Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 16.04.2024


 

 

                Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge
sowie von Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung)

 

– Anlage 1 –

 

 

 

 

 

 

Vorbemerkungen

 

 

 

1.       Soweit nachfolgend die männliche Form von Begriffen verwendet wird, ist hiermit auch jeweils die weibliche Form gemeint.

 

 

2.       Der Begriff der Nutzfläche im Sinne der nachfolgenden Tabelle bestimmt sich gemäß DIN 277-1 in Verbindung mit DIN 277-2:2005-02 (Nettogrundflächen abzüglich der Technischen Funktionsflächen und der Verkehrsflächen).

 

Für die Bestimmung der Nutzfläche im Sinne der Nr. 9.3 der Tabelle ist bei Hochregallagern die Grundfläche der Hochregale zugrundezulegen.

 

3.       Einstellplätze für Kfz von Behinderten

Bei allen Vorhaben mit einem Kfz-Stellplatzbedarf von 10 bis 30 sind davon jeweils 2, je angefangene weitere 20 notwendige Kfz-Stellplätze ist davon jeweils 1 weiterer Einstellplatz als Einstellplatz für Kfz von Behinderten auszuführen.



Nr.

Verkehrsquelle

Zahl der Einstellplätze (EP)

Anteil an Besucher-EP (in %)

Zahl der Abstellplätze

Regulär

Sonderzonen

 

 1.

 

Wohnen

1.1

Einfamilienhäuser

1 je selbständiger Wohneinheit und Baugrundstück

0,5 je selbständiger Wohneinheit, mindestens 1, jeweils je Baugrundstück

 

2 je selbständiger
Wohneinheit und je
Baugrundstück

1.2

Mehrfamilienhäuser; sonstige Wohneinheiten, die nicht unter Nr. 1.1 bis 1.5 fallen; als „Wohneinheit“ gelten auch Einzelzimmer-nutzungen (z.B. Wohn-gemeinschaftszimmer)

0,7 je selbständiger Wohneinheit und Baugrundstück

0,5 je selbständiger Wohneinheit, mindestens 1, jeweils je Baugrundstück

 

2 je selbständiger
Wohneinheit und je
Baugrundstück

1.3

Kinder-, Jugend-, Schüler-Wohnheime und -Freizeitheime

1 je 15 Heimplätze, mindestens 3

1 je 20 Heimplätze, mindestens 3

10

1 je 2 Heimplätze,
mindestens 2

1.4

Behinderten-wohnheime

1 je 5 Heimplätze, mindestens 3

1 je 8 Heimplätze, mindestens 2

10

1 je 4 Heimplätze,

mindestens 2

1.5

Studenten-, Schwestern-, Pfleger-, Arbeitnehmer- und sonstige Wohnheime

1 je 3 Heimplätze,

mindestens 3

1 je 4 Heimplätze,

mindestens 2

10

1 je 2 Heimplätze,

mindestens 3

 2.

 

Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen (einschl. Arztpraxen, Physiotherapiepraxen, Massagepraxen)

2.1

Allgemein

1 je 60 qm Nutzfläche, mindestens 2 je Nutzungseinheit

1 je 120 qm Nutzfläche, mindestens 2 je Nutzungseinheit

20

1 je 60 qm Nutzfläche, mindestens 2

 



Nr.

Verkehrsquelle

Zahl der Einstellplätze (EP)

Anteil an Besucher-EP (in %)

Zahl der Abstellplätze

Regulär

Sonderzonen

 

2.2

Nutzungen mit erheblichem Besucheraufkommen (Schalterräume, zentrale Verwaltungs­einrichtungen u. dgl.)

1 je 40 qm Nutzfläche, mindestens 3 je Nutzungseinheit

1 je 70 qm Nutzfläche, mindestens 3 je Nutzungseinheit

75

1 je 50 qm Nutzfläche, mindestens 3

 3.

 

Verkaufsstätten (einschl. Videotheken, Sonnenstudios, Kosmetikstudios, Friseursalons)

3.1

Verkaufsstätten unterhalb der Großflächigkeit

1 je 40 qm Nutzfläche, mindestens 1 je Nutzungseinheit

1 je 60 qm Nutzfläche, mindestens 1 je Nutzungseinheit

90

1 je 50 qm Nutzfläche, mindestens 2

3.2

Großflächige Verkaufsstätten, Einkaufszentren

1 je 30 qm Nutzfläche, mindestens 2 je Nutzungseinheit

1 je 50 qm Nutzfläche, mindestens 2 je Nutzungseinheit

90

1 je 100 qm Nutzfläche

3.3

Kioske, Wasserhäuschen, Imbissstände (Straßenverkauf, ohne Sitzgelegenheit)

/

/

/

/

 4.

 

Ausstellungs- und Veranstaltungshäuser, Stätten der Zusammenkunft

4.1

Museen, Galerien, Ausstellungs- und Präsentationsräume

1 je 230 qm Nutzfläche, mindestens 3

1 je 460 qm Nutzfläche, mindestens 3

90

1 je 200 qm Nutzfläche, mindestens 5

 



Nr.

Verkehrsquelle

Zahl der Einstellplätze (EP)

Anteil an Besucher-EP (in %)

Zahl der Abstellplätze

Regulär

Sonderzonen

 

4.2

Theater, Konzerthäuser, Varietés, Mehrzweckhallen, Lichtspieltheater, Multiplexkinos, Vortragssäle, Bürgerhäuser, Vereinshäuser etc.

1 je 30 qm Nutzfläche, mindestens 3

1 je 50 qm Nutzfläche, mindestens 3

90

1 je 50 qm Nutzfläche, mindestens 2

4.3

Religiöse Einrichtungen wie Kirchen, Moscheen, Tempel etc.

1 je 50 qm Nutzfläche,
mindestens 2

1 je 80 qm Nutzfläche, mindestens 2

90

1 je 50 qm Nutzfläche, mindestens 2

5.

 

Sport- und Spielstätten

5.1

Sportplätze, Sportstadien, Freibäder, Freiluftbäder; sonstige Sport- und Spielstätten und Erholungsanlagen im Freien

1 je 250 qm Sport-/ Spiel-/Erholungs- fläche, mindestens 3

1 je 400 qm Sport-/ Spiel-/Erholungs- fläche, mindestens 3

 

1 je 250 qm Sport-/ Spiel-/ Erholungsfläche, mindestens 5

5.2

Turnhallen, Sporthallen, Fitnessstudios, Tanz-, Ballett-, Sportschulen; Hallen-/Saunabäder (sonstige) Sport- und Spielstätten in Räumen

1 je 50 qm Sport-/Erholungsfläche, mindestens 3

1 je 80 qm Sport-/Erholungsfläche, mindestens 3

 

1 je 50 qm Sport-/

Erholungsfläche, mindestens 3

 


Nr.

Verkehrsquelle

Zahl der Einstellplätze (EP)

Anteil an Besucher-EP (in %)

Zahl der Abstellplätze

Regulär

Sonderzonen

 

5.3

Tennis-, Squash-, Badminton-, Volleyballplätze (in- und outdoor); Minigolf; Bowling-/ Kegelbahnen

2 je Spielfeld/Minigolfanlage/Bahn

1 je Spielfeld/Minigolfanlage/Bahn

 

2 je Spielfeld/

Minigolfanlage/Bahn, mindestens 2

5.4

Bootshäuser und Bootsliegeplätze

1 je 4 Bootsliegeplätze

1 je 6 Bootsliegeplätze

 

1 je 4 Bootsliegeplätze

5.5

Ziffern 5.1 bis 5.4, wenn Zuschauerplätze vorgesehen sind

zusätzlich 1 je 10 Zuschauerplätze

zusätzlich 1 je 20 Zuschauerplätze

 

zusätzlich 1 je 10 Zuschauerplätze

6.

 

Gaststätten, Vergnügungsstätten, Beherbergungsbetriebe

6.1

Gaststätten, Schank- und Speisewirtschaften, Cafés, Bistros, Imbissstuben, Internetcafés, Musikbars, sonstige Lokale, jeweils mit reiner Innen- oder Außengastronomie

1 je 40 qm Nutzfläche, mindestens 2

1 je 60 qm Nutzfläche, mindestens 2

75

1 je 20 qm Nutzfläche, mindestens 2

6.2

Einrichtungen nach Nr. 6.1 mit zusätzlicher Außenbewirtung

Die zusätzliche Außennutzfläche bleibt unberücksichtigt.

Die zusätzliche Außennutzfläche bleibt unberücksichtigt.

75

zusätzlich 1 je 40 qm
Nutzfläche

 


Nr.

Verkehrsquelle

Zahl der Einstellplätze (EP)

Anteil an Besucher-EP (in %)

Zahl der Abstellplätze

Regulär

Sonderzonen

 

6.3

Tanzlokale, Diskotheken

1 je 8 qm Nutzfläche, mindestens 3

unverändert

75

1 je 10 qm Nutzfläche

6.4

Spielhallen, Spielcasinos, Spielbanken, Automatenhallen, Wettbüros, sonstige Vergnügungsstätten mit Ausnahme der Nrn. 4.2, 6.3 und 6.5

1 je 5 qm Nutzfläche, mindestens 3

unverändert

75

1 je 10 qm Nutzfläche

6.5

Bordelle, bordellähnliche Betriebe, ähnliche Erotikbetriebe

1 je 20 qm Nutzfläche, mindestens 2

unverändert

75

1 je 25 qm Nutzfläche, mindestens 2

6.6

Hotels, Pensionen, Kurheime, sonstige Beherbergungs-betriebe

1 je 4 Gästezimmer

1 je 6 Gästezimmer

75

1 je 4 Gästezimmer,
mindestens 2

6.7

Boarding-Häuser

1 je 2 Gästezimmer

unverändert

75

1 je 2 Gästezimmer

6.8

Jugendherbergen

1 je 15 Betten

1 je 30 Betten

75

1 je 10 Betten, mindestens 2

7.

 

Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen

 

Krankenhäuser, Privatkliniken, Sanatorien, Kuranstalten; Seniorenheime; Pflegeheime und

1 je 5 Betten/Plätze, mindestens 3

1 je 8 Betten/Plätze, mindestens 3

50

1 je 25 Betten/Plätze, mindestens 3

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Nr.

Verkehrsquelle

Zahl der Einstellplätze (EP)

Anteil an Besucher-EP (in %)

Zahl der Abstellplätze

Regulär

Sonderzonen

 

 

andere Anlagen für gesundheitliche Zwecke mit längerfristigem Aufenthalt

 

 

 

 

 8.

 

Lehreinrichtungen, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche

8.1

Grundschulen, Kindergärten, -tagesstätten, -horte, -krippen, Krabbelstuben

1 je 100 qm Nutzfläche, mindestens 2

1 je 200 qm Nutzfläche, mindestens 2

20

1 je 40 qm Nutzfläche, mindestens 3

8.2

Sonstige allgemeinbildende Schulen, Berufs(fach)schulen, Sonderschulen, Jugendtreffs/ -zentren, Musikschulen, Hochschulen, Fachhochschulen, sonstige Einrichtungen für die Erwachsenenbildung

1 je 100 qm Nutzfläche, mindestens 2

1 je 200 qm Nutzfläche, mindestens 2

 

1 je 20 qm Nutzfläche, mindestens 5

 9.

 

Sonstige gewerbliche Einrichtungen

9.1

Handwerks- und Gewerbebetriebe

1 je 70 qm Nutzfläche, mindestens 2

1 je 130 qm Nutzfläche, mindestens 2

20

1 je 70 qm Nutzfläche, mindestens 2


Nr.

Verkehrsquelle

Zahl der Einstellplätze (EP)

Anteil an Besucher-EP (in %)

Zahl der Abstellplätze

Regulär

Sonderzonen

 

9.2

Industriebetriebe

1 je 120 qm Nutzfläche, mindestens 2

1 je 240 qm Nutzfläche, mindestens 2

10

1 je 100 qm Nutzfläche, mindestens 2

9.3

Lagerräume, Lagerplätze

1 je 200 qm Nutzfläche, mindestens 2

1 je 300 qm Nutzfläche, mindestens 2

 

1 je 150 qm Nutzfläche, mindestens 2

9.4

Tankstellen

2

unverändert

 

2

9.5

für Verkaufsfläche an Tankstellen

Zuschlag nach Nr. 3

Zuschlag nach Nr. 3

 

Zuschlag nach Nr. 3

9.6

für Kfz-Pflegeplätze an Tankstellen

Zuschlag nach Nr. 9.7 oder 9.8

Zuschlag nach Nr. 9.7 oder 9.8

 

2

9.7

Automatische Kfz- Waschanlagen

5 je Waschanlage

3 je Waschanlage

 

2

9.8

Kfz-Waschanlagen, - Pflegeplätze zur Selbstbedienung

3 je Platz

2 je Waschanlage

 

2

9.9

Kfz-Werkstätten

1 je 80 qm Nutzfläche, mindestens 2

unverändert

 

2

10.

 

Verschiedenes

10.1

Ferien- und

Wochenendhäuser

1 je Nutzungseinheit

unverändert

10

2 je Nutzungseinheit

10.2

Kleingartenanlagen, -tierzuchtanlagen

1 je 3 Nutzungseinheiten

unverändert

10

1 je 2 Nutzungseinheiten

10.3

Friedhöfe

1 je 2.000 qm Anlagenfläche, mindestens 10

unverändert

 

1 je 750 qm Anlagenfläche, mindestens 2


- Anlage 2-

 

 

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