Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0168Ausgegeben am 16.11.2021

Eing. Dat. 11.11.2021

 

 

Grundstücksverkauf Blumenstraße 112, 63069 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-378 (Dez. I, Amt 80) vom 10.11.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an den in der Anlage genannten Käufer die Grundstücke Gemarkung Offenbach Flur 8 Nr. 146/31 = 18 m² und Nr. 146/37 = 255 m², zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 181.272,00 EUR (664,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von dem Käufer getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Begründung:

 

Die beiden Grundstücke (Stammgrundstück und Garagenparzelle) in der Blumenstraße 112 sind derzeit im Erbbaurecht vergeben. Die Erbbauberechtigten haben nunmehr Interesse am Erwerb der Grundstücke. Das Erbbaurecht hat noch eine Restlaufzeit bis zum 31.12.2079. Der aktuelle Erbbauzins beträgt 6,29 EUR/m² = 1.717,17 EUR/Jahr. Im Erbbauvertrag vom 07.09.1981 wurde in § 14 vereinbart, dass die Erbbauberechtigten das Erbbaugrundstück jederzeit zum jeweiligen Verkehrswert erwerben können.

 

Aus stadtplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Veräußerung der beiden Grundstücke. Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung (erschließungsbeitragspflichtiger Wert).

 

Der Käufer ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Plan

Nichtöffentliche Anlage

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.

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