Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0130Ausgegeben am 11.11.2021

Eing. Dat. 07.10.2021

 

 

Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2022

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-321 (Dez. III, Amt 20) vom 06.10.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1. die Haushaltssatzung 2022 wird beschlossen und damit der Haushaltsplan und der Stellenplan 2022 für das Jahr 2022 festgesetzt.

 

2. das beigefügte Investitionsprogramm 2022 wird beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen.

 

3. das Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2022 wird beschlossen.

 

 

Begründung:

 

Nach § 97 Abs. 3 HGO ist die Haushaltssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Haushaltssatzung schließt die Festsetzung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Produktbudgets), des Ergebnis- / Finanzhaushalts und des Stellenplanes, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 94 Abs. 1 HGO i.V. mit § 1 GemHVO), ein.

 

Das Investitionsprogramm ist nach § 101 HGO als Grundlage für die Finanzplanung zu beschließen.

 

Ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) ist gemäß § 92a Abs.1 Ziffer 1 u. 2 HGO aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich in der Ergebnis- bzw. Finanzhaushaushaltsplanung nicht erreicht wird. Im HSK sind die Ursachen für den nicht ausgeglichenen Haushalt zu beschreiben und die dafür notwendigen Maßnahmen und der angestrebte Zeitraum, in dem der Ausgleich des Haushalts erreicht werden soll, enhalten.

 

Im Übrigen wird zur Begründung auf die beigefügten Unterlagen verwiesen.

Anlage:

Stv.-Entwurf Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.

 

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