Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0167Ausgegeben am 16.11.2021

Eing. Dat. 11.11.2021

 

 

Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Dietrich-Bonhoeffer-Straße, 63075 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-377 (Dez. I, Amt 80) vom 10.11.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main vergibt das Grundstück Gemarkung Bürgel Flur 4 Nr. 422 = 278 m² im Erbbaurecht an die in der Anlage genannten Erbbauberechtigten zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Das Erbbaurecht wird für die Dauer von 99 Jahren bestellt.

3.     Der jährliche Erbbauzins beträgt für die ersten 10 Jahre der Laufzeit des Erbbauvertrages 11,50 EUR/m² jährlich (2 % vom Bodenwert in Höhe von 575,00 EUR/m²) und wird bei der Produktnummer 10010200 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften sowie Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten), Kontonummer 5300000180 (Erbbauzins) vereinnahmt.

Nach Ablauf der 10-Jahresfrist und danach alle 5 Jahre wird der Erbbauzins entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindex neu festgesetzt.

4.     Für den Fall einer Veräußerung des Erbbaurechts wird der Stadt Offenbach am Main ein dingliches Vorkaufsrecht eingeräumt.

5.     Die Erbbauberechtigten sind verpflichtet, das Grundstück innerhalb von 2 Jahren nach Vertragsabschluss mit einem Wohnhaus gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu bebauen und das Wohnhaus selbst zu beziehen.

Insbesondere ist die Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Stadtplanung Verkehrs- und Baumanagement abzustimmen.

Die Pkw-Einstellplätze werden auf dem Erbbaugrundstück nachgewiesen.

6.     Bei Nichteinhaltung der vertraglichen Regelungen, insbesondere bei Nichtbebauung oder nicht ausreichender Bebauung innerhalb einer Frist von 2 Jahren, behält sich die Stadt Offenbach am Main die Rückübertragung des Erbbaurechts (Heimfall) auf Kosten der Erbbauberechtigten vor.

7.     Sämtliche Kosten des Erbbauvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erbbauberechtigten getragen, ebenso entstehende Erschließungs- und Kanalbeiträge.

 

 

Begründung:

 

Die im Baugebiet Bürgel-Ost liegenden städtischen Grundstücke sollen gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.02.2021 im Erbbaurecht für den privaten Wohnungsbau vergeben werden. Die Auswahl der Bewerber soll nach den ebenfalls beschlossenen Auswahlkriterien erfolgen. Aufgrund der festgelegten Auswahlkriterien wird empfohlen, das im Tenor genannte Grundstück an die in der Anlage genannten Erbbauberechtigten zu vergeben.

 

Das an der Dietrich-Bonhoeffer-Straße liegende Grundstück kann mit einem Reihenendhaus (2 Geschosse und Dachgeschoss) bebaut werden.

 

Der von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadt Offenbach ermittelte Bodenwert für das Baugebiet Bürgel-Ost beträgt 575,00 EUR/m². Daraus ergibt sich ein jährlicher Erbbauzins von 11,50 EUR/m² (2 % des Bodenwertes). Nach aktuellen Schätzungen der Stadtplanung, Bereich Bauverwaltung, betragen die Erschließungskosten ca. 190,00 EUR/m². Diese sind von den Erbbauberechtigten zu entrichten und werden nach Baufortschritt abgerechnet.

 

Die Erbbauberechtigten haben nachgewiesen, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist und sind mit der Vergabe des Grundstücks zu den im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Plan

Nichtöffentliche Anlage

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.

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