Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 08.05.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0155/1Ausgegeben am 04.11.2021

Eing. Dat. 04.11.2021

 

 

 

 

 

Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Senefelderstraße 97

Änderungsantrag AfD vom 04.11.2021

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Punkt 2 der Vorlage wird wie folgt geändert:

 

2.         Der Erbbauzins wird für die ersten 10 Jahre der Laufzeitverlängerung neu festgesetzt auf 4.364,80 EUR/Jahr (12,80 EUR/m2 und bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten) Kontonummer 5300000180 (Erbbauzins) vereinnahmt.

 

Nach Ablauf der 10-Jahresfrist und danach alle 5 Jahre wird der Erbbauzins entsprechend der Veränderung des Verbaucherpreisindex neu festgesetzt.

 

Für den Fall einer Veräußerung des Erbbaurechts wird der Stadt Offenbach am Main ein dingliches Vorkaufsrecht eingeräumt.

 

 

Begründung:

 

Erfolgt mündlich.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

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