese Mehrkosten wurden zuvor nicht von der Baufirma angezeigt, sodass hier erst mit der Schlussrechnung die Mehrkosten geprüft werden können.

 

Die Mehrkosten in Höhe von 545.000,00 € resultieren größtenteils aus Mehrmengen zu den vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Mehrmengen entstanden durch die Ausweitung der Baugrenzen bei der überwiegenden Anzahl der 71 hergestellten Haltestellen, um die baulichen Übergänge zum Bestand zu optimieren und die Barrierefreiheit zu gewährleisten.        

 

Weitere Mehrkosten sind durch Umplanungen entstanden. So wurde aufgrund von Anforderungen des ZWO partiell ein faserverstärkter Asphalt anstatt der geplanten Betonfahrbahn in den Anfahrbereichen der Busse verbaut.

 

Die Zusammensetzung der Mehrkosten in Höhe von insgesamt 545.000,00 € stellt sich entsprechend wie folgt dar:

 

Gesamtforderung Schlussrechnung (Teil 1 bis 4):                   820.373,74 €

Bereits geleistete Teilzahlung auf Schlussrechnung           - 295.000,00 €

Zwischensumme:                                                                      = 525.373,74 €

Rundung und Unvorhergesehenes (3,74%):                        +   19.626,26 €

Summe:                                                                                       = 545.000,00 €

 

Die bisher beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 4.950.000,00 € erhöhen sich somit auf nunmehr 5.495.000,00 €.

 

Die hier zusammengestellten Mehrkosten sind noch ungeprüft und können sich nach abschließender Prüfung noch reduzieren.

Weitere Mehrkosten für die Bauleistungen sind jedoch ausgeschlossen, da die Maßnahme abgeschlossen ist.

 

Die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 545.000,00 € ist erforderlich, um die vorliegenden Mehrkosten zu beauftragen und die Schlussrechnung der Baufirma zu zahlen. Die Mittel können zunächst aus dem Produktkonto „Erschließung Bürgel-Ost“ genommen werden, ohne dass das Voranschreiten des Projekts beeinträchtigt wird. Um das Vorhaben Bürgel-Ost wie vorgesehen zu realisieren, müssen diese Mittel im Folgejahr 2022 wieder bereitgestellt werden.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Anlage:

Kostenkontrolltabelle

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.