Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0163/2Ausgegeben am 11.11.2021

Eing. Dat. 11.11.2021

 

 

 

 

 

Katastrophenvorsorge für die Offenbacher Bevölkerung

Änderungsantrag SPD, B‘90/Die Grünen und FDP vom 10.11.2021

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Umsetzung des Schwammstadtkonzepts als Teil der Katastrophenvorsorge

 

Die Stadt Offenbach bekennt sich zum Konzept der Schwammstadt.

Bei allen Planungen und Maßnahmen, die den Wasserhaushalt betreffen, ist das Konzept der Schwammstadt mitzudenken und zu berücksichtigen:

 

- Entsiegelung von Flächen, um mehr Regenwasser zu versickern,

- Rückhaltung von Niederschlagswasser bei Regenereignissen zur zeitversetzten Versickerung,

- Rückhaltung von Niederschlagswasser bei Regenereignissen zur zeitversetzten Abgabe der Regenvolumina an die Kanalisation,

- Verdunstung so wie Nutzung von Niederschlagswasser.

 

Zur besseren Versickerung von Regenwasser müssen weitere Flächen entsiegelt und in ihrer Qualität verbessert werden, insbesondere gilt das für Flächen, die von Starkregenereignissen betroffen sind.

 

Zum Bevölkerungsschutz im Katastrophenfall ist zudem der Aufbau weiterer Warnsysteme in Form von Sirenenanlagen vorzusehen.

 

 

Begründung.

 

Der Klimawandel ist in Offenbach angekommen: Hitze, Bodentrockenheit und vermehrte Starkregenereignisse erfordern Klimaanpassungsmaßnahmen. Hierzu bietet sich das Konzept der Schwammstadt als ein zentraler Baustein zur Reduzierung dieser negativen Klimafolgen an. Dem lässt sich wirksam begegnen, indem ein möglichst großer Anteil des Regenwassers in Grünfreiflächen, Mulden und Rigolen versickern kann. Die weitere Versiegelung von Böden ist auf ein Mindestmaß zu begrenzen, Flächen müssen wieder entsiegelt werden.

 

Ortsnahe Versickerung und lebendige Böden sind natürliche Voraussetzungen für eine nachhaltige Bewässerung von Grünflächen und Bäumen, sie bieten zugleich auch Schutz vor möglichen Bauschäden, wie z. B. Setzrissen.

 

Das alles kommt auch der Natur und Hitzevorsorge zugute: Mehr Grün wirkt erheblich gegen die Überhitzung der Stadt, mehr Grün spendet Verdunstungskälte und Schatten, verbessert die allgemeine Lebensqualität.

Dennoch kann die Schwammstadt nicht alle Probleme lösen. Zwar kann das Schwammstadtprinzip den Folgen von Starkregenereignissen entgegenwirken, ein Überschwemmungsrisiko aber bleibt weiterhin bestehen. Deshalb ist auch der Aufbau weiterer Warnsysteme für die Bevölkerung in Form von Sirenenanlagen richtig. Die entsprechenden Vorplanungen dazu hat der Magistrat bereits begonnen.

 

Die Sanierung des Maindamms ist eine wichtige Maßnahme des vorbeugenden, gewässerorientierten Hochwasserschutzes und wird ausgeführt. Dieser schützt vor Überschwemmungen, welche durch Mainhochwasser verursacht werden. Innerstädtische Hochwässer entstehen in der Regel durch Starkregenereignisse bei denen das Niederschlagswasser nicht schnell genug abläuft und es zu dem zu einer Überlastung der Kanalisation kommt. Ein allgemeiner Ausbau der Kanalisation ist aber nicht tragbar: Eine flächige Umsetzung lässt sich kaum realisieren, Kosten und Folgeprobleme wie z.B. Kanalbewirtschaftung und Ausbau der Klärwerke sind nicht zu stemmen. Notgedrungen wird es weiterhin zu Überschwemmungen kommen, gegen die Bewohner:innen und Eigentümer:innen individuell Vorsorge treffen müssen, z.B. durch Sicherung von Gebäudeöffnung, Einbau von Rückstauventilen, Versicherungen.

Die Schwammstadt ist eine Querschnittsaufgabe mit großen Herausforderungen. Damit das Konzept funktioniert, muss es in den Köpfen verankert und in der Breite mitgetragen werden. Der Beginn einer Planung bietet ideale Voraussetzungen, um ein wasserschonendes Konzept akzeptabel und kostengünstig zu realisieren.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.