Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0170Ausgegeben am 16.11.2021

Eing. Dat. 11.11.2021

 

 

 

 

 

Verbesserung der Qualität der D-Route 5 (Mainradweg) in Offenbach am Main

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2021-385 (Dez. IV, Amt 60) vom 10.11.2021

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Dem vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten Förderantrag, mit einem Projektvolumen von 3 Mio. €, als Grundlage für die durchzuführende Maßnahme, wird zugestimmt.

 

2.     Der Magistrat wird vorbehaltlich einer Förderzusage beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die genannten Kosten sind im Rahmen des Förderprogramms „Ausbau und Erweiterung des Radnetzes Deutschland“ zu voraussichtlich 90 % förderfähig
(Zuwendung ca. 2,7 Mio. €).

 

3.    Die Mittelbereitstellung für die Maßnahme erfolgt über das Produktkonto 12010100.0952003660 „Radverkehrskonzept“, Investitionsnummer 1201010900601209. Die notwendigen Mittelanpassungen erfolgen im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 und vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2022 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

 

Begründung:

 

Das Radnetz Deutschland bildet ein breites Netz der Radfernwege von nationaler Bedeutung ab und besteht aus den zwölf D-Routen, dem Radweg Deutsche Einheit und dem Iron Curtain Trail. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen beim Ausbau und der Erweiterung zu einem sicheren, lückenlosen und attraktiven Radnetz Deutschland mit dem Ziel, dessen Qualität zu steigern und Deutschland zum Fahrradland für Alltag, Freizeit und Tourismus zu machen. Insgesamt stehen für die drei Schwerpunkte Infrastruktur, Marketing sowie Digitalisierung des Radnetzes Deutschland bis Ende 2023 bis zu 45 Mio. € zur Verfügung. Vor dem Hintergrund des Bundesinteresses an den länderübergreifend bedeutsamen Radrouten hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) das Förderprogramm „Radnetz Deutschland“ aufgesetzt. Dieses ist Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung und soll einen Anreiz zur CO2-Emissionsminderung bieten sowie zur nachhaltigen Gestaltung einer umwelt- und menschengerechten Mobilität beitragen.

 

Umgesetzt wird das Förderprogramm von der Geschäftsstelle Radnetz Deutschland, welche vom BMVI beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eingerichtet wurde. Dieses wird die weiteren Schritte begleiten.

 

Die 988 Kilometer lange D-Route 5, welche auch als Saar-Mosel-Main-Radfernweg bekannt ist, verläuft von Westen nach Osten. In Offenbach am Main führt sie auf rund 11 Kilometern entlang des Mains durch das Stadtgebiet. Diese, auch als Mainradweg bekannte Strecke, wird nicht nur als Radfernweg, sondern vor allem auch als Alltags- und regionale Freizeitroute genutzt. Darüber hinaus hat das Mainvorgelände eine bedeutende Funktion als Erholungsraum.

 

Entsprechend hoch ist das Fuß- und Radverkehrsaufkommen, was insbesondere auf den gemeinsam geführten Abschnitten zu konkurrierenden Nutzungsansprüchen führt. Zudem ist der Mainradweg durch altersbedingte Oberflächenschäden, insbesondere durch Wurzelschäden, streckenweise in einem sanierungswürdigen Zustand. Um die Sicherheit und Attraktivität des Mainradwegs für den Rad- und Fußverkehr zu erhöhen, wurden insgesamt sieben Handlungsfelder mit unterschiedlichen Maßnahmen identifiziert:

 

1.    Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbaubreite und Oberflächenbeschaffenheit inkl. dauerhafter Beseitigung von Wurzelschäden

2.    Sicherheitsmaßnahmen zur Beseitigung von Engstellen und Sichtbehinderungen

3.    Erweiterung der bestehenden Beleuchtung zur Beseitigung von „Angsträumen“

4.    Trassierungsmaßnahmen zur Aufweitung enger Abbiegeradien

5.    Maßnahmen zur Verdeutlichung des Streckenverlaufs auf Mischverkehrsflächen

6.    Verlegung des Mainradwegs zur Verbesserung der Wegeführung und der Erweiterung des Landschaftsraums zwischen dem Main und dem Radweg

7.    Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität (Rastplätze und Informationstafeln)

 

Um eine fristgerechte Einreichung des Förderantrags zu ermöglichen, konnte lediglich eine Projektskizze auf Basis einer gemeinsam mit dem ADFC Offenbach erarbeiteten konzeptionellen Planung erstellt werden. Die entsprechend grob geschätzte Kostenermittlung hat Baukosten in Höhe von ca. 2,5 Mio. € ergeben. Hinzu kommen geschätzte Planungskosten in Höhe von ca. 500.000,00 €.

 

Die förderfähigen Kosten beinhalten sowohl die Bau- als auch die Planungskosten, sofern die bauliche Umsetzung Ziel des Vorhabens ist. Demnach werden die förderfähigen Kosten mit insgesamt rund 3.000.000,00 € veranschlagt, wovon voraussichtlich bis zu 90 % gefördert werden. Der Eigenanteil der Stadt Offenbach beträgt demnach für die förderfähigen Kosten ca. 300.000,00 €. Von weiteren, nicht förderfähigen, Kosten wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgegangen.

 

Aufgrund der vom Fördergeber gesetzten Zeitschiene und den geringen Kapazitäten bei der Verkehrsplanung war es unter Einhaltung der Fristen nicht möglich, die Einreichung des Förderantrags vor dessen Abgabe durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beschließen zu lassen. Vor diesem Hintergrund wurde der Förderantrag vorbehaltlich des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung eingereicht. Sollte dieser Beschluss nicht gefasst werden, wird der Förderantrag zurückgezogen.

 

Das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz (Amt 33) wurde über die avisierten Maßnahmen vor Antragstellung informiert und hat dem Grunde nach keines der skizzierten Handlungsfelder ausgeschlossen. Mit fortschreitendem Planungsstand werden die konkretisierten Einzelmaßnahmen mit Amt 33 und weiteren betroffenen Organisationseinheiten im Detail abgestimmt.

 

Planung und Umsetzung der Maßnahmen sind ab Frühjahr 2022 bis Ende 2023 vorgesehen. Für die Finanzierung der Maßnahme wurden auf dem Produktkonto 12010100.0952003660 „Radverkehrskonzept“ im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 ff im Haushaltsjahr 2022 bisher 200.000,00 € eingeplant, im Haushaltsjahr 2023 und 2024 bisher jeweils 500.000,00 €. Diese Mittel sind (partiell) für andere Maßnahmen vorgesehen, so dass in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 insgesamt 2,5 Mio. € zusätzlich bereitgestellt werden müssen.

Anlage: Vorhabenbeschreibung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

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